[Deutscher Bundestag Drucksache 18/9483
18. Wahlperiode 24.08.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg,
Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Katja Dörner,
Ulle Schauws, Maria Klein-Schmeink, Katja Dörner, Doris Wagner,
Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring, Tabea Rößner, Dr. Harald Terpe,
Claudia Roth (Augsburg), Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast,
Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Situation von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen in Deutschland
UNICEF Deutschland kritisiert in seinem am 21. Juni 2016 veröffentlichten
„Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland“, dass
Flüchtlingskinder – vor allem solche mit sogenannter schlechter Bleibeperspektive –
generell schlechter als ihre deutschen Altersgenossen gestellt seien und ihre Rechte
auf Schutz, Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Bildung in Deutschland oft
monatelang nur eingeschränkt oder gar nicht gewahrt würden (
www.unicef.de/blob/
115186/de54a5d3a8b6ea03337b489816eeaa08/zur-situation-der-fluechtlingskinder-
in-deutschland-data.pdf). Obwohl sich die Ergebnisse des Berichts auf alle
geflüchteten Kinder beziehen, wollen die Fragesteller hier ihr Augenmerk
besonders auf die Situation der begleiteten Kinder, Jugendlichen und jungen
Volljährigen richten.
Trotz eines Rückgangs der Zuzugszahlen hat sich laut UNICEF die
Aufenthaltsdauer von vielen Kindern und ihren Familien in nicht kindgerechten
Gemeinschaftsunterkünften bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert. Dort sei der
Kinderschutz nicht ausreichend gewährleistet, es fehle an Hygiene,
ausreichenden Spiel- und Lernmöglichkeiten sowie psychosozialen Hilfen (vgl. UNICEF,
a. a. O., 2016). Gemeinschaftsunterkünfte bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen sind
Notlösungen und bieten kein kindgerechtes Umfeld. Deshalb ist es den
Fragestellern wichtig, dass Flüchtlinge und insbesondere Flüchtlingsfamilien langfristig
möglichst dezentral in eigenen Wohnungen bzw. in Einrichtungen, die
Wohnungscharakter für die Familien haben, unterkommen können, um einem
ausreichenden Kinderschutz Rechnung zu tragen (vgl. Fraktionsbeschluss der
BÜNDNIS-90/DIE-GRÜNEN-Bundestagsfraktion vom 31. Mai 2016
„Gekommen um zu bleiben – Junge Geflüchtete auf dem Weg in ein neues Leben
unterstützen“).
UNICEF bemängelt ebenfalls, dass der Zugang von begleiteten Flüchtlingskindern
zu Bildung und psychosozialer Betreuung durch die jeweilige Ausgestaltung der
Flüchtlingsaufnahme in den Bundesländern sehr unterschiedlich sei. Vielerorts
fehlen ausreichende Mittel und qualifizierte Fachkräfte, um kindgerechte Angebote
umsetzen zu können (vgl. UNICEF, a. a. O., 2016, S. 11). Dabei wirken sich
Kindergarten und Schule stabilisierend auf die Mädchen und Jungen aus, und sind der
Schlüssel zur Integration (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/8377).
Auch innerhalb der Gruppe der begleiteten Flüchtlingskinder wächst laut
UNICEF je nach Herkunftsland und angenommener Bleibeperspektive die
Ungleichbehandlung. Kinder, deren Familien eine sogenannte schlechte
Bleibeperspektive unterstellt wird oder die aus als sicher eingestuften Herkunftsländern
stammen, seien besonders benachteiligt, da sie in den für diese Personengruppe
vorgesehenen Sondereinrichtungen (Ausreisezentren) noch weniger Chancen auf
Förderung und Schulbesuch haben (vgl.
www.lagrenne-stiftung.de/index.php/
download/send/0-/2-studie-kinderrechte-im-abschiebezentrum-bamberg).
Bis heute gibt es in Deutschland darüber hinaus kein systematisches und
verbindliches Verfahren, bei dem die jeweilige besondere Schutzbedürftigkeit eines
Kindes geprüft wird. Dabei darf Kinderschutz niemals vom Zufall abhängen.
Die Fragesteller möchten wissen, wie die Bundesregierung zu den Ergebnissen
und Schlussfolgerungen der UNICEF-Studie steht, ob ihr zu der Lage von
begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Deutschland
noch genauere Daten vorliegen und was sie gedenkt, diesbezüglich zu tun.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie viele minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge mit welchem
Aufenthaltstitel halten sich zum Stichtag 31. Juli 2016 in Deutschland auf
(bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit den
Altersgruppen 0 bis 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27
Jahre und der Rechtsgrundlage nach § 55 AsylG, nach § 63a AsylG, nach
§ 22 Satz 1 AufenthG, nach § 22 Satz 2 AufenthG, nach § 23 Absatz 1
AufenthG, nach § 23 Absatz 2 AufenthG, nach § 23a AufenthG, nach § 24
AufenthG, nach § 25 Absatz 1 AufenthG, nach § 25 Absatz 2 erste
Alternative AufenthG, nach § 25 Absatz 2 zweite Alternative AufenthG, nach
§ 25 Absatz 3 AufenthG, nach § 25 Absatz 4 AufenthG, nach § 25 Absatz
4 Satz 2 AufenthG, nach § 25 Absatz 4b AufenthG, nach § 25 Absatz 5
AufenthG, nach § 25a Absatz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 1
AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG, nach § 60a Absatz 2
Satz 3 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG)?
