Nutzen und Auswertung der Aufklärungskampagne „Wie viel Koffein ist gesund? Check deine Dosis!“ durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Energydrinks können, insbesondere wenn sie in großen Mengen, vermischt mit Alkohol oder verbunden mit körperlicher Anstrengung konsumiert werden, unerwünschte Wirkungen haben, die sich negativ auf die Gesundheit des Konsumierenden auswirken. So wurde der Konsum von Energydrinks mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht (Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland, 30. März 2015, online verfügbar unter: www.saarland.de/ 126302.htm).
In Litauen und Lettland wurde ein Verkaufsverbot an Minderjährige beschlossen (www.welt.de/wirtschaft/article151816365/Lettland-verbietet-Red-Bull-Verkauf- an-Jugendliche.html). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lehnt eine Altersbeschränkung für die Abgabe von Energydrinks jedoch bislang ab (www.welt.de/wirtschaft/article151816365/Lettland-verbietet-Red-Bull-Verkauf- an-Jugendliche.html). Als Präventionsmaßnahme wurde eine Aufklärungskampagne begonnen.
Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde eine Website mit Informationen über Koffein bereitgestellt, die unter anderem Wirkung und Risiken des Koffeinkonsums beschreibt. Darüber hinaus findet sich auf der Seite ein Koffeinzähler, mit dessen Hilfe jeder berechnen kann, ob die Menge des konsumierten Koffeins noch im grünen Bereich liegt.
In Deutschland fordern Ärzte- und Verbraucherverbände die Einführung einer Altersgrenze (www.verbraucherzentrale.de/energydrinks). In einem Brief vom Dezember 2015 stellt Prof. Dr. med. Brigitte Stiller, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie fest, dass Warnhinweise auf der Verpackung nicht ausreichend seien, um Kinder und Jugendliche vom Konsum abzuhalten, solange Energydrinks und -shots sowie zunehmend auch Süßigkeiten mit hohem Koffeingehalt und Koffeinpulver zur Herstellung hoch dosierter koffeinhaltiger Getränke für Kinder und Jugendliche frei erhältlich seien (Brief von Prof. Dr. med. Brigitte Stiller, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie an die Bundestagsabgeordnete Nicole Maisch vom 17. Dezember 2015 „Energy-Produkte gefährden Kinder und Jugendliche“).
Nach Erhebungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konsumieren etwa 60 Prozent der deutschen Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren Energydrinks, 37 Prozent trinken Energydrinks in Kombination mit Alkohol (EFSA 2013, www.efsa.europa.eu/en/supporting/pub/394e). Zu den Risikogruppen, die durch einen überdurchschnittlichen Konsum auffallen, gehören die „Hoch-Akut-Trinker“. Sie nehmen mehr als einen Liter bei einer Gelegenheit zu sich. In Deutschland gehören 17 Prozent der jugendlichen Energydrink- Konsumentinnen und -Konsumenten zu den Hoch-Akut-Trinkerinnen und -Trinkern. Damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz ein.
Diese Jugendlichen überschreiten die unbedenkliche Koffeinmenge von 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht deutlich (www.aid.de/inhalt/ energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmung-bei-jugendlichen-5536.html).
In einer aktuellen qualitativen Untersuchung des aid infodienst wurde untersucht, wie jugendliche Energydrink-Konsumentinnen und -Konsumenten selbst über gesundheitliche Risiken denken. Ähnlich wie bereits eine Untersuchung von Hochverzehrern durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von 2013 berichten Jugendliche von Herzrasen bis hin zu Kreislaufversagen, von Leistungs- und Stimmungsabfall bei nachlassender Wirkung und bezeichnen ihr Verhalten teilweise als Sucht. Die Studie deutet darauf hin, dass Warnhinweise für die Risikokommunikation nur bedingt wirksam sind. Sie kommt zu dem Schluss, dass neben zielgruppenspezifischen Maßnahmen, wie bspw. der Information über die Wirkung von Energydrinks auf Körper und Geist, ebenso politische Maßnahmen wie Altersbeschränkungen oder Werbebeschränkungen thematisiert werden sollten (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmung- bei-jugendlichen-5536.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der Website „Wie viel Koffein ist gesund? Check deine Dosis!“ (www.check-deine- dosis.de/) seit der Bereitstellung der Seite vom Dezember 2015 bis Ende Juni 2016?
a) Wie viele Besucherinnen und Besucher verzeichnete die Website im Zeitraum der Einrichtung der Seite bis Ende Juni 2016?
b) Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer der Besucherinnen und Besucher auf der Website?
Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Erstellung und Pflege der Website?
a) Besteht die Absicht seitens der Bundesregierung, die Informationsangebote der Website auszubauen, und wenn ja, welches Budget ist dafür eingeplant?
b) Besteht die Absicht seitens der Bundesregierung, die Bewerbung der Website auszubauen, und wenn ja, welches Budget ist dafür eingeplant?
Wie viele Nutzerinnen und Nutzer haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Koffeinrechner auf www.check-deine-dosis.de eine Tagesdosis an Koffein ausrechnen lassen (bitte aufschlüsseln nach Berechnungen insgesamt und Berechnungen pro Monat für den Zeitraum der Einrichtung der Seite bis Ende Juni 2016)?
