Deutschland als Führungsnation einer EU-Battlegroup
der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 1. Juli 2016 hat Deutschland als „lead nation“ die Führung einer EU-Battlegroup (EU-Battlegroup 2016-2) übernommen, der neben Einheiten der Bundeswehr auch Soldatinnen und Soldaten aus Österreich, Tschechien, den Niederlanden, Irland, Luxemburg und Kroatien angehören. In Vorbereitung auf die gemeinsame Bereitstellung des Verbandes haben die beteiligten Staaten im Frühjahr 2016 mehrere Übungen durchgeführt, an deren Ende die Zertifizierung der Battlegroup erfolgte. Das Bundeministerium der Verteidigung hat im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wiederholt eine stark eingeschränkte Einsatzbereitschaft, insbesondere der Hubschrauber der Bundeswehr, eingeräumt. Gleichzeitig klagt die Bundeswehr über fehlendes Personal, insbesondere im Bereich Sanität und Technik. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Bundeswehr der Aufgabe, eine Battlegroup zu führen, überhaupt gewachsen ist bzw. welche Konsequenzen das intensive Engagement in der Battlegroup für die Bundeswehr und die Beteiligung an Auslandseinsätzen sowie sonstigen Verpflichtungen nach sich zieht. Unklar ist darüber hinaus, welche Bedeutung und Funktion die Bundesregierung den EU-Battlegroups für die Weiterentwicklung einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union beimisst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Nach welchem konkreten Kriterienkatalog ist die Zertifizierung der EU-Battlegroup 2016-2 erfolgt?
Wie und durch welche Stelle wurde dieser Kriterienkatalog entwickelt, und was für mögliche Einsatzszenarien liegen diesem zugrunde?
Wie werden diese Kriterien operationalisiert (zwei Beispiele)?
Wer entscheidet, ob die Battlegroup die geforderten Standards für eine Zertifizierung erfüllt?
Falls diese Entscheidung allein oder in großen Teilen durch Angehörige der Streitkräfte der „lead nation“, in diesem Falle also der Bundeswehr, erfolgt: Stellt die Identität von Gutachter und zu begutachtender Streitkraft nach Ansicht der Bundesregierung ein Problem dar?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Alternativen gibt es zum System der Selbstzertifizierung?
c) Welche Mechanismen gibt es, um die Zertifizierung zu überprüfen bzw. zu kontrollieren?
a) Welche Rolle spielt die Europäische Union im Prozess der Zertifizierung?
b) Welche Rolle spielt die Europäische Verteidigungsagentur im Prozess der Zertifizierung?
a) Gibt es einen Austausch unter den Mitgliedstaaten (auch über die Teilnehmer einer jeweiligen Battlegroup hinaus) zur Zertifizierung der Battlegroups?
b) Werden bzw. wurden gemeinsame Standards und Prüfungsverfahren entwickelt?
Ist es je vorgekommen, dass eine Battlegroup die Zertifizierung nicht erhalten hat?
Falls ja, wann, und mit welchen Konsequenzen?
a) Welche Mängel wurden während der Zertifizierung der Battlegroup 2016-2 identifiziert (bitte auflisten)?
b) Wie viele der identifizierten Mängel konnten abgestellt werden, und welche Mängel bleiben warum weiterhin bestehen?
Wie viele und welche Ausrüstungsbestandteile haben zum Zeitpunkt der Zertifizierung gefehlt (bitte einzeln auflisten)?
a) Welche der fehlenden Ausrüstungsbestandteile werden von der Bundesregierung als notwendig eingestuft, um die Einsatzfähigkeit der Battlegroup zu gewährleisten?
b) Wie schnell ist ein Schließen der identifizierten Ausrüstungslücken möglich?
Inwiefern unterscheidet sich die Zertifizierung einer EU-Battlegroup von der eines Beitrages zur NATO Response Force? Worin sind die Unterschiede begründet?
Wie viele Hubschrauber welches Musters des Kampfhubschrauberregiments 36 und der Transporthubschrauberregimenter 10 und 30 werden in die von Deutschland geführte EU-Battlegroup 2016-2 eingebracht? Wie viele dieser Hubschrauber sind derzeit einsatzbereit?
Wie viele Hubschrauber der genannten Muster werden im Rahmen der EU-Battlegroup 2016-2 von welchen anderen Truppenteilen gestellt?
Stehen die für die Battlegroup gemeldeten NH 90 und UH Tiger während der Dauer der Battlegroup auch für andere Aufträge zur Verfügung? Wenn ja, wo, und mit welchem Auftrag werden die Hubschrauber eingesetzt?
Wie viele Maschinen beider Muster sind derzeit in der Bundeswehr insgesamt einsatzbereit, und wie viele der einsatzbereiten Hubschrauber erfüllen die Anforderungen, die im Rahmen der Battlegroup-Zertifizierung gestellt werden?
Entstehen durch die Einbindung der NH90 und UH Tiger und dem entsprechend notwendigen Bodenpersonal in die EU-Battlegroup 2016-2 Engpässe in der Wartung und Instandhaltung der zu Ausbildungs- und Übungszwecken notwendigen Hubschrauber?
Wie viele Flugstunden muss ein Hubschrauberpilot oder eine -pilotin nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig ableisten, um die Musterberechtigung bzw. Fluglizenz zu erhalten und gemäß EU- bzw. NATO-Kriterien „combat ready“ zu sein?
Wie viele Flugstunden standen den Pilotinnen und Piloten der NH 90 und UH Tiger in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils durchschnittlich zur Verfügung?
Wie vielen Pilotinnen und Piloten der NH 90 und UH Tiger wurde in den Jahren 2013, 2014 und 2015 die Musterberechtigung oder Fluglizenz entzogen, weil sie zu wenige Flugstunden absolviert hatten?
Welche Zulagen bzw. besonderen Aufwandsentschädigungen sind an den Besitz einer gültigen Musterberechtigung bzw. Fluglizenz gekoppelt?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den finanziellen Verlust zu kompensieren, den Soldatinnen und Soldaten erleiden, die infolge nicht zur Verfügung stehender Hubschrauber ihre Musterberechtigung bzw. Fluglizenz verlieren?
Welche Möglichkeiten bestehen für diejenigen Hubschrauberpilotinnen und -piloten, denen die Musterberechtigung bzw. Fluglizenz entzogen wurde, diese Musterberechtigung bzw. Fluglizenz wieder zurückzuerhalten, und wie viel Zeit nimmt dieses Verfahren üblicherweise in Anspruch, bzw. welche Maßnahmen sind hierfür nötig?
Für wie realistisch hält es die Bundesregierung, dass die von Deutschland als „lead nation“ geführte Battlegroup tatsächlich eingesetzt wird (bitte mit Begründung)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf den Vorschlag, den der Leiter der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen, Hervé Ladsous, bei Treffen der EU-Verteidigungsminister in jüngster Zeit mehrfach unterbreitet hat, demzufolge die Battlegroups den Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt und als „bridging force“ eingesetzt werden sollten, bis eine beschlossene UN-Mission tatsächlich einsatzbereit ist?
Welche Funktion und Bedeutung haben die Battlegroups nach Ansicht der Bundesregierung jenseits eines konkreten Einsatzes?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung Auswirkungen eines EU-Austritts Großbritanniens auf die Bestellung der EU-Battlegroups in den nächsten Jahren? Welche Meldungen seitens Großbritannien liegen derzeit für künftige Battlegroups vor?
Welche Kosten entstehen der Bundesrepublik Deutschland durch das Engagement als „lead nation“ einer Battlegroup?