Zugangszahlen und Entwicklungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Tabea Rößner, Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Einführung eines bundesweiten Umverteilungssystems für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) im Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zum 1. November 2015 wurde zum ersten Mal eine systematische Erfassung dieser Flüchtlingsgruppe in Deutschland eingeführt. Aufgrund der Daten sollte es möglich sein, quantitative Aussagen über die Größe und Verteilung dieser Gruppe zu treffen.
Aus der Praxis der Aufnahme der UMF in Deutschland wird fortlaufend auf Veranstaltungen (unter anderem vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V.) berichtet, dass die Zusammenführung von UMF und Familienmitgliedern bzw. Verwandten in der Praxis ein gravierendes Problem darstellt – sowohl für die betroffenen UMF und ihre Familien, als auch für die beteiligten Verwaltungen. Auch beim Flüchtlingsgipfel der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Vertreterinnen der Zivilgesellschaft am 1. Juli 2016 wurde diese Problemlage bereits angesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele UMF wurden in den Monaten Januar 2016 bis einschließlich Juli 2016 jeweils neu in Obhut genommen (bitte nach einzelnen Bundesländern und jeweiligem Monat aufschlüsseln)? Wie viele UMF wurden in den Monaten Januar 2016 bis einschließlich Juli 2016 jeweils aus der Jugendhilfe entlassen (bitte nach einzelnen Bundesländern und jeweiligem Monat aufschlüsseln)?
Wie viele UMF befinden sich zum Stichtag 31. Juli 2016 in Deutschland (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit der Art der jugendhilferechtlichen Versorgung (Minderjährige und junge Volljährige im Altverfahren nach § 89d SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 42a SGB VIII, nach der Anschlusshilfe §§ 27 SGB VIII) und der absoluten und relativen Quotenerfüllung der einzelnen Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel)?
Wie viele UMF wurden zwischen den Bundesländern im Rahmen des § 42b SGB VIII umverteilt (bitte einzeln nach den Monaten Januar bis Juli 2016 aufschlüsseln, jeweils Anzahl der abgegebenen und der aufgenommenen UMF nach abgebenden und aufnehmenden Bundesländern angeben)?
Wie viele UMF wurden landesintern im Rahmen des § 42b SGB VIII umverteilt (bitte einzeln nach den Monaten Januar bis Juli 2016 in Verbindung mit dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen der vorläufigen Inobhutnahme und der Umverteilung der betroffenen UMF (bitte nach den Monaten November 2015 bis Juli 2016 in Verbindung mit den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Bestehen zwischen den einzelnen Bundesländern aus Sicht der Bundesregierung Unterschiede in der Umverteilungspraxis? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern hinsichtlich der Quote der tatsächlich umverteilten UMF bzw. dem Anteil von UMF, die von der Umverteilung ausgenommen werden? Falls ja, worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
Welche Daten und Auskünfte zur Umverteilung von UMF werden durch das Bundesverwaltungsamt erfasst?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Erfassung der Daten beim Bundesverwaltungsamt von einem Verfahren auf Excel-Basis auf ein webbasiertes Verfahren umgestellt wurde? Ist es dabei zu Komplikationen gekommen, und wenn ja, zu welchen? Gibt es weiterhin für alle Tage tagaktuelle Statistiken, bzw. gibt es Ausfälle in der Datenerfassung? Welche Konsequenzen haben diese Ausfälle in der Datenerfassung? Ist das neue webbasierte Verfahren mittlerweile voll einsatzfähig?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei UMF, die von der Ausstellung eines Ankunftsnachweises ausgenommen sind, deren Voraufenthaltszeiten, die beispielsweise für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorgesehen sind, dokumentiert werden?
Über welche Kenntnisse über Probleme bei Zusammenführungen von UMF mit Familienangehörigen und Verwandten innerhalb Deutschlands verfügt die Bundesregierung (bitte ausführen)? Welche konkreten Maßnahmen hat sie zur Lösung dieser Problemstellungen erarbeitet bzw. werden gegenwärtig vorbereitet?
a) In welcher Art und Weise stehen die unterschiedlichen Verteilsysteme, die geflüchtete Menschen betreffen (Verteilung nach § 42b SGB VIII und EASY-Verteilung), miteinander in Beziehung?
b) Welche Verordnungen, Anwendungshinweise, Handreichungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter oder Ähnliche existieren, um die Verfahren zur innerdeutschen Familienzusammenführung möglichst unbürokratisch zu ermöglichen bzw. für die zuständigen Verwaltungen zu erläutern? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass hierfür bundesweit einheitliche Maßstäbe gelten?
c) Wie kann eine bereits erfolgte Verteilung nach einem der Verteilsysteme zeitnah korrigiert werden, beispielsweise um ein Zusammenleben von Familienmitgliedern sicherzustellen?
d) Wie (mithilfe welcher Verfahrensschritte) kann der in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 3 Absatz 1) und in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 24 Absatz 2) vorgesehene Vorrang des Kindeswohls in der behördlichen Verteilungspraxis umgesetzt werden?
Welche konkreten Maßnahmen (beispielsweise Länderabfrage, Inauftraggabe eines wissenschaftlichen Gutachtens, Expertenanhörung) hat die Bundesregierung ergriffen, um die Situation der vermissten Kinder und Jugendlichen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8087, Antworten zu den Fragen 8 und 10) aufzuklären? Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2016 zu unternehmen, um diese Situation aufzuklären?