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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen

Ausstellung von Reisedokumenten durch syrische Behörden, Kosten, Ausstellung von Passersatzpapieren durch deutsche Auslandsvertretungen; Beantragung von Visa auf Familienzusammenführung in deutschen Auslandsvertretungen in Anrainerstaaten Syriens: Warte- und Bearbeitungszeiten, personelle Besetzung der Visastellen, bauliche und weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung, offene Verfahren, Antragstellungen und -bearbeitung am Generalkonsulat in Erbil (Irak), Antragsverfahren mittels Verpflichtungserklärung, Terminhandel bei digitaler Terminvergabe, Einreisebestimmungen der Anrainerstaaten für syrische Staatsangehörige, Anzahl nach Deutschland eingereister Familienangehöriger syrischer Flüchtlinge<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.07.2016

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/898422.06.2016

Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anerkannte Flüchtlinge in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Doch oft können Betroffene diesen Anspruch nicht einlösen, weil ihnen unüberwindbare bürokratische Hürden in den Weg gelegt werden. Einen Antrag auf ein Visum können Angehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen aufgrund des Krieges in Syrien nur in den deutschen Botschaften oder Konsulaten in den Nachbarländern stellen. Die Bearbeitung der Visumanträge verläuft sehr schleppend und ist nur bei wenigen Auslandsvertretungen möglich, die für die Betroffenen zudem nur schwer zu erreichen sind. Familienangehörige warten überdies viele Monate oder sogar länger als ein Jahr auf ihre Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon. Allein in Beirut beträgt die Wartezeit auf einen Termin mindestens 14 Monate. Dort gab es Ende Dezember 2015 bereits 6 000 feststehende Termine für Anträge auf Familienzusammenführung für insgesamt ca. 18 000 Personen (siehe Bundestagsdrucksache 18/7200, S. 19). Auch für die deutsche Botschaft in der Türkei beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit mindestens 14 Monate.

Als weitere Erschwernis kommt die Einführung der Visumpflicht für syrische Staatsangehörige in der Türkei hinzu. Tausende von Flüchtlingen stecken derzeit an der syrisch-türkischen Grenze fest und werden nicht ins Land gelassen. Weil ein Visum für die Türkei nicht oder nicht zeitnah beschafft werden kann, verfallen die Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen, auf die die Familienangehörigen monatelang gewartet haben.

Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen Angehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen, die Termine für die Visumantragstellung zwecks Familienzusammenführung über die deutsche Botschaft in Jordanien gebucht haben. Nach Jordanien kann die nachziehende Person nur einreisen, wenn das jordanische Innenministerium dem Antrag auf Einreise zustimmt. Eine solche Einreisegenehmigung wird nach Kenntnis der Fragesteller in etlichen Fällen verweigert.

Am 6. Mai 2016 erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Dr. Martin Schäfer, in der Bundespressekonferenz, dass zum einen das Personal in den Auslandsvertretungen der Anrainerstaaten Syriens verstärkt worden sei, zum anderen sei das Antragsverfahren entbürokratisiert worden. Auch bauliche Maßnahmen zur Erweiterung der Auslandsvertretung Erbil würden durchgeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den anfallenden Kosten für die Ausstellung neuer Reisedokumente bei den zuständigen Stellen in Syrien bzw. in syrischen Botschaften (insbesondere Höhe und Angemessenheit der Kosten)?

2

Bei Vorliegen welcher Umstände gehen die deutschen Auslandsvertretungen davon aus, dass die Gebühren für die Ausstellung syrischer Reisepässe unzumutbar hoch sind, so dass deutsche Reiseausweise ausgestellt werden?

3

Wie viele Reiseausweise für Ausländer wurden von Mai 2015 bis Mai 2016 an Familienangehörige syrischer Flüchtlinge von den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten ausgestellt (bitte nach Monaten und Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

4

Wie lang sind derzeit in den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens die Wartezeiten auf einen Termin zur Vorsprache zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden, anerkannten syrischen Flüchtlingen (bitte nach Visastellen differenzieren), und wie lang sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entsprechender Anträge bis zur Visumerteilung?

5

Wie hat sich die personelle Besetzung der deutschen Visastellen in den Anrainerstaaten Syriens seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Visastellen, eingesetztem Personal – Ortskräfte bzw. Entsandte – und Jahr aufschlüsseln)?

6

Ist die personelle Besetzung der Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend oder bedarf sie einer weiteren Aufstockung (bitte begründen)?

7

Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung über den Personalbedarf an den jeweiligen Auslandsvertretungen entschieden, und warum wurde eine Personalaufstockung angesichts der hohen Zahl an Anerkennungen syrischer Flüchtlinge in Deutschland nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkannt und umgesetzt?

8

Welche Botschaften und Visastellen in den Anrainerstaaten Syriens sind seit dem Jahr 2015 baulich erweitert worden und wie (bitte nach den einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

9

Welche baulichen Maßnahmen in den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens sind zur Erweiterung zurzeit in Planung, in Arbeit oder bereits beauftragt (bitte nach den einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

10

Wie viele Schalter stehen in den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens zur Annahme und Bearbeitung von Familiennachzugsanträgen zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

11

Welche Botschaften in den Anrainerstaaten Syriens haben Baumaßnahmen in den letzten drei Jahren beantragt? Wurden diese Maßnahmen genehmigt? Wenn nein, warum nicht (bitte nach den einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

12

Wie viele finanzielle Mittel standen in den letzten fünf Jahren für den Ausbau der Botschaften in den Anrainerstaaten Syriens zur Verfügung?

13

Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung außerdem unternehmen, um die Kapazitäten zur Bearbeitung von Familiennachzugsanträgen zu erhöhen?

14

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Pilotprojekts des Auswärtigen Amts zur zentralen Bearbeitung von Familiennachzugsanträgen in Berlin?

15

Wie viele offene Verfahren zum Familiennachzug zu in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen gab es zum 31. Mai 2016 (bitte nach den einzelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

16

Wie viele der infolge der Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses vom 18. März 2016 seither direkt, legal aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland verbrachten syrischen Flüchtlinge fallen unter den Familiennachzug, auf den sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 28. Januar 2016 als „vorrangig“ zu berücksichtigen verständigt hatten (siehe Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf Bundestagsdrucksache 18/8052)?

17

Womit begründet die Bundesregierung, dass sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Fragen 5 und 6 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/8191 schreibt, dass das Generalkonsulat in Erbil „bereits im laufenden Jahr Visa im vierstelligen Bereich erteilt“ habe, während zuständige Landesbehörden aussagen, dass momentan keine Möglichkeit bestünde, über Erbil Visa zu erhalten?

18

Wann genau wird das Generalkonsulat Erbil die personellen und räumlichen Vorrausetzungen erfüllen, um eine angemessene Bearbeitung von Visa-Anträgen jeglicher Art zu gewährleisten?

19

Wie viele Anträge auf regulären Familiennachzug wurden vom 1. Januar 2014 bis heute im deutschen Generalkonsulat in Erbil (Irak) gestellt, und wie viele Anträge wurden davon bereits bearbeitet?

20

Wie viele Anträge auf Familiennachzug mittels Verpflichtungserklärung durch Verpflichtungsgeber in Deutschland wurden vom 1. Januar 2014 bis heute im deutschen Generalkonsulat in Erbil (Irak) gestellt, und wie viele Anträge wurden davon bereits bearbeitet?

21

Wie lange dauert ein durchschnittliches Antragsverfahren für Familiennachzug mittels Verpflichtungserklärung in den Auslandsvertretungen Deutschlands im Irak, im Libanon, Jordanien und in der Türkei?

22

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die digitale Terminvergabe für Visa-Anträge an deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens zu kriminellen Handlungen Dritter führen kann, welche Termine für Visa-Vorgänge blockieren, um sie im Anschluss auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen?

Wenn ja, wie viele solche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Irak, dem Libanon, Jordanien und der Türkei bekannt?

Wenn ja, was tut sie, um solche Praktiken zu verhindern?

Wenn nein, kann sie eine solche Praxis ausschließen?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation syrischer Kurden, welche zum Zwecke der Visumsantragstellung an den deutschen Auslandsvertretungen in Izmir, Ankara oder Istanbul in die Türkei einreisen wollen?

24

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob die Einreise für syrische Kurden von der Türkei zum Zweck der Visumsantragstellung für Deutschland verweigert wurde? Wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser Problematik begegnen?

25

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob die Einreise für palästinensische Volkszugehörige aus Syrien von Jordanien zum Zweck der Visumsantragstellung für Deutschland verweigert wurde? Wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser Problematik begegnen?

26

Welche Möglichkeiten und Hürden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Syrerinnen und Syrer, die bei der Botschaft in Amman einen Termin zur Beantragung von Familienzusammenführungen haben, auch tatsächlich aus Syrien nach Jordanien einzureisen?

27

Berücksichtigen die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei auch Visumsanträge von syrischen Staatsangehörigen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Türkei aufhalten?

28

Wie viele Familienangehörige syrischer Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 (bis zum 31. Mai 2016) tatsächlich nach Deutschland eingereist?

Berlin, den 22. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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