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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kosten und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland

Treibhausgasemissionen in den Industriebereichen Aluminium, Baustoffe, Chemie, Glas, Metall, Papier, Stahl und Zement, CO2-Reduktionsziele und Dekarbonisierungsmaßnahmen; Entlastung, Beihilfen und Vergünstigungen betr. Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg im EEG, KWK-Umlage, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Offshore-Haftungsumlage, Strompreiskompensation und Abschaltprämie; Voraussetzungen, Inanspruchnahme und Wirkungen bzw. Nutzen, gehandelte Emissionszertifikate, nachgelagerte Branchen, Anteil an KMU, Beschäftigungssituation; Produktionsmengen, Bedarfe und Anteil der inländischen Produktion, Einführung alternativer Energiemanagementsysteme und Steigerung der Energieeffizienz<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/875101.06.2016

Kosten und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Klimaschutz und Energiewende haben sich an vielen Stellen als Treiber der industriellen Entwicklung erwiesen. So hat der Ausbau erneuerbarer Energien für viele Industriebranchen neue Absatzmärkte geschaffen. Zugleich sind die für die energieintensive Industrie relevanten Börsenstrompreise im Zuge der Energiewende massiv gefallen.

Dessen ungeachtet wurden energieintensiven Branchen mit Blick auf die globale Wettbewerbssituation zahlreiche Vergünstigungen im Energiesektor eingeräumt. Besonderes politisches Augenmerk wurde dabei auf die energieintensive Industrie in den Bereichen Aluminium, Baustoffe, Chemie, Glas, Metall, Papier und Stahl gelegt.

Die Liste der Begünstigungen ist lang: So gelten für energieintensive Unternehmen Sonderregelungen bei der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz, „Besondere Ausgleichsregelung“), der KWK-Umlage (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung), der Konzessionsabgabe und bei den Netzentgelten (§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV). Zudem sind sie von der Offshore-Haftungsumlage befreit, können Mittel zur Strompreiskompensation (Erstattung indirekter Kosten durch den eigentlich wirkungsarmen CO2-Handel) oder über die Abschaltprämie zum Anreizen eines systemdienlichen Lastmanagements erhalten.

Allein die oben genannten Branchen verbrauchen mit 120 TWh jährlich mehr als ein Fünftel des Stroms in Deutschland. Entsprechend bedeutend sind hier Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz, um das nationale Energieeinsparziel von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen. Ähnliches gilt auch für die CO2-Minderung.

Laut Klimaschutzbericht 2015 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/6840) beläuft sich der anzunehmende Beitrag des Industriesektors zum Klimaschutz bis 2020 auf eine Reduktion um 8 Millionen Tonnen CO2 auf 182,3 Millionen Tonnen CO2. Das wäre der geringste Beitrag aller Sektoren.

Das Gesamtausmaß der Vergünstigungen, die unterm Strich von den nichtprivilegierten Stromkunden, also Mittelstand und Privathaushalten, gegenfinanziert werden müssen, ist weitgehend unbekannt, ebenso die Wirkungen auf die Innovationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Klimaschutz

Fragen31

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2015 die Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

2

Welche CO2-Reduktionsziele für die Jahre 2020, 2030 und 2050 hält die Bundesregierung im Lichte des Pariser Klimaabkommens für den Industriesektor für notwendig, und welchen Anteil soll nach Auffassung der Bundesregierung die energieintensive Industrie daran erbringen?

3

Bis wann strebt die Bundesregierung eine Dekarbonisierung des Industriesektors an, und mit welchen Maßnahmen unterstützt sie die dafür notwendige Modernisierung gerade der energieintensiven Industrie?

4

Welche Eckdaten müssen Unternehmen jeweils erfüllen, um die folgenden Vergünstigungen erhalten zu können: a) Besondere Ausgleichsregelung im EEG b) Eigenstromprivileg (§ 37 EEG) c) Entlastung bei der KWK-Umlage d) Entlastung bei der Konzessionsabgabe e) Entlastung bei den Netzentgelten (§ 19 StromNEV) f) Entlastung bei der Offshore-Haftungsumlage g) Strompreiskompensation h) Abschaltprämie (§ 3 und § 11 AbLaV)?