b) Wie viele minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge mit welchem
Aufenthaltstitel halten sich zum Stichtag 31. Juli 2016 in Deutschland auf
(bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit den
Herkunftsländern und der Rechtsgrundlage nach § 55 AsylG, nach § 63a
AsylG, nach § 22 Satz 1 AufenthG, nach § 22 Satz 2 AufenthG, nach § 23
Absatz 1 AufenthG, nach § 23 Absatz 2 AufenthG, nach § 23a AufenthG,
nach § 24 AufenthG, nach § 25 Absatz 1 AufenthG, nach § 25 Absatz 2
erste Alternative AufenthG, nach § 25 Absatz 2 zweite Alternative
AufenthG, nach § 25 Absatz 3 AufenthG, nach § 25 Absatz 4 AufenthG, nach
§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG, nach § 25 Absatz 4b AufenthG, nach § 25
Absatz 5 AufenthG, nach § 25a Absatz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2
Satz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG, nach § 60a
Absatz 2 Satz 3 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Notunterkünften und
Erstaufnahmeeinrichtungen leben?
Wie lange leben sie bereits dort (bitte aufschlüsseln nach den Altersgruppen
0 bis 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre,
Geschlecht, Bundesländern, Herkunftsländern und Aufenthaltsstatus)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und wann plant die Bundesregierung,
diese Zahlen zu erheben?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen noch in
Erstaufnahmeeinrichtungen leben, obwohl die nach § 47 Absatz 1 AsylG gesetzlich festlegte Frist
von längstens sechs Monaten überschritten ist (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern, Geschlecht und Alter)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete
geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in
Gemeinschaftsunterkünften leben?
Wie lange leben sie dort (bitte aufschlüsseln nach den Altersgruppen 0 bis 2,
3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre, Geschlecht,
Bundesländern, Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in den
Gemeinschafts-, Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen gesunde und
kindgerechte Nahrung zur Verfügung steht bzw. es Möglichkeiten gibt, selbst Essen
zuzubereiten?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil
von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
ist, die in Ausreisezentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive
wohnen?
Wie lange leben sie dort (bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen 0 bis 2, 3
bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre, Geschlecht,
Bundesländern, Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete
geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit ihren Familien aus
bereits zugeteilten Kommunen wieder herausgerissen und in Ausreisezentren
gebracht wurden (bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Bundesländern,
Herkunftsländern und Rechtsgrundlage)?
Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige seit 2015 von
nächtlichen Abschiebungen betroffen waren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Bundesländern die
Abschiebungen nachts durchgeführt werden (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern, Alter, Geschlecht und Herkunftsländern)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Lebenssituation von begleiteten
minderjährigen Flüchtlingen, die in Notunterkünften und von denen, die in
Erstaufnahmeeinrichtungen leben müssen vor dem Hintergrund der Kinderrechte
gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und Artikel 24 Absatz 2 der
Grundrechtecharta?
Was wird aus Sicht der Bundesregierung getan, um diese Rechte
zufriedenstellend umzusetzen (bitte separat nach Art der Unterkunft und Artikel der
UN-Kinderrechtskonvention bewerten)?
10. Inwieweit erfüllen die Zustände in den Unterkünften für Familien und ihre
Kinder die Standards, die zum Erhalt einer Betriebserlaubnis nach § 45 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch notwendig wären?
Welche positiven und negativen Beispiele sind der Bundesregierung hierzu
bekannt?
11. a) Inwieweit sind die von der Bundesregierung geförderten „Child-Friendly
Spaces“ und die geplanten Koordinationsstellen für Gewaltschutz in
Flüchtlingsunterkünften (
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=
222264.html), die angesichts der langfristig geforderten dezentralen
Unterbringung nur eine Notlösung darstellen, eine Reaktion auf
kinderrechtswidrige Lebensumstände in den Notunterkünften und
Erstaufnahmeeinrichtungen?
b) Mit welchen Kooperationspartnern arbeitet das BMFSFJ im Bereich der
„Child-Friendly Spaces“ und des Gewaltschutzes in
Flüchtlingsunterkünften zusammen?
Warum wurden diese Organisationen ausgewählt, und welches Budget
wird ihnen zur Verfügung gestellt?
Welche Maßnahmen wurden bislang durchgeführt, und welche sind noch
geplant (bitte aufschlüsseln nach Projektträgern)?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche in deutschen
Flüchtlingsunterkünften betreut werden und ihnen Spiel- und Lernangebote zur Verfügung
stehen?
In wie vielen Einrichtungen wird die Kinderbetreuung in dafür geeigneten
und geschützten Räumen organisiert?
In wie vielen ist dies nicht der Fall (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern,
Geschlecht und Alter und unter Angabe der Richtlinie nach welcher die
Betreuung umgesetzt wird)?
Wenn keine Daten vorhanden sind, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
13. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel Personal,
das Erfahrungen im Bereich Kinderschutz und in der Arbeit mit
geflüchteten Kindern und Jugendlichen hat, in den Gemeinschafts-,
Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen beschäftigt wird?
Welche Form der Schulung, Fortbildung und Vergütung kommt dem
Personal zu (bitte nach Art der Unterkunft, Bundesländern und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
14. a) Wie viele Missbrauchsfälle, die sich gegen begleitete geflüchtete Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige richteten, wurden seit 2014 in
deutschen Flüchtlingsunterkünften bekannt (bitte nach Quartalen
aufschlüsseln)?
b) Durch wen erfolgten nach Kenntnis oder Information der
Bundesregierung diese Übergriffe, welchen Hintergrund hatten sie, und wer waren die
Täter bzw. Tatverdächtigen (z. B. Familienangehörige, Heimbewohner,
Betreuungspersonal, Bewachungspersonal, Dolmetscher)?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen
Gemeinschafts-, Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen keine
geschlechtergetrennten Duschen zur Verfügung stehen (bitte nach Art der Unterkunft
und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Studienbefunden,
wonach für Frauen, Mädchen, Jungen und alleinstehende Mütter mit Kindern
das Risiko von Belästigung und sexualisierter Gewalt durch private
Sicherheitskräfte, Angehörige oder andere Flüchtlinge besteht (siehe die 2015
erschienene Studie „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt –
auch in Flüchtlingsunterkünften“ des Deutschen Instituts für
Menschenrechte)?
17. Wie begründet die Bundesregierung die ausbleibende Umsetzung der EU-
Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU), die die Bundesregierung
verpflichtet, bei der Unterbringung Asylsuchender geschlechts- und
altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen zu
berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Übergriffe und
geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und
Belästigung verhindert werden?
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kinder- und Jugendhilfe
auch für die Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in
Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen – unabhängig von den von der
Bundesregierung geförderten „Child-Friendly Spaces“ – zuständig ist, und
wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber, wie sich
die Kinder- und Jugendhilfe dort konkret einbringen kann?
19. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Kinder, Jugendliche und ihre Familien
in den Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen über Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe informiert werden, und sieht sie hier
Handlungsbedarf?
Sind der Bundesregierung Beispiele aus Kommunen bekannt, in denen die
Kinder- und Jugendhilfe aktiv und regelmäßig in den
Erstaufnahmeeinrichtungen präsent ist (bitte auflisten)?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den Notunterkünften und
Erstaufnahmeeinrichtungen vom Recht der Beratung durch eine und die
Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft nach § 8b des Achten Buches
Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht wird?
21. Was wird die Bundesregierung tun, um der Tatsache entgegenzuwirken, dass
vielerorts ausreichende Mittel und qualifizierte Fachkräften fehlen, um den
Rechten von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen auf Bildung und Teilhabe gerecht werden zu können angesichts
der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8377 geäußerten
Vorbemerkung, dass „Bildung […] der Schlüssel zur Integration“ sei und
eine frühzeitige Integration in das Bildungssystem nicht nur für die
Flüchtlinge, sondern auch für die Aufnahmegesellschaft Chancen biete?
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
begleiteten geflüchteten Kinder, auf Grundlage der Antworten zu den Fragen 1a und
1b, die nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch
auf Förderung in einer Tageseinrichtung haben, bereits eine Kita besuchen
(bitte nach Bundesländern, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
23. Mit welchem Mehrbedarf an notwendigen Kitaplätzen für begleitete
Flüchtlingskinder (Stand 1. Juli 2016), auf Grundlage der Antworten zu den Fragen
1a und 1b, rechnet die Bundesregierung (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln), und was unternimmt die Bundesregierung, damit dieser
Mehrbedarf gedeckt wird?
24. Zieht die Bundesregierung in Betracht, auf Grundlage der Antworten zu den
Fragen 1a und 1b, in einem Nachtragshaushalt bzw. im Bundeshaushalt für
das Jahr 2017 eine Aufstockung des Sondervermögens
„Kinderbetreuungsausbau“ vorzunehmen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Länder den
Schulbesuch auch bei nicht bestehender Schulpflicht ermöglichen oder trotz
bestehender Schulpflicht nicht ermöglichen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf hinsichtlich einer
bundeseinheitlichen Regelung?
Wenn nein, warum nicht?
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der in
Ausreisezentren lebenden begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen
trotz Schulpflicht und eines Aufenthalts von häufig sechs Monaten oder
länger weder zur Schule gehen, noch andere Bildungsangebote erhalten (bitte
nach Bundesländern, Geschlecht, Alter und Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, für welches Schulalter
es sogenannte Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen gibt?
Wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen
Volljährigen, die auf eine Schule in Deutschland gehen, sind noch in
sogenannten Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen (bitte nach
Bundesländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)?
Wenn keine Daten vorhanden sind, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
28. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Einrichtung
von sogenannten Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen finanziell und
konzeptionell?
Sofern sie dies nicht tut, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung
