Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels 1 – Armut in allen Formen und überall beenden – auch in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Valerie Wilms, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Claudia Roth (Augsburg), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im September 2015 verabschiedete die UN-Generalversammlung mit der Agenda 2030 ihre Post-2015-Entwicklungsagenda, welche insgesamt 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) mit insgesamt 169 Unterzielen umfasst. Gemeinsam sollen die weltweiten Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Zusammenspiel von Sozialem, Ökonomie und Ökologie in Angriff genommen werden. Diese SDGs gelten, anders als die Millennium Development Goals (MDGs) für alle Länder gleichermaßen und stellen aufgrund ihres umfassenden Charakters auch für Industriestaaten eine große Herausforderung dar. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung in den einzelnen Ländern erstreckt sich auf die nächsten 15 Jahre. In Deutschland werden die SDGs in der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (NHS) verankert. Aus sozialpolitischer Perspektive sind insbesondere das Ziel 1 „Armut in allen Formen und überall beenden“ und die damit verbundenen Unterziele von besonderer Bedeutung. Die UN-Menschenrechtsgremien – konkret der UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpaktausschuss) – CESCR hat explizite Empfehlungen für Deutschland in Bezug auf das Ziel 1 abgegeben.
Die Umsetzung des SDG-Ziels 1 „Armut in allen Formen und überall beenden“ ist folglich von besonderem sozialpolitischem Interesse. Außerdem einzelne Unterziele von Ziel 10, „Ungleichheit“, und Ziel 11, „Nachhaltige Städte und Gemeinden, die einen sozialpolitischen Bezug“ haben. Nun liegt der erste Entwurf der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vor. Die darin aufgeführten Punkte, insbesondere im Hinblick auf das Ziel 1 und die damit verbundenen Unterziele, haben hier nach Auffassung der Fragesteller bisher nur einen allgemeineren Charakter.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung für Deutschland das Ziel 1.2 erreichen, „bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte [zu] senken“?
Welche Indikatoren und welche nationale Definition legt die Bundesregierung diesem Ziel zu Grunde, und wie viele Menschen leben zurzeit nach dieser Definition in Deutschland in Armut?
Wie wird entschieden, für welche Bevölkerungsgruppen die Daten zur Messung der NHS aufgeschlüsselt werden, wie es die Agenda 2030 verlangt?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung innerhalb Deutschlands das Ziel 1.4 erreichen, „dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen Zugang zu Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften haben“?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung innerhalb Deutschlands das Ziel 10.1 erreichen, „bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung [zu] erreichen und aufrecht[zu]erhalten“?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren das jährliche durchschnittliche Einkommenswachstum in Deutschland, und wie hoch war das jährliche Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das Ziel 11.1 erreichen, „bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum für alle sicher[zu]stellen“?
Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zurzeit keinen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum, und wie viele sind von Wohnungslosigkeit betroffen?
Welche Schlussfolgerungen für ihre Politik zieht die Bundesregierung aus den expliziten Vorschlägen des UN-Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für Deutschland in Bezug auf
a) die im Pakt verankerten Rechte der einkommensschwachen Bevölkerungsschichten und der benachteiligten und der am Rande der Gesellschaft stehenden Bevölkerungsgruppen (UN-Sozialpaktausschuss, 2011, E/C.12/DEU/CO/5, Nummer 21),
b) die Empfehlung, über den Umfang und die Ursachen von Wohnungslosigkeit Bericht zu erstatten und konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu treffen, sowie in diesem Zusammenhang Angaben über Wohnungslosigkeit (nach Jahr, Geschlecht und Bundesland aufgeschlüsselte Daten) zu machen (UN-Sozialpaktausschuss, 2011, E/C.12/DEU/CO/5, Nummer 25),
c) die Empfehlung zur fortlaufenden Überprüfung der Kinderarmut mit besonderem Blick auf die Auswirkungen der diversen sozialen Sicherungssysteme (Sozialpaktausschuss, 2011, E/C.12/DEU/CO/5, Nummer 21),
d) die Aufforderung, im Einklang mit internationalen Normen dafür zu sorgen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bezug auf den Zugang zu beitragsunabhängigen sozialen Sicherungssystemen, zur Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt Gleichbehandlung genießen, sowie die Aufforderung, dafür zu sorgen, dass nationale Vorschriften betreffend Wohnbedingungen, insbesondere betreffend Überbelegung, auf Aufnahmezentren Anwendung finden (UN-Sozialpaktausschuss, 2011, E/C.12/ DEU/CO/5, Nummer 13),
e) die Empfehlung, die Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Sozialleistungen zu überprüfen und die Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Leistungen den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, sowie die Aufforderung, rasch wirksame Maßnahmen zu treffen, um jede weitere Diskriminierung bei der Höhe der Leistungen der sozialen Sicherheit zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern zu unterbinden und in Fällen, in denen eine solche Diskriminierung besteht, Abhilfe zu schaffen (UN-Sozialpaktausschuss, 2011, E/C.12/DEU/CO/5, Nummer 22),
f) die Empfehlung, dafür zu sorgen, dass das Recht jedes Einzelnen auf eine frei angenommene Beschäftigung seiner Wahl sowie das Recht auf angemessenes Entgelt innerhalb des hiesigen Arbeitslosenunterstützungssystems berücksichtigt wird (UN-Sozialpaktausschuss, 2011, E/C.12/DEU/ CO/5, Nummer 19)?