5

Wie viele Unternehmen aus der energieintensiven Industrie haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine teilweise oder vollständige Entlastung von der EEG-Umlage durch die Besondere Ausgleichsregelung beantragt, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte Gesamtzahl angeben sowie eine einzelne Auflistung beifügen)?

6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 der gesamte nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigte Stromverbrauch der energieintensiven Industrie für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte finanzielle Entlastung der energieintensiven Industrie durch die Besondere Ausgleichsregelung für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

8

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundregierung in den Jahren 2014 und 2015 die durchschnittliche Stromkostenintensität der energieintensiven Industrie für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die verringerte KWK-Umlage nach § 9 Absatz 7 KWKG für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

10

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch entfallende oder ermäßigte Konzessionsgebühren nach § 2 KAV für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

11

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch das Eigenstromprivileg nach § 37 EEG für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

12

Welcher Anteil des vom Eigenstromprivileg nach § 37 EEG erfassten Stromes in der energieintensiven Industrie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell durch erneuerbare Energiequellen erzeugt worden und welcher Anteil durch fossile (bitte KWK und nicht-KWK getrennt aufweisen) für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die Privilegierung bei den Netzentgelten nach § 19 StromNEV für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

14

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die ermäßigte Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

15

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die Strompreiskompensation für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

16

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die gesamten Zahlungen an die energieintensive Industrie im Rahmen der Abschaltprämie nach den § 3 und § 11 AbLaV für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

17

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 der Wert der noch bei der energieintensiven Industrie aktuell gehaltenen überschüssigen, zuvor kostenlos zugeteilten ETS-Zertifikate für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

18

Für welche der in den Fragen 1 bis 16 genannten Entlastungen bzw. Beihilfen liegen der Bundesregierung bereits Zahlen oder Abschätzungen für das Jahr 2016 vor, und welche Steigerungen sind absehbar (bitte einzeln nach den o. g. Teilbranchen der energieintensiven Industrie auflisten)?

19

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils größten nachgelagerten Branchen der energieintensiven Industrie für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

20

Welcher Anteil der energieintensiven Industrie fällt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung unter die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

21

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2015 direkt in der energieintensiven Industrie beschäftigt für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte gesamt und einzeln für jedes Jahr auflisten)?

22

Auf welche Gründe führt die Bundesregierung eventuelle Rückgänge der Beschäftigtenzahlen in der energieintensiven Industrie zurück, und wie will die Bundesregierung diesen entgegnen (bitte Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)?

23

Auf welche unabhängigen Gutachten stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, dass die in den Fragen 1 bis 16 erwähnten Entlastungen bzw. Beihilfen gänzlich oder in Teilen dem Erhalt der energieintensiven Industrie in Deutschland dienen?

24

Welche Unternehmen der energieintensiven Industrie sind nach Kenntnis der Bundesregierung nachweislich (bitte mit Quelle) aufgrund von hohen Strompreisen aus der Bundesrepublik Deutschland abgewandert?

25

Wie viele Tonnen Aluminium werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten Aluminiumbedarf der nachgelagerten deutschen Unternehmen deckt die deutsche Produktion ab?

26

Wie viele Tonnen Stahl werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten Stahlbedarf der nachgelagerten deutschen Unternehmen deckt die deutsche Produktion ab?

27

Wie viele Tonnen Papier werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten Papierbedarf der nachgelagerten Unternehmen deckt die deutsche Produktion ab?

28

Wie viele Tonnen Zement werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten Zementbedarf der nachgelagerten Unternehmen deckt die deutsche Produktion ab?

29

Wie viele der direkt beschäftigten Menschen in der energieintensiven Industrie sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 als Leiharbeiter angestellt gewesen für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

30

Welchen Anteil der energieintensiven Industriebetriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 alternative Energiemanagementsysteme eingeführt für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie (bitte einzeln und gesamt auflisten)?

31

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der Energieeffizienz der energieintensiven Industriebetriebe in den Jahren 2000 bis 2015 (bitte absoluten Energieverbrauch und Energieproduktivität einzeln für die gesamte energieintensive Industrie angeben sowie einzeln für die a) Aluminiumindustrie b) Baustoffindustrie c) chemische Industrie d) Glasindustrie e) Metallindustrie f) Papierindustrie g) Stahlindustrie h) Zementindustrie)?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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