Umsetzung des Sustainable Development Goal 12 – Nachhaltiger Konsum, Unternehmensverantwortung in der Lieferkette und Verbraucheraspekte
der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Uwe Kekeritz, Bärbel Höhn, Dr. Valerie Wilms, Dr. Konstantin von Notz, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Katja Keul, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Beate Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem UN-Gipfel in New York die „Agenda 2030“, eine globale Agenda für Entwicklung und Nachhaltigkeit, verabschiedet.
Die „Agenda 2030“ enthält 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) und 169 Unterziele, die den Staaten in den kommenden 15 Jahren als Handlungsrahmen für die Gestaltung nachhaltiger Entwicklung weltweit dienen sollen. Die weitgehenden Zielsetzungen der SDGs ziehen sich damit durch alle Politikbereiche.
In Deutschland werden die SDGs in der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Im Entwurf zur Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie vom 30. Mai 2016 definiert die Bundesregierung das SDG-12-Ziel wie folgt: „SDG 12 zielt auf die notwendige Veränderung unserer Lebensstile und unserer Wirtschaftsweise. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion verlangen, heute so zu konsumieren und zu produzieren, dass die Befriedigung der berechtigten Bedürfnisse der derzeitigen und der zukünftigen Generationen unter Beachtung der Belastbarkeitsgrenzen der Erde und der universellen Menschenrechte nicht gefährdet wird. Dazu müssen Wachstum und Wohlstand so weit wie möglich von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen entkoppelt werden.“
Außerdem weist die Bundesregierung den Industrieländern eine besondere Verantwortung zu: „Den Industrieländern kommt eine wichtige Rolle für die weltweite Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster und für die Steigerung der Ressourceneffizienz zu. Sie beeinflussen durch die enge Einbindung ihrer Wirtschaft in globale Wertschöpfungs- und Lieferketten maßgeblich die Produktionsmethoden in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern. Hieraus folgt eine besondere Verantwortung der Industriestaaten für die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen in diesen Ländern. Auch orientieren sich die Mittelschichten, die sich in Schwellen- und Entwicklungsländern etablieren, häufig am Konsumverhalten in den Industrieländern, so dass letzteren eine Vorbildfunktion für nachhaltigen Konsum zukommt“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-download-nachhaltigkeitsstrategie-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
In ihrem im Februar 2016 vorgelegten „Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum“ beschreibt die Bundesregierung die aus ihrer Sicht relevanten Handlungsfelder und übergreifenden Handlungsansätze. Hierzu zählen gesellschaftliche Diskussion, Bildung, Verbraucherinformation, Öko- und Sozialzeichen, Ökodesign, nachhaltige öffentliche Beschaffung und Forschung.
Laut Unterziel 12.6 sollen Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigt werden, nachhaltige Verfahren einzuführen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Berichterstattung aufzunehmen. Dieses Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in der Europäischen Union mit der CSR-Richtlinie (CSR: Corporate Social Responsibility) verfolgt. Bis Dezember 2016 muss die Bundesregierung die CSR-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Durch diese Richtlinie sollen Offenlegungspflichten für große Unternehmen eingeführt werden, so dass diese in Zukunft nicht nur über ökonomische, sondern auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit berichten sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass Deutschland als „Industrieland“ seiner Vorbildrolle im Zusammenhang mit dem Ziel „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ gerecht wird?
Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass sie bei ihrer Beschaffungspolitik mit gutem Beispiel vorangeht?
Welche Verantwortung für eine Entwicklung hin zu nachhaltigen Konsummustern sieht die Bundesregierung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch in Gewichtung mit anderen Akteuren, vor allem Unternehmen, der Politik und der Wissenschaft?
Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung (neben Effizienz und Konsistenzmaßnahmen) Suffizienzmaßnahmen zur Förderung von nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern, und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen suffiziente Konsum- und Produktionsmuster gestärkt werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Knowing-Doing-Gap (die Kluft zwischen Wissen und Handeln) im Bereich des nachhaltigen Konsums, und welche Erkenntnisse zu dessen Überwindung finden wie Berücksichtigung in den verbraucherorientierten Vorschlägen der Bundesregierung zum nachhaltigen Konsum?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen für nichtnachhaltiges Verhalten (von Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch von Unternehmen in ihren Entscheidungen), und was plant die Bundesregierung konkret, um hier gegenzusteuern?
Mit welchen konkreten gesetzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung den nachhaltigen Konsum für Verbraucher erleichtern (z. B. nachhaltige Produkte besser kenntlich machen)?
In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel in welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum zur Verfügung?
a) Wie viel Geld steht für das geplante Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt zur Verfügung?
b) Wie viel Geld steht für das nationale Netzwerk „Nachhaltiger Konsum“ zur Verfügung?
Wann wird das im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum angekündigte Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt eingerichtet? Wie viele Personen werden dort mit voraussichtlich welchen Aufgaben beschäftigt sein?
Bis wann sollen die im Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum angekündigten Indikatoren und Benchmarks zu den Wirkungen des Konsums sowie zur besseren Messbarkeit von Änderungen im Konsumverhalten entwickelt werden?
Genügt es aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung von Ziel 12.6 (www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf), dass im Rahmen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes nur ca. 300 Unternehmen berichtspflichtig werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/8052; bitte begründen)? Welchem Anteil an Unternehmen entspricht dies, und warum werden die Berichtspflichten nicht auf eine größere Anzahl von Unternehmen ausgeweitet?
Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vorlegen?
Welche konkreten Verbraucherbelange will die Bundesregierung mit in die Berichtspflichten der künftig zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte überprüfen bzw. zertifizieren lassen?
a) Wenn ja, wie sollte diese Überprüfung bzw. Zertifizierung der Nachhaltigkeitsberichte ausgestaltet sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, Sanktionsmöglichkeiten und Klageinstrumente bei Nichteinhaltung der Berichtspflichten festzulegen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass sich die CSR-Berichtspflichten an konkreten, bereits bestehenden und international anerkannten Richtlinien und Rahmenwerken orientieren müssen?
a) Wenn ja, an welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Zukunft die Produktions- und Lieferketten von Unternehmen transparent werden?
Mit welchen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ebenso wie die international anerkannten Menschenrechtsabkommen und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen zukünftig von Unternehmen eingehalten werden?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern freiwillige Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu konkreten Verbesserungen geführt haben (bitte mit Beispielen)?
Unter welchen Umständen hält die Bundesregierung gesetzliche Regelungen für zielführender, auch vor dem Hintergrund möglicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen, die sich selbst verpflichten und denen, die dies nicht tun?
Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Position im Verhandlungsprozess der EU-Konfliktmineralien-Verordnung an, dass auch in anderen internationalen Lieferketten verbindliche Offenlegungsstandards notwendig sind?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf EU-Ebene hinwirken, dass auch in anderen Lieferketten Offenlegungsstandards implementiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten die zunehmende Internationalisierung des Lebensmittelhandels, die im Rahmen von Verhandlungen zu bilateralen EU-Handelsabkommen auch von der Bundesregierung selbst vorangetrieben wird?
Bis zu welchem Grad hält die Bundesregierung eine Spezialisierung und globale Arbeitsteilung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion für ökologisch nachhaltig, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für ihre Handels-, Agrar- und Verbraucherpolitik?