Ökologische Ziele der geplanten 5. Novelle der Verpackungsverordnung
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat eine Novelle zur Verpackungsverordnung angekündigt und am 2. März 2007 einen Referentenentwurf für eine 5. Novelle zur Verpackungsverordnung vorgelegt. Der vorgelegte Referentenentwurf wirft vor allem hinsichtlich ökologischer Zielvorstellungen viele Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie begründet die Bundesregierung, dass nach dem vorliegenden Referentenentwurf zukünftig z. B. Kasernen, Krankenhäuser und größere Gewerbebetriebe nicht mehr von Dualen Systemen entsorgt werden sollen, sondern von diesen Einrichtungen zukünftig auf eigene Kosten, obwohl auch dort nachweislich bei Dualen Systemen lizenzierte Verpackungen anfallen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine verpflichtende Teilnahme an einem kollektiven Rücknahmesystem den Anreiz verringert, hinsichtlich eines umwelt- und ressourcenschonendes Verpackungsdesigns besser zu sein als der Durchschnitt?
Wenn ja, was will die Bundesregierung diesbezüglich unternehmen, sieht der Referentenentwurf entsprechende Maßnahmen vor?
Versteht die Bundesregierung unter Produktverantwortung nur die finanzielle Beteiligung an einer haushaltsnahen Erfassung oder auch ein umwelt- und ressourcenschonendes Design?
Wie will die Bundesregierung Anreize für Letzteres erreichen?
Warum will die Bundesregierung die Möglichkeit zur Selbstentsorgung von beim privaten Endverbraucher anfallender Verpackungen ganz abschaffen?
Wie beurteilt sie Vorschläge, die Selbstentsorgung von beim privaten Endverbraucher anfallender Verpackungen grundsätzlich beizubehalten und zur Abschaffung des „Trittbrettfahrens“ nur den Anteil der tatsächlich zurückgenommen Verkaufsverpackungen von der Verpflichtung an der Teilnahme der haushaltsnahen Erfassung zu befreien?
Wie begründet die Bundesregierung umweltpolitisch, dass nach dem vorgelegten Referentenentwurf Entsorger gewerblicher Anfallstellen zukünftig bewusst weder Recyclingquoten der Verpackungsverordnung zu erfüllen haben noch Dokumentationspflichten unterliegen, wenn sie das mit dem Referentenentwurf vorgelegte Trennmodell zwischen Selbstentsorgern und der haushaltsnahen Sammlung nach eigener Aussage als zentralen Kern der geplanten Novelle betrachtet?
Wie will die Bundregierung angesichts der kürzlich bekannt gewordenen drastisch gesunkenen Mehrwegquoten bei den Mineralwässern und Erfrischungsgetränken sicherstellen, dass die in der Verpackungsverordnung formulierte Zielvorgabe das zukünftig mindestens 80 Prozent in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen abgefüllt werden soll erreicht wird?
Warum sind im vorgelegten Referentenentwurf diesbezüglich keine Maßnahmen vorgesehen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass durch die derzeit praktizierte Pfanderhebung auf Einweg dem Handel Einnahmen zufallen, die von diesem als zinsloses Darlehen für seine sonstigen kommerziellen Aktivitäten verwendet wird, und betrachtet die Bundesregierung eine solche Verwendung als im Sinne der Verpackungsverordnung?
Liegen der Bundsregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele bepfandete Einweggetränkeverpackungen derzeit nicht in die Geschäfte zurückgebracht werden, wie hoch der dabei entstehende Pfandschlupf derzeit ist und bei wem dieser derzeit verbleibt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie dieser Pfandschlupf derzeit verwendet wird?
Plant die Bundesregierung Änderungen bezüglich des derzeit praktizierten Umgangs mit dem Pfandschlupf, und wenn ja, wann?
Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, für zurückgenommene Einweggetränkeverpackungen bestimmte Mindestverwertungsquoten festzulegen?
Wie begründet sie dies umweltpolitisch?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nach Vorgabe des Referentenentwurfes in angeblich klarstellender Absicht Verpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen, die als Getränkeverpackungen verwendet werden und nicht der Pfandpflicht unterliegen, sich an einem System zur haushaltsnahen Erfassung zu beteiligen haben, obwohl in der derzeit gültigen Fassung der Verpackungsverordnung Kunststoffverpackungen, deren sämtliche Bestandteile gemäß einer herstellerunabhängigen Zertifizierung nach anerkannten Prüfnormen kompostierbar sind, bis 2012 grundsätzlich von der Teilnahme an einem Dualen System freigestellt sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante einschränkende Änderung vor dem Hintergrund der Rechtsicherheit für die beteiligten Unternehmen?
Hält die Bundesregierung die Kommunen für ausreichend auf die geplanten Neuregelungen vorbereitet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Praxistauglichkeit des Abstimmungsprozesses mit Blick darauf, dass mit der Aktivität mehrerer Dualer Systeme den Abstimmungserklärungen mit den Kommunen eine größere Bedeutung zukommen wird?
Wie sieht die Bundesregierung die Vollziehbarkeit der geplanten neuen Regelungen?
Können die jeweiligen Stoffströme der verschiedenen Dualen Systeme und insbesondere die tatsächlichen Verwertungswege transparent gemacht und neutral überwacht werden?
Hält die Bundesregierung die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärungen und Mengenstromnachweise bei den IHK als hinreichendes Instrument?
Sieht der vorgelegte Referentenentwurf neben der Vorgabe, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von den Systembetreibern gegen ein angemessenes Entgelt die Erfassung stoffgleicher Nicht- Verpackungsabfälle verlangen können auch vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von den Systembetreibern verlangen können Verpackungen in der grauen Restmülltonne gemeinsam mitzuerfassen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wie genau soll die geplante einzurichtende gemeinsame Stelle aussehen?
Wer soll diese betreiben, wie wird sie finanziert, und welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen?
Sollen dieser Stelle auch hoheitliche Aufgaben übertragen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Vorgänge um die Zerschlagung der Einkaufszentrale der Glasindustrie durch das Bundeskartellamt?
Nach Berichten des Westdeutschen Rundfunks vom 19. März 2007 wurde dem Einkaufsmonopols der Glasindustrie bereits verboten, selbst Altglas einzukaufen. Seit Anfang 2007 wird das Altglas deshalb angeblich teuer direkt an die Glashütten verkauft und oft über weite Wege transportiert, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgänge, und will sie am bisherigen Einkaufsmonopol festhalten?
Welche Maßnahmen sind ggf. konkret geplant?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vollständigkeitserklärungen, die nach § 10 Abs. 3 des Referentenentwurfs sowohl von Herstellern als auch von den Vertreibern erbracht werden können, miteinander korrespondieren und keine Mengen der Lizenzierung entzogen werden können?
Wie soll dies in der Praxis überprüft werden, wenn ein Hersteller eine Vielzahl von Kunden beliefert, von denen ein Teil seine Verpflichtungen im Wege der Handelslizenzierung selbst erfüllt?