[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8776
18. Wahlperiode 02.06.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger,
Uwe Kekeritz, Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg),
Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Katja Dörner, Katja Keul,
Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schnellerer Schutz für afghanische Ortskräfte
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich im Laufe des letzten Jahres deutlich
verschlechtert, das Land ist so instabil wie seit Jahren nicht. Wie aus dem letzten
Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen UNAMA vom
Februar 2016 hervorgeht, hat der gewaltsame Konflikt im Jahr 2015 mit insgesamt
11 002 Menschen, davon 3 545 Tote und 7 457 Verletzte, 4 Prozent mehr Opfer
unter der Zivilbevölkerung gefordert als noch im Vorjahr. Es ist davon
auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Opfer deutlich höher ist, da aufgrund des
zunehmenden risikobedingten Rückzugs internationaler Beobachterinnen und
Beobachter nicht alle Opfer erfasst werden können. Ausschlaggebend für den
Anstieg der Zahl der betroffenen Zivilisten ist nicht zuletzt die gewalttätige
Auseinandersetzung zwischen den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften in
der Region Kundus, die in einer zeitweiligen Eroberung von Kundus Stadt seitens
der Taliban gipfelte. Damit konnten die Taliban erstmalig eine Provinzhauptstadt
einnehmen. Neben der seit Jahren von den Taliban und anderen bewaffneten
Gruppen ausgehenden Bedrohung für die Menschen in Afghanistan ging 2015
auch Gefahr von der Terrororganisation Daesh aus, der nicht nur, aber vor allem
in der Provinz Nangarhar viele Menschen zum Opfer fielen. Die Anzahl der
gezielt durch die Taliban und andere Regierungsgegner getöteten zivilen Opfer ist
im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent gestiegen.
Ende 2015 hielten die Taliban mehr Gebiete unter ihrer Kontrolle als in jedem
Jahr zuvor seit 2001, Schätzungen der Anzahl an kontrollierten oder umkämpften
Distrikten reichen von 25 bis 30 Prozent. Die Verbreitung von
regierungsfeindlichen Kräften mit verschiedenen Zielen und Agenden, insbesondere von
Gruppierungen mit Verbindungen zu ISIS, haben die Situation weiter erschwert. Auch
regierungstreue bewaffnete Gruppen untergraben Berichten zufolge in ihren
Einflussbereichen die Autorität der Regierung und werden vermehrt mit
Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht (HCR/EG/AFG/16/02 UNHCR-
Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer
Asylsuchender vom 19. April 2016).
Seit 2013 hat die Bundesregierung ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer
Ortskräfte und ihrer (Kern-)Familienangehörigen auf Grundlage des § 22 Satz 2
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für
deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten. Es handelt sich um
afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsvertrag mit dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium des Innern
(BMI), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA), der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) oder mit politischen Stiftungen abgeschlossen haben.
Mit Blick auf die fragile Situation und die zunehmende Verschlechterung der
Sicherheitslage im Laufe des letzten Jahres ist mit einem Anstieg der Zahl der
Gefährdungsanzeigen sowie auch der Aufnahmen afghanischer Ortskräfte zu
rechnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Aufnahmeverfahren
1. Wie viele Menschen arbeiten derzeit als afghanische Ortskräfte für die
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts und
Durchführungsorganisationen aufschlüsseln)?
2. Wie viele afghanische Staatsbürger arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit über Werkverträge oder Subunternehmen im Auftrag der
Bundesrepublik Deutschland?
3. Wie werden afghanische Ortskräfte über die Möglichkeit, im Falle einer
Gefährdung ein Aufnahmegesuch zu stellen, informiert (bitte nach den jeweils
zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
4. Welche Möglichkeiten, einen Aufnahmeantrag zu stellen, gibt es?
a) An welchen Orten können Ortskräfte und ehemalige Ortskräfte einen
Aufnahmeantrag stellen,
b) an welchen Orten war die Antragsstellung zu einem früheren Zeitpunkt
auch möglich
(bitte nach Ort der Dienststelle und dem Datum ihrer Schließung
aufschlüsseln)?
5. Welche Dokumente benötigen Ortskräfte für einen Aufnahmeantrag
mindestens?
a) Inwiefern ist für die Antragsstellung eine Geburtsurkunde erforderlich?
b) Inwiefern sind die geforderten Unterlagen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegebenenfalls schwer oder gar nicht beizubringen und aus
welchen Gründen?
c) Inwiefern kann im Sinne einer Härtefallregelung auf die Beibringung
bestimmter Unterlagen verzichtet werden, und inwiefern gab es eine
entsprechende Praxis?