Hat die Bundesregierung Unterrichtsmaterialien zum Thema Koffeinkonsum erstellen lassen?
a) Welche Informationen beinhalten die Materialien?
b) Wer hat diese Materialien erstellt?
c) Welche Kosten sind für die Erstellung der Materialien entstanden?
d) Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden diese Materialien erstellt (bitte Zielgruppen, Ansprache dieser Zielgruppen, vorbereitende Befragungen von Personen aus der Zielgruppe zur Erstellung der Materialien, unterschiedliche Ansprache von Jungen und Mädchen etc. definieren)?
e) In welcher Form wurde im Vorfeld der Entwicklung der Website die Erreichbarkeit von „Hoch-Akut-Trinkern“ und von deren Eltern berücksichtigt?
f) In welcher Form bewirbt die Bundesregierung das Unterrichtsmaterial?
g) Wie oft und mit welchen Kosten für wen haben Lehrerinnen und Lehrer, Schulen etc. dieses Informationsmaterial für den Unterricht bestellt?
h) In welchen Klassenstufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterrichtsmaterialien eingesetzt?
In welcher Form wurde im Vorfeld der Erstellung der Website die Erreichbarkeit der Eltern, Kinder und Jugendlichen mit dieser Informationswebsite geprüft und vorbereitet?
Wie viele Besucherinnen und Besucher verzeichnete die Website des Bundesinstituts für Risikobewertung, auf der die sechste Ausgabe des interaktiven Onlineformats „Verbraucher fragen – Das BfR antwortet. Energy Drinks: Wann besteht ein Risiko?“ (www.bfr.bund.de/de/presseinformation/ 2016/07/energy_drinks__wann_besteht_ein_risiko_-196544.html) angekündigt wurde (während des Zeitraums 10. Februar bis Ende Juni 2016)?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage sind die Empfehlungen des Koffeinzählers auf www.check-deine-dosis.de für Kinder und Jugendliche erstellt worden?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage ist die Bewertung einer Menge Koffein als „sichere Dosis“ auf www.check-deine-dosis.de für Kinder und Jugendliche erfolgt?
Wie ist auf www.check-deine-dosis.de der Verzehrzeitraum „auf einmal“ und „über den Tag verteilt“ definiert?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon h abgesehen, auf der Internetseite www.check-deine-dosis.de auf die Erweiterung der Blutgefäße und damit auf die das Kreislaufversagen begünstigenden Effekte von der Kombination von Energydrinks mit hochprozentigem Alkohol einzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das BfR in einem Internetbeitrag von 2016 schreibt, dass „Energy Drinks […] zu unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen führen [können], insbesondere, wenn man sehr viel davon trinkt, sie mit Alkohol vermischt, wenig schläft oder sich körperlich anstrengt“ (www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2016/07/energy_drinks__ wann_besteht_ein_risiko_-196544.html)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Nutzung und Wirksamkeit der o. g. Website von einer unabhängigen Institution evaluieren zu lassen, und wenn ja wann? Falls nicht, warum nicht?
Wie viele Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Herstellern von Energydrinks in den letzten fünf Jahren in Maßnahmen für Marketing, Werbung und Sponsoring investiert (bitte nach Jahren und jeweiliger Maßnahme aufschlüsseln)?
Welche neuen wissenschaftlichen Untersuchungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung heute, im Vergleich zu 2013 (Überarbeitung der Fruchtsaftverordnung), darauf hinweist, dass größere Mengen von koffeinhaltigen Getränken insbesondere bei ausgiebiger sportlicher Betätigung bzw. bei gleichzeitigem Alkoholgenuss vermieden werden sollten (bitte Quelle nennen)?
Inwiefern evaluiert die Bundesregierung die Wirkung von www.check- deine-dosis.de und dem begleitenden Schulmaterial auf die Konsumhäufigkeit und -mengen durch „Hoch-Akut-Trinkern“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der aid-Untersuchung, dass Energydrinks ein fester Bestandteil der Jugendkultur sind (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmung- bei-jugendlichen-5536.html)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der aid-Untersuchung, dass das Einstiegsalter für den Konsum von Energydrinks bei sechs bis zwölf Jahren liegt (www.aid.de/inhalt/energydrinks- motiveverzehr-und-risikowahrnehmung-bei-jugendlichen-5536.html)?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der aid-Untersuchung, dass Warnhinweise für die Risikokommunikation nur begrenzt wirksam sind (www.aid.de/inhalt/energydrinks-motive-verzehr-und-risikowahrnehmung- bei-jugendlichen-5536.html)? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der aid-Untersuchung hinsichtlich der Risikokommunikation, dass
a) die Risikokommunikation bei verschiedenen Altersgruppen und Gruppierungen ansetzen sollte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus,
b) Jugendliche klare Informationen über die physiologischen und psychologischen Wirkungen von Energydrinks erhalten sollten, weil sie sich diese selbst wünschen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus,
c) in Informations- und Unterrichtsmaterialien Aspekte wie Altersbeschränkungen oder Werbeeinschränkungen aufgegriffen werden sollten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die ablehnende Position des europäischen Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 15. Juni 2016 zur Einführung von Health Claims für koffeinhaltige Getränke, wie Energydrinks, die mit Aussagen wie, „erhöht die Wachsamkeit, Ausdauer und Konzentration“ werben? Wenn nein, warum nicht?