Programm zur Förderung alternativer Kältemittel
der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (Kabinettbeschluss vom 3. Dezember 2014) sagte die Bundesregierung im Abschnitt 4.7.2 „Reduktion von F-Gas-Emissionen“ zu, eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Wie etwa die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (EU-F-Gas-Verordnung). Die F-Gas-V dient laut Umweltbundesamt dazu, „die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
- Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
- Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind,
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.
Mit der neuen F-Gas-V soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.“ (www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtlicheregelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase).
Zudem benannte die Bundesregierung „diversifizierte vorbereitende und flankierende Maßnahmen zur wirkungsvollen und vorfristigen Umsetzung der F-Gas-Verordnung inklusive zum Beispiel Stärkung der fachlichen Beratung, Aus- und Fortbildung sowie Förderung des verstärkten Einsatzes von nichthalogenierten Kältemitteln (wie CO2, Kohlenwasserstoffe) in der Fahrzeugklimatisierung, Transportkälte und in stationären Kälte- und Klimaanlagen.“ Darüber hinaus sieht das Aktionsprogramm eine „Verstetigung des Förderprogramms Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative in Unternehmen“ vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand der Kühlgeräte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Größe der verkauften Kühlgeräte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Stromverbrauch der verkauften Kühlgeräte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stromverbrauch der verkauften Kühlgeräte im Verhältnis zu ihrer Größe in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Effizienzsteigerungen bei Kühlgeräten aufgrund von Größenentwicklungen zu nur geringen oder nicht nennenswerten Stromeinsparungen oder möglicherweise sogar zu Mehrverbrauch geführt haben (Reboundeffekt)?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung dem entgegenwirken?
Wie hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der installierten Klimaanlagen in Gebäuden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte wenn möglich nach Wohn- und Nichtwohngebäuden trennen)?
Wie viele Kühlgeräte wurden mit dem Bundesprogramm zum Austausch von Kühlgeräten in Hartz-4-Haushalten ausgetauscht?
Wie viel Strom wurde mit dem Bundesprogramm zum Austausch von Kühlgeräten in Hartz-4-Haushalten eingespart?
Inwieweit kommen im Rahmen des Bundesprogramms zum Austausch von Kühlgeräten in Hartz-4-Haushalten auch Kühlgeräte mit nichthalogenierten Kältemitteln zum Einsatz?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung des verstärkten Einsatzes von nichthalogenierten Kältemitteln in der Fahrzeugklimatisierung, Transportkälte und in stationären Kälte- und Klimaanlagen getroffen?
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig das Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen stärker auf den Einsatz von nichthalogenierten Kältemitteln zu fokussieren, um das Förderprogramm in besseren Einklang mit den Zielen der Bundesregierung zu bringen?
Erwartet die Bundesregierung eine vorfristige Umsetzung der F-Gas-V, wie mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 angestrebt?
Wenn ja, bis wann?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Verwendung nichthalogenierter Kältemittel als zukunftsweisende Lösung in Hinblick auf die Umsetzung der F-Gas-V, und wird sich weiterhin für deren vorrangigen Einsatz einsetzen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Stärkung der fachlichen Beratung, insbesondere zu halogenfreien Kältemitteln und deren Effekte auf die energetische Effizienz, getroffen?
Welche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2020 noch geplant?
Konnte die Ausbildung in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung hinreichend an die Vorgaben der F-Gas-V angepasst werden oder bestehen Defizite?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Fortbildung zu stärken, und welche Aspekte sieht die Bundesregierung hier im Vordergrund?