6. Wie viele (ehemalige) Ortskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bis zum 1. Mai 2016 aufgrund ihrer Gefährdung in Afghanistan einen
Aufnahmeantrag für die Bundesrepublik Deutschland gestellt (bitte nach den
jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
7. Wie viele Familienangehörige dieser Ortskräfte waren von diesen Anträgen
mit umfasst (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
8. Wie wurde das Antragsrecht hinsichtlich der Einbeziehung von
Familienangehörigen auf Grundlage des § 22 Satz 2 AufenthG praktisch angewendet?
a) Welche Fragen traten nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Begriff der Kernfamilie regelmäßig auf?
b) Welche Nachweise werden von Familienangehörigen in diesem
Zusammenhang verlangt?
9. Für wie viele Angehörige jenseits der Kernfamilie werden aufgrund
individueller Gefährdungen Visa beantragt?
a) Wie viele wurden genehmigt?
b) Wie viele wurden abgelehnt und mit welcher Begründung (bitte nach den
häufigsten Gründen aufschlüsseln)?
10. Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer eine Aufnahmezusage erhält
(bitte einzeln aufschlüsseln)?
11. Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis
zum 1. Mai 2016 erteilt (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts
aufschlüsseln)?
12. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller wurden als nicht gefährdet
im Sinne der Aufnahmekriterien eingestuft, nach denen lediglich akut und
latent Gefährdete aufgenommen werden können (bitte nach den jeweils
zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
13. In wie vielen Fällen kam es zu einer Ablehnung eines Antrags bzw. zu einer
Nichterteilung der Aufnahmezusage?
14. Wie wurden die Ablehnungen begründet (bitte nach den häufigsten Gründen
aufschlüsseln)?
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ortskräfte und
ihrer Familienangehörigen, die bis zum 1. Mai 2016 nach Deutschland
eingereist sind (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts und dem
aufnehmenden Bundesland aufschlüsseln)?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl afghanischer
Ortskräfte, die ohne vorherige Aufnahmezusage selbstständig nach Deutschland
eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben?
17. Wie viele Fälle befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum
1. Mai 2016 noch in Bearbeitung (bitte nach zuständigen Ressorts
aufschlüsseln)?
18. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Sicherheit der
verbliebenen Ortskräfte zu gewährleisten?
19. Wie definiert die Bundesregierung eine akute Gefährdung, eine latente
Gefährdung und eine Nichtgefährdung konkret?
20. Welche konkreten Nachweise sind von den Antragsstellerinnen und
Antragstellern zu erbringen, um eine Gefährdung anzuzeigen?
21. Wird in den einzelnen Ressorts in vergleichbarer Weise die
Gefährdungsanzeige geprüft und über die Erteilung der Aufnahmezusage entschieden
(
www.tagesschau.de/inland/ortskraefte-afghanistan-101.html)?
Wenn nein, worin bestehen die unterschiedlichen Entscheidungsgrundlagen?
22. Inwiefern wird die betroffene Ortskraft im Falle einer Ablehnung des
Aufnahmegesuchs über die Gründe der Ablehnung aufgeklärt?
23. Welche Möglichkeiten haben Antragsstellerinnen und Antragssteller, deren
Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, Widerspruch gegen die Entscheidung
einzulegen?
a) Wenn ein Widerspruch nicht möglich sein sollte, warum nicht, und
welche Erwägungen zieht die Bundesregierung in Betracht, um die
Möglichkeit eines Widerspruches zu schaffen?
24. Wie lange ist die Bearbeitungsdauer von Aufnahmegesuchen in der Regel
(bitte nach einzelnen Ressorts aufschlüsseln)?
a) Wie lange dauert in der Regel der Prozess von der Antragsstellung bis zur
Entscheidung über die Gefährdung?
b) Wie lange dauert in der Regel das Verfahren vom positiven Bescheid bis
zur Visumerteilung?
25. Inwiefern wird die Bundesregierung bei steigenden Gefährdungsanzeigen
ein Pauschalverfahren einführen, um das sehr umfangreiche und langwierige
Verfahren der Einzelfallprüfung zu beschleunigen?
26. Welche Alternativen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Ortskräfte, die nicht über die bei der deutschen Botschaft in Kabul
einzureichenden Unterlagen verfügen (etwa eine Geburtsurkunde), um ihren Visumantrag
zu vervollständigen?
