Entsendungen – Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Entsenderichtlinie (96/71/EG) schreibt vor, dass auch für entsandte Beschäftigte die Mindestarbeitsbedingungen des Ziellandes bezüglich Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen gelten.
Die Praxis zeigt jedoch, dass den entsandten Beschäftigten häufig diese Mindestarbeitsbedingungen verwehrt bleiben (Badische Zeitung, 19. Juli 2016). Die entsandten Beschäftigten sind in der Regel über ihre Rechte nicht ausreichend informiert. In der Folge können sie ihre Ansprüche weder einfordern noch vor Gericht durchsetzen. Zudem werden Briefkastenfirmen ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit im Herkunftsland zur angeblichen Entsendung genutzt, um nationale Vorschriften zu Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung zu umgehen (DGB, 5. Juli 2016).
Im Frühjahr 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission deshalb die Durchsetzungsrichtlinie (2014/67/EU) zur Entsenderichtlinie, um den Schutz der entsandten Beschäftigten zu verbessern. Diese Richtlinie musste bis Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele entsandte Beschäftigte arbeiten aktuell in Deutschland?
a) Wie viele entsandte Beschäftigte arbeiteten durchschnittlich in den Jahren 2014 und 2015 in Deutschland?
b) In welchen 10 Branchen werden derzeit die meisten entsandten Beschäftigten eingesetzt?
c) Aus welchen 10 Herkunftsländern kommen aktuell die meisten entsandten Beschäftigten?
Wurde die Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU fristgerecht und vollständig umgesetzt?
Wenn nein, welche notwendigen Änderungen stehen noch aus und warum?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang zu Informationen für Unternehmen über ihre Pflichten und für entsandte Beschäftigte über ihre Rechte sicherzustellen, und sind aus Sicht der Bundesregierung damit die Verpflichtungen aus der Durchsetzungsrichtlinie erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
a) Auf welcher offiziellen Plattform erhalten entsandte Beschäftigte Informationen über ihre Rechte, und welche Mindestarbeitsbedingungen werden dort veröffentlicht?
b) In welchen Sprachen werden diese Informationen bereitgestellt?
c) In welcher Form werden entsandte Beschäftigte in den Herkunftsländern bzw. in Deutschland auf die Plattform aufmerksam gemacht?
d) Wie wird sichergestellt, dass auch Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Informationen ermöglicht wird?
e) In welcher Form wurden die Sozialpartner an der Bereitstellung dieser Informationen beteiligt?
f) Gibt es bereits Erkenntnisse darüber, wie die Plattform genutzt wird, und besteht Verbesserungsbedarf?
Mit welchen Maßnahmen wurden die Beschwerde- und Beratungsmöglichkeiten von entsandten Beschäftigten in Deutschland und in den Herkunftsländern verbessert, und sind aus Sicht der Bundesregierung damit die Verpflichtungen aus der Durchsetzungsrichtlinie erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Beschwerde- und Beratungsstellen gibt es aktuell in Deutschland unter welcher Trägerschaft und in welchen Städten?
b) Wie viele Beraterinnen und Berater unterstützen in diesen Stellen die entsandten Beschäftigten, und welche Branchen stehen dabei besonders im Fokus?
c) Wie hoch sind die finanziellen Mittel aktuell, mit denen die Beratungsstellen unterstützt werden, und wie hoch waren sie in den Jahren 2014 bzw. 2015?
d) Wie viele Mittel werden in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt, und für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der Beratungsstellen abgesichert?
e) Ist der weitere Ausbau der Beratungsinfrastruktur bzw. sind weitere Beratungsstellen geplant?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen wurde die Durchsetzung der Rechte von entsandten Beschäftigten in Deutschland und in den Herkunftsländern verbessert, und sind aus Sicht der Bundesregierung damit die Verpflichtungen aus der Durchsetzungsrichtlinie erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass Gewerkschaften bzw. Dritte die entsandten Beschäftigten bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte besser unterstützen können?
b) Wird die Bundesregierung ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften bei Fragen der Entsendung einführen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Art und Häufigkeit von Beschwerden von entsandten Beschäftigten?
Wenn nein, warum nicht?
a) In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014, 2015 und bislang im Jahr 2016 bei der Beratung von entsandten Beschäftigten vermutet, dass Mindestarbeitsbedingungen missachtet wurden?
b) In wie vielen Fällen konnten die entsandten Beschäftigten in den Jahren 2014, 2015 und bislang im Jahr 2016 mithilfe der Beratungsstellen ihre Rechte durchsetzen?
c) Welche 5 Mindestarbeitsbedingungen werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung am häufigsten missachtet?
In welcher Form hat die Bundesregierung die Begriffsbestimmung der Entsendung geschärft, um entsandte Beschäftigte besser zu schützen sowie die Nutzung von Briefkastenfirmen erschwert, und können diese Maßnahmen als erfolgreich bezeichnet werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen wurden die Kontrollen von Entsendevorgängen verbessert, und sind aus Sicht der Bundesregierung damit die Verpflichtungen aus der Durchsetzungsrichtlinie erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Entsendungen wurden in den Jahren 2014, 2015 und bislang im Jahr 2016 kontrolliert?
b) In wie vielen Fällen haben die Kontrollen in den Jahren 2014, 2015 und bislang im Jahr 2016 ergeben, dass bei Entsendungen Mindestarbeitsbedingungen missachtet wurden?
c) Beurteilt die Bundesregierung die personelle Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für den Bereich der Entsendungen als ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen wurde die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern verbessert, um effektive Kontrollen bei Entsendungen durchführen zu können, und sind aus Sicht der Bundesregierung damit die Verpflichtungen aus der Durchsetzungsrichtlinie erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die zuständigen deutschen Kontrollbehörden im Zuge des Amtshilfeverfahrens Informationen über die Gültigkeit von A1-Bescheinigungen erhalten, und hat sich dieser Zeitraum verringert?
Wenn nein, warum nicht?
b) In wie viel Prozent der Fälle funktioniert die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern (beispielsweise bei den A1-Bescheinigungen), damit die korrekte Einhaltung der Vorschriften bei Entsendungen effektiv kontrolliert werden kann?
c) Welche Mitgliedstaaten sind für eine gute und schnelle Zusammenarbeit und als kooperativ bekannt?
d) Welche Mitgliedstaaten verweigern die Zusammenarbeit, wenn es um den Informationsaustausch und die Vollstreckung von Sanktionen sowie Geldbußen im Zusammenhang mit Entsendevorgängen geht?
e) Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zu verbessern?
Wenn nein, warum nicht?
Sind die Sanktionen und Geldbußen, die bei nicht korrekt erfolgten Entsendevorgängen verhängt werden, aus Sicht der Bundesregierung wirksam, verhältnismäßig und abschreckend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Änderungen plant die Bundesregierung?