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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stärkung der Altersvorsorge durch Mitgliedschaft und Sparen in Bau- und Wohnungsgenossenschaften

Genossenschaftliches Sparen fürs Alter: geförderte Sparverträge (Riester, Wohn-Riester) nach Eigenheimrentengesetz, Wohnungsbauprämiengesetz und Fünftem Vermögensbildungsgesetz sowie Vereinbarung von Dauerwohnrechten mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften seit 2008, Probleme und Hürden, Bewertung und Förderung; Aktivitäten von Bau- und Wohnungsgenossenschaften: Anzahl mit Eigentumsorientierung (Erwerbsoption), Wohnungsbestandsentwicklung eigentumsorientierter und traditioneller Genossenschaften, Förderung (auch in der Gründungs- und Anlaufphase), Neubautätigkeit, Probleme und Hürden<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

08.08.2016

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/913406.07.2016

Stärkung der Altersvorsorge durch Mitgliedschaft und Sparen in Bau- und Wohnungsgenossenschaften

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Annalena Baerbock, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für viele Menschen ist das Wohneigentum respektive die selbst genutzte Immobilie ein wichtiger Eckpfeiler in der Altersvorsorge. Sie bietet eine gute Möglichkeit, um nach eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend wohnen und gleichzeitig die Wohnkosten gering halten oder sogar einen finanziellen Grundstock für das Alter bilden zu können. Die finanzielle Belastung sinkt und die persönliche Wohnsituation bleibt garantiert, die für viele Menschen im Alter sehr wichtig ist.

Genossenschaftliches Wohnen spricht unterschiedliche Haushalte an, für die Wohneigentum nicht in Frage kommt: Dazu zählen neben denjenigen Haushalten, die kein ausreichendes Eigenkapital besitzen, auch solche Haushalte, die zwar über ein ausreichend hohes Eigenkapital und Einkommen verfügen, aber nicht bereit sind, für das Eigentum auf anderes zu verzichten, sowie beispielsweise ältere Haushalte, die das Risiko scheuen. Hinzu kommen individuelle Präferenzen wie ein urbaner Standort, die emotionale und soziale Bindung an das bisherige Quartier oder die Scheu vor dem Aufwand, den Eigentum mit sich bringen kann.

Das genossenschaftliche Wohnen kann hier eine Alternative zum Wohneigentum sein. Es bietet höhere Planbarkeit bei den Wohnkosten, einen geringeren Eigenkapitalbedarf in Höhe des Genossenschaftsanteils, eine planbare Sparrate, bezahlbares urbanes Wohnen, Flexibilität in der Lebensplanung sowie räumliche Flexibilität. Darüber hinaus bieten Genossenschaften ihren Mitgliedern Möglichkeiten der Eigeninitiative und Selbstverantwortung und einen Schutz vor Kündigung.

Einige Wohnungsgenossenschaften haben Modelle entwickelt, ihren Mitgliedern eine genossenschaftliche Form der privaten Altersvorsorge mit einer analogen Wohnkostenreduzierung im Alter wie bei einem individuellen Eigentum zu bieten – z. B. durch Zeichnung zusätzlicher Anteile, Vergabe von Dauerwohnrechten oder die Nutzung von Altersvorsorgeprodukten bei genossenschaftlichen Spareinrichtungen.

Mit dem Eigenheimrentengesetz wurden im Jahr 2008 verschiedene rechtlich förderungswürdige Sparmöglichkeiten – auch für das Sparen in Bau- und Wohnungsunternehmen/-genossenschaften – mit Blick auf das Ansparen zugunsten eines Dauerwohnrechts geöffnet bzw. erweitert. Das betrifft das Wohnungsbau-Prämiengesetz und das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Nach Angaben der Wohnungswirtschaft sind diese staatlich geförderten Modelle des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge bisher kaum umgesetzt und genutzt worden. Als Grund wird angegeben, dass sie für Genossenschaften sehr schwer handhabbar sind. Außerdem lassen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ankündigungen immer noch auf sich warten. Dazu gehören verbesserte Rahmenbedingungen für genossenschaftliches Wohnen sowie die Prüfung einer Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen, die sich im Gegenzug zum Neubau verpflichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Genossenschaftliches Sparen fürs Alter

Fragen23

1

Wie viele nach dem Eigenheimrentengesetz geförderte Sparverträge (Riester, Wohn-Riester) wurden seit dem Jahr 2008 mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Welche Probleme und Hürden sind der Bundesregierung beim Riestersparen in Bau- und Wohnungsgenossenschaften bekannt?

3

Welche Hürden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Spareinlagen von Nichtmitgliedern in Bau- oder Wohnungsgenossenschaften?

4

Wie viele nach dem Wohnungsbauprämiengesetz geförderte Bausparverträge wurden seit dem Jahr 2008 mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viele nach dem Wohnungsbauprämiengesetz geförderte Bausparverträge wurden seit dem Jahr 2008 für den Erwerb von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Welche Probleme und Hürden sind der Bundesregierung beim geförderten Bausparen in bzw. zugunsten der Mitgliedschaft in Bau- und Wohnungsgenossenschaften bekannt?

7

Wie viele nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz geförderte Sparverträge wurden seit dem Jahr 2008 mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie viele nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz geförderte Sparverträge wurden seit dem Jahr 2008 für den Erwerb von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der in den Fragen 1 bis 8 genannten rechtlichen Möglichkeiten für Altersvorsorge in Bau- und Wohnungsgenossenschaften nach dem Wohnungsprämiengesetz, dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und dem Eigenheimrentengesetz?

10

Was erwägt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Altersvorsorge in Bau- und Wohnungsgenossenschaften zu fördern und zu stärken?

11

Wie viele bundesrechtlich geförderte Dauerwohnrechte wurden in Bau- und Wohnungsgenossenschaften seit dem Jahr 2008 vertraglich vereinbart?

12

Welche Probleme und Hürden sind der Bundesregierung bezüglich der vertraglichen Vereinbarung von Dauerwohnrechten mit Bau- und Wohnungsgenossenschaften bekannt?

13

Wie viele eigentumsorientierte Wohnungsgenossenschaften, bei denen die Satzung den Genossenschaftsmitgliedern das unwiderrufliche und vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung für den Fall einräumt, dass die Mehrheit der in einem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohneigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat (Erwerbsoption), gibt es in Deutschland (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wohnungsbestand von eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften, und wie hat er sich quantitativ entwickelt (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Welche Probleme von eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften sind der Bundesregierung bekannt?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wohnungsbestand der Wohnungsgenossenschaften, und wie hat er sich quantitativ entwickelt (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

17

Inwieweit und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung Bau- und Wohnungsgenossenschaften stärken und fördern?

18

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um junge Bau- und Wohnungsgenossenschaften, insbesondere in ihrer Gründungs- und Anlaufphase, zu fördern?

19

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um traditionelle Bau- und Wohnungsgenossenschaften zu fördern?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten und realisierten Umfang der Neubautätigkeit von eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Neubautätigkeit von Wohnungsgenossenschaften (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten und realisierten Umfang der Neubautätigkeit von Baugenossenschaften (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

23

Wo sieht die Bundesregierung Probleme und Hürden für Neubauaktivitäten von Bau- und Wohnungsgenossenschaften?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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