27. Wie viele ehemalige Ortskräfte haben sich mit der Bitte um Aufnahme in
Deutschland an die Auslandsvertretung bzw. andere deutsche Stellen
gewandt, jedoch keine Aufnahmezusage erhalten, weil sie zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer
deutschen Dienststelle standen (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts
aufschlüsseln)?
28. Inwiefern hält die Bundesregierung an der Stichtagsregelung fest, nach der
Ortskräfte, die vor einem Stichdatum aus dem Dienstverhältnis mit der
Bundesrepublik Deutschland ausgeschieden waren, das Recht auf eine
Gefährdungsanzeige verlieren, selbst wenn eine Gefährdung nachweislich eine
Folge der Tätigkeit für bspw. die Bundeswehr ist, die auch nach Beendigung
des Dienstverhältnisses andauern kann?
29. Welche Bestimmungen für ein Aufnahmegesuch gelten derzeit für
Ortskräfte, die keinen Arbeitsvertrag mit dem BMVg, BMI, BMZ, AA, der GIZ,
KfW oder mit politischen Stiftungen abgeschlossen haben, sondern über
Werkverträge oder durch Subunternehmer für das BMVg, BMI, BMZ, AA,
die GIZ, KfW oder für politische Stiftungen gearbeitet haben?
a) Für welche einzelnen nicht direkt beim BMVg, BMI, BMZ, AA, bei der
GIZ, KfW oder bei politischen Stiftungen angestellte Personenkreise
gelten diese Bestimmungen bzw. sollen diese Bestimmungen gelten?
b) Wenn derzeit keine Bestimmungen für ein Aufnahmegesuch für diesen
erweiterten Personenkreis bestehen, warum nicht, und welche Pläne gibt
es derzeit, um für diese Menschen die Möglichkeit eines
Aufnahmegesuchs zu schaffen?
30. Wie viele Antragstellerinnen und Antragssteller haben nach Erteilung der
Aufnahmezusage bislang einen Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt?
31. Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Ausreise
derjenigen Ortskräfte, die eine Aufnahmezusage erhalten haben (Flugtickets
etc.)?
GIZ/BMZ
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gewaltsame
Übernahme von Büros bzw. Fahrzeugen der GIZ in Kundus seitens der Taliban
am 28. September 2015?
33. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Taliban im Zuge der
Übernahme der GIZ-Büros in Kundus Zugang zu personenbezogenen Daten,
Mitarbeiterlisten oder Namen von Ortskräften der GIZ verschafft haben?
34. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es seit der Besetzung der
GIZ-Büros durch die Taliban zu einer verstärkten Bedrohungslage für
Ortskräfte der GIZ gekommen ist?
35. Welche Sicherheitshinweise und Notfallpläne für Übergriffe wurden den
Ortskräften der GIZ bei Beginn des Dienstverhältnisses zugänglich gemacht,
bzw. welche Schulungen und Vorbereitungsmaßnahmen erhielten sie nach
Kenntnis der Bundesregierung?
36. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die afghanischen Ortskräfte
während der Übernahme der GIZ-Büros geschützt, bzw. wurden Ortskräfte
evakuiert?
37. Gibt es seit diesem Vorfall Veränderungen in den Sicherheitsvorkehrungen?
38. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Gefährdungsanzeigen von Ortskräften der GIZ im Zeitraum nach den o. g. Ereignissen
erhöht, und hat sich die veränderte Sicherheitslage auf die Zahl der Erteilung
von Aufnahmezusagen ausgewirkt?
In Deutschland
39. Erhalten in Deutschland aufgenommene afghanische Ortskräfte nach
Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar Zugang zu Integrationskursen?
Falls nein, mit welcher Begründung?
40. Erhalten in Deutschland aufgenommene afghanische Ortskräfte nach
Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar Zugang zum Arbeitsmarkt?
Falls nein, mit welcher Begründung?
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele ehemalige
Ortskräfte mit Aufnahmezusage trotzdem ohne Visumverfahren nach
Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben?
42. Was sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Gründe hierfür?
43. Gibt es ein gesondertes Verfahren beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) für die Fälle, bei denen bekannt wird, dass es sich bei
den Asylsuchenden um ehemalige Ortskräfte mit einer bereits erteilten
Aufnahmezusage handelt?
44. Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, in welches Bundesland eine ehemalige Ortskraft und ggf.
Familienangehörige verteilt werden?
45. Wie gestaltet sich die Verteilung der bis zum 1. Mai 2016 eingereisten
Ortskräfte innerhalb Deutschlands (bitte einzeln nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
46. Wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf werden Behörden in den
Bundesländern über die Ankunft einer Ortskraft informiert?
Berlin, den 2. Juni 2016
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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