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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Unvollständige Tatsachengrundlage für Arbeitsplatzsicherung im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser's Tengelmann

Alternativen zur Übernahme von Kaiser&#39;s Tengelmann durch EDEKA, Prüfung möglicher Arbeitsplatzeffekte bei EDEKA, Wettbewerbern und Zulieferern, entstehender Synergien, vorhandener Doppelstandorte sowie fehlende Auflage und Einbeziehung des Angebots von REWE bei Erteilung der Ministererlaubnis, Urteilsbegründung zur Außerkraftsetzung durch das OLG Düsseldorf<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.09.2016

Antwortdauer

47 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/927822.07.2016

Unvollständige Tatsachengrundlage für Arbeitsplatzsicherung im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann

der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Renate Künast, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 12. Juli 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Erlaubnis des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA zunächst außer Kraft gesetzt. Die Richter beanstanden, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Gemeinwohlbelang der Arbeitsplatz- und Beschäftigungssicherung bei Kaiser’s Tengelmann nicht unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte bewertet habe. Den Gründen der Ministererlaubnis sei nicht zu entnehmen, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit eines fusionsbedingten Stellenabbaus bei EDEKA in die Abwägungsentscheidung einbezogen wurde. Diese Möglichkeit habe aber bei den Abwägungsüberlegungen berücksichtigt werden müssen, so das OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Pressemitteilung Nr. 25/2016).

Auch auf mehrfache Nachfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages konnten die Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nicht darlegen, ob und auf welche Weise der Bundeswirtschaftsminister negative Arbeitsplatzeffekte bei Wettbewerbern und Zulieferern durch eine Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann in seine Entscheidung einbezogen hat.

Dieser Aspekt ist nach Auffassung der Fragesteller von besonderer Bedeutung. Die Ablehnung einer Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann durch die Monopolkommission basiert vor allem auf dem Zweifel daran, mit der Fusion 16 000 Arbeitsplätze erhalten zu können. Der zurückgetretene Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Daniel Zimmer, sagte, es sei auf lange Sicht sogar davon auszugehen, dass die Ministererlaubnis der Beschäftigung schade. Auch der neue Chef der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, erneuerte diese Kritik an der Argumentation von Sigmar Gabriel. Vollbeschäftigung sei zwar Ziel der Wirtschaftspolitik, dies ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei einem bestimmten Unternehmen, so Prof. Achim Wambach.

Das Verfahren zur Erteilung der Ministererlaubnis gibt dem Bundeswirtschaftsminister eine hohe Verantwortung. Er allein entscheidet, ob die vorliegenden Wettbewerbsbeschränkungen durch Allgemeinwohlgründe aufgewogen werden können. Weder das Bundeskabinett noch der Deutsche Bundestag sind an der Entscheidung beteiligt. Daher ist es nach Auffassung der Fragesteller von hoher Bedeutung, Transparenz über die Abwägungsgründe der Entscheidung herzustellen. Der Bundeswirtschaftsminister muss darüber aufklären, wie er geprüft hat, ob und in welchem Umfang ein Stellenabbau bei EDEKA die Folge sein könnte und ob durch die gesteigerte Marktmacht von EDEKA Arbeitsplätze bei Zulieferern und Wettbewerbern in Gefahr geraten könnten und zu welchem Ergebnis diese Prüfung führte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche alternativen Übernahmeszenarien von Kaiser’s Tengelmann sind dem BMWi bekannt?

2

Hat das BMWi geprüft, welche Arbeitsplatzeffekte durch die verschiedenen alternativen Übernahmeszenarien von Kaiser’s Tengelmann entstehen?

a) Auf welchen Annahmen und Modellen beruhte diese Prüfung?

b) Zu welchem Ergebnis führte diese Prüfung?

c) Wurden die Berechnungen und Ergebnisse dokumentiert?

3

Warum hat sich der Bundeswirtschaftsminister im Rahmen seiner ausführlichen Darstellung auf der Pressekonferenz vom 13. Juli 2016 nicht zum dritten Punkt der Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf geäußert, in dem das Gericht festhält, dass im Rahmen der Begründung zur Ministererlaubnis nicht zu erkennen ist, ob und in welchem Umfang ein möglicher Arbeitsplatzabbau bei EDEKA im Rahmen der Fusion in die Abwägungsentscheidung einbezogen wurde?

4

Teilt das BMWi die bis zum Ende des Verhandlungstermins am 16. November 2015 vertretene Auffassung EDEKAs, wonach der geplante Unternehmenszusammenschluss bei kaufmännisch vernünftigem Handeln mit einem erheblichen Personalabbau verbunden sein müsse?

Wenn nein, auf welchen Erkenntnissen basiert das BMWi die Auffassung, dass ein solcher Personalabbau nicht notwendig ist?

5

Warum erwartet das BMWi nicht, dass Synergien durch einen Zusammenschluss doppelt vorhandener zentraler Strukturen, etwa bei Produktion, Logistik und Verwaltung, genutzt werden?

6

Wie viele Doppelstandorte, also Filialen von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann in unmittelbarer Nähe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?

Warum erwartet das BMWi nicht, dass diese Standorte langfristig zusammengelegt werden?

7

Hat das BMWi im Vorfeld der Erteilung der Ministererlaubnis geprüft, ob und in welchem Umfang ein erhöhter Preisdruck und in Folge dessen ein Stellenabbau bei Zulieferern die Folge sein könnte?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hat das BMWi im Vorfeld der Erteilung der Ministererlaubnis geprüft, ob und in welchem Umfang von einem erhöhten Preisdruck, insbesondere Landwirte, betroffen sein könnten?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

9

Hat das BMWi im Vorfeld der Erteilung der Ministererlaubnis geprüft, ob und in welchem Umfang ein erhöhter Wettbewerbsdruck und in Folge dessen ein Stellenabbau bei Wettbewerbern die Folge sein könnte?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie kommt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu der Aussage im Rahmen der Pressekonferenz am 13. Juli 2016, dass eine Zerschlagung des Kaiser’s Tengelmann Konzerns, das heißt anteiliger Verkauf an verschiedene Unternehmen, zu einem Verlust von 8 000 Arbeitsplätzen gegenüber einem Verkauf des Unternehmens an einen Konzern führen würde?

Welche Berechnungen gibt es hierzu im BMWi, und warum fanden diese nicht Eingang in die Begründung zur Ministererlaubnis?

Sind diese Berechnungen dokumentiert?

11

Hat das BMWi im Vorfeld der Erteilung der Ministererlaubnis geprüft, ob und in welchem Umfang ein fusionsbedingter Stellenabbau bei EDEKA möglich wäre?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Annahmen hat der Bundeswirtschaftsminister ggf. über die fusionsbedingten Auswirkungen auf die Beschäftigten bei EDEKA getroffen?

13

Warum wurden im Rahmen der Ministererlaubnisentscheidung keine Kriterien formuliert, die einen fusionsbedingten Stellenabbau bei EDEKA verhindern sollten?

14

Ist es zutreffend, dass im Rahmen der Ministererlaubnis keine Auflage formuliert wurde, die festschreibt, dass tatsächlich alle 16 000 Arbeitsplätze von Kaiser’s Tengelmann nach der Fusion erhalten bleiben müssen?

15

Wäre ein Stellenabbau von 10 Prozent bei Kaiser’s Tengelmann mit den Auflagen der Ministererlaubnis, wie Sigmar Gabriel sie formuliert hat, vereinbar?

16

Ist die Darstellung des OLG Düsseldorf im Rahmen der Urteilsbegründung (2.1.1) nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass bis zur mündlichen Verhandlung am 16. November 2015 von EDEKA nur ein Übernahmeangebot für Kaiser’s Tengelmann vorlag, das einen signifikanten Arbeitsplatzabbau und eine verhältnismäßig begrenzte Absicherung der Arbeitnehmerrechte vorsah?

17

Ist die Darstellung des OLG Düsseldorf in seiner Urteilsbegründung (2.1.2) nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass REWE im Rahmen der mündlichen Verhandlung ein Angebot vortrug, das den Erhalt aller 16 000 Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann vorsah?

18

Vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 16 und 17, warum hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nicht das Angebot von REWE in die Überlegungen zur Erteilung der Ministererlaubnis miteinbezogen, obwohl es nicht zu relevant besseren Wettbewerbsergebnissen, aber zu relevant besseren Arbeitsplatzeffekten geführt hätte?

Berlin, den 22. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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