Gefährdung der Verkehrssicherheit durch illegale Straßenrennen
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In jüngster Zeit wird die Verkehrssicherheit durch illegale Straßenrennen zunehmend gefährdet. Nach Angaben der Polizei wurden allein 2015 in Nordrhein-Westfalen 230 Strafanzeigen wegen illegaler Autorennen erstattet. Die Dunkelziffer liegt allerdings um ein Vielfaches höher. Die Beteiligten solcher Straßenrennen setzen aus Sicht der Fragesteller Menschenleben bewusst aufs Spiel oder nehmen den Tod unbeteiligter Verkehrsteilnehmer mindestens billigend in Kauf.
Regelrechte „Raserszenen“ haben sich in zahlreichen deutschen Großstädten etabliert, wovon tödliche Unfälle in Freiburg, Leverkusen, Köln, Karlsruhe, Ludwigshafen, Berlin und Hagen ein trauriges Zeugnis geben.
Straßenrennen sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Allerdings begehen Teilnehmer solcher illegaler Veranstaltungen nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann. Selbst die Organisation eines unerlaubten Rennens wird derzeit bloß mit einem Bußgeld von 500 Euro verfolgt. Ein Straftatbestand kann vorliegen, wenn bei dem Straßenrennen Personen gefährdet werden. Die abschreckende Wirkung dieser Bußgelder ist stark anzuzweifeln. Zudem sind die besagten Delikte den Beteiligten von Straßenrennen in der Praxis oft schwer nachzuweisen.
In der Schweiz werden seit 2012 im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets „Via sicura“ schwerwiegende Verkehrsdelikte wie stark überhöhte Geschwindigkeiten in geschlossenen Ortschaften mit repressiven Maßnahmen verfolgt. Dazu gehören beispielsweise die Fahrzeugeinziehung und -verwertung oder auch höhere Strafandrohungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung Informationen über die Entwicklung der durch illegale Straßenrennen verursachten Verkehrsunfälle in den zurückliegenden zehn Jahren bei den Bundesländern eingeholt (Anzahl der Unfälle, Anzahl der Getöteten, Schwerst-, Schwer- und Leichtverletzten, Sachschäden)?
Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu?
Hat die Bundesregierung Informationen bei den Bundesländern darüber eingeholt, in welchen Städten „Raserszenen“ existieren und in welchen regelmäßig illegale Straßenrennen organisiert werden?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchen Städten 2014 und 2015 (soweit vorliegend auch 2016) Personen durch illegale Straßenrennen zu Schaden kamen (wenn möglich mit genauer Angabe des Ereignisses wie Zahl der Getöteten, Schwerst- und Schwerverletzten usw.)?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber eingeholt, auf welchen Abschnitten von Bundesfernstraßen 2014 und 2015 (soweit vorliegend auch 2016) Verkehrsteilnehmer durch Autorennen zu Schaden kamen (wenn möglich mit genauer Angabe des Ereignisses wie Zahl der Getöteten, Schwerst- und Schwerverletzten usw.)?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der bestehende Rechtsrahmen zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionierung illegaler Straßenrennen im Sinne einer Prävention nicht ausreichend ist?
Wenn ja, welche Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, dem Phänomen „Straßenrennen“ auch mit dem Strafrecht angemessen zu begegnen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, § 315c des Strafgesetzbuches („Gefährdung des Straßenverkehrs“) dahingehend zu erweitern, dass die Organisation bzw. Teilnahme an illegalen Straßenrennen als Tatbestand aufgenommen wird?
Hält die Bundesregierung auch repressive Maßnahmen, wie sie das schweizerische Verkehrssicherheitspaket „Via sicura“ enthält, für denkbar, um generell die schweren Verkehrsverstöße wie stark überhöhte Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften einzudämmen?
Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung als Alternative?
Wäre nach Auffassung der Bundesregierung die erleichtere Einziehung von Täterfahrzeugen und deren Verwertung ein geeignetes Instrument, um die „Raserszene“ in Großstädten zu schwächen bzw. aufzulösen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Bundesländer die Einziehung von Täterfahrzeugen bisher praktizieren?
Wenn ja, welche Daten liegen für die jeweiligen Länder dazu vor?
Welche Präventionsmaßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung jenseits des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts geeignet, um den weiteren Zulauf zu „Raserszenen“ zu unterbinden?
Plant die Bundesregierung das Thema „Straßenrennen“ künftig im Verkehrssicherheitsprogramm zu behandeln, und sind dementsprechende Aufklärungskampagnen im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit geplant?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit Präventionsmaßnahmen, um illegale Straßenrennen zu verhindern?
Wenn ja, wie sind der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht dabei eingebunden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema „illegale Straßenrennen“ künftig auch in der Fahrschul- und Fahrlehrerausbildung zu verankern?
Wenn ja, wie soll das Thema dort berücksichtigt werden?
Behandelt der Fragenkatalog zur theoretischen Führerscheinprüfung das Thema „illegale Straßenrennen“?
Wenn nein, ist eine Ergänzung vorgesehen?
Plant die Bundesregierung ein Forschungsprojekt zum Beispiel über die Bundesanstalt für Straßenwesen zum Thema „charakterliche Fahreignung“ von an illegalen Autorennen teilnehmenden Personen?
Wenn nein, warum nicht?