Entwicklung des regionalen Bäckerei- und Fleischereihandwerks
der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Lebensmittelhandwerk ist ein wichtiges Bindeglied zwischen landwirtschaftlicher Produktion und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die kurzen Lieferwege schonen Umwelt und Klima und erhalten die regionale Vielfalt von Lebensmitteln. Die Verkaufsstellen der Bäckereien und Fleischereien ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem die wohnortnahe Versorgung mit frischen Lebensmitteln. Das regionale Lebensmittelhandwerk hält außerdem qualifizierte Arbeitsplätze in der Region und stärkt regionale Wertschöpfungsketten.
Seit Jahren jedoch geht die Zahl der handwerklichen Bäckereien und Fleischereien zurück. Ebenso sinkt der Marktanteil des Lebensmittelhandwerks zugunsten der Lebensmittelindustrie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie haben sich Anzahl und Beschäftigtenzahl der Bäckereien und Fleischereien im Vergleich zur Lebensmittelindustrie der gleichen Bereiche in den letzten 20 Jahren (bis einschließlich 2015) nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um die Benachteiligung von Betrieben des Lebensmittelhandwerks gegenüber Großverbrauchern der industriellen Lebensmittelproduktion zu verringern, und was beinhalten die Pläne (bitte mit Begründung)?
Inwiefern gehören die Branchen Herstellung von Dauerbackwaren und Herstellung von Teigwaren zu den strom- und handelsintensiven Branchen nach § 64 Anlage 4 EEG, insbesondere im Vergleich zu den Branchen Herstellung von Back- und Teigwaren und Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)?
Inwiefern stehen diese Branchen in besonderer Weise in einer internationalen Wettbewerbssituation nach § 63 EEG (bitte mit Begründung)?
Mit welcher Begründung sind die folgenden Unternehmen nach § 64 Anlage 4 von der EEG-Umlage befreit?
Inwiefern gehören nachfolgende Unternehmen also zu strom- und handelsintensiven Branchen und stehen nach § 63 EEG in einer internationalen Wettbewerbssituation:
a) Ulmer Nahrungsmittel GmbH, Herstellung von Dauerbackwaren,
b) Erfurter Teigwaren GmbH, Herstellung von Teigwaren,
c) Newlat GmbH, Herstellung von Teigwaren?
Mit welcher Begründung sind die folgenden Unternehmen der Branche Herstellung von Fleischwaren nach § 64 Anlage 4 EEG von der EEG-Umlage befreit:
Inwiefern gehören nachfolgende Unternehmen also zu strom- und handelsintensiven Branchen und stehen nach § 63 EEG in einer internationalen Wettbewerbssituation:
a) Bell Schwarzwälder Schinken GmbH,
b) Berliner KS Fleisch- und Wurstwaren GmbH,
c) Cappelner Tiefkühlfeinkost Produktions GmbH,
d) EG Fleischwarenfabrik Dieter Hein GmbH & Co. KG,
e) EWG Eberswalder Wurst GmbH,
f) Fine Food Feinkost Mühlberg GmbH & Co KG,
g) FVZ-Westfood Convenience GmbH,
h) G.A. Müller GmbH,
i) Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG,
j) Heidemark Mästerkreis GmbH&Co.KG,
k) Kramer GmbH,
l) Lutz Fleischwaren Chemnitz GmbH,
m) Lutz Fleischwaren Landsberg GmbH,
n) Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & CoKG,
o) NWT GmbH,
p) Rüdiger Thomsen EG-Tiefkühl- und Lagerhaus GmbH & Co. KG,
q) Schinken-Einhaus GmbH & Co.KG,
r) Schinkenhof GmbH & Co. KG,
s) Sueddeutsches Schweinefleischzentrum Ulm Donautal GmbH,
t) Teutoburger Wurstfabrik Heinrich Böggemann GmbH & Co.KG?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der EEG-Novelle eine Feststellung der internationalen Wettbewerbssituation neben dem Kriterium der Stromintensität (bitte mit Begründung) und eine Feststellung der Marktwirkung einer Befreiung auf dem deutschen Markt (bitte mit Begründung)?
Plant das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die in Anlage 4 zu § 64 EEG enthaltenen Branchen nochmals im Hinblick auf die Kriterien zu überprüfen?
Nach welcher rechtlichen Grundlage sind folgende Unternehmen, die keiner Branche der Anlage 4 entsprechen, von der EEG-Umlage befreit, und was ist die Begründung für die Befreiung:
a) Bonback GmbH & Co. KG, Herstellung von Back- und Teigwaren,
b) Coolback GmbH, Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren),
c) Fricopan Back GmbH Immekath, Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren),
d) GBB TK GmbH & Co. KG, Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)?
Wie viele Unternehmen sind insgesamt nach § 103 Absatz 4 EEG im Bereich der Teig- und Backwaren und im Bereich der Fleischverarbeitung von der EEG-Umlage befreit, und um welche Unternehmen handelt es sich?
Sind hier nach Einschätzung der Bundesregierung Unternehmen befreit worden, die zu wesentlichen Teilen industrielle Back- und Fleischwaren für den deutschen Markt produzieren (bitte mit Begründung)?
Inwiefern ist sichergestellt, dass § 103 Absatz 4 EEG nicht die Ziele des Gesetzes gefährdet, nämlich nur die Unternehmen strom- und handelsintensiver Branchen von der EEG-Umlage zu befreien, um der internationalen Wettbewerbssituation Rechnung zu tragen und eine Abwanderung ins Ausland zu verhindern (§ 64 EEG)?
Plant die Bundesregierung, die Übergangs- und Härtefallregelung nach § 103 Absatz 4 EEG zeitlich zu befristen (bitte mit Begründung)?
Welche Ergebnisse erbrachte die Befragung von Unternehmen im Bereich des Lebensmittelhandwerks im Rahmen des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung von April bis Juni 2015?
Wie werden die Ergebnisse der Befragung Eingang in Regierungshandeln finden?
Wie hoch war der Anteil der über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur geförderten kleinen und mittelständischen Betriebe der Lebensmittelbranche an den Zuwendungsempfängern und an der Bewilligungssumme im Vergleich zu Großunternehmen im Jahr 2015?
Ist bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ein Förderschwerpunkt regionale Wertschöpfung oder Regionalvermarktung vorgesehen?
Ist bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ein Förderschwerpunkt Direktvermarktung oder regionale Wertschöpfung vorgesehen?
Welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus derzeit für Betriebe des regionalen Lebensmittelhandwerks (bitte nach Gründungs-, Unternehmens- und Innovationsförderung sowie Finanzierung von Energie- und Umweltinstitutionen unterscheiden)?
Wie hoch war der Anteil der über diese Programme geförderten kleinen und mittelständischen Betriebe der Lebensmittelbranche an den Zuwendungsempfängern und an der Bewilligungssumme im Vergleich zu Großunternehmen im Jahr 2015?
Welche Ergebnisse erbrachte das Pilotprojekt BDO 2.0 zur Etablierung eines durchgängig onlinebasierten Antrags- und Zusage-Prozesses für Förderkredite der KfW, und welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, Förderprogramme zu bündeln und Antragsverfahren zu vereinfachen?
Wie und auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes über die Feststellung und Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG, Bundestagsdrucksache 17/6260) auf die Fachkräftesituation im regionalen Lebensmittelhandwerk (bitte unter Angabe der Anerkennungsquoten im Ausland erworbener Berufsabschlüsse im Bereich des Lebensmittelhandwerks für die Jahre 2010 bis 2015)?
Wie hat sich die Anzahl der Neugründungen zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe, die Anzahl der Betriebe industrieller Produktion und die Anzahl der Betriebe mit handwerklichem Hilfsbetrieb, beziehungsweise Gewerbe mit handwerklicher Tätigkeit in nur unerheblichem Umfang, im Lebensmittelbereich in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung verändert, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?
Welche Ergebnisse brachte die Plattform Einzelhandel für den Bereich der ländlichen Nahversorgung, haben Vertreterinnen und Vertreter des Lebensmittelhandwerks und von Verbänden der Direktvermarktung teilgenommen, und wie werden die Ergebnisse im Regierungshandeln Eingang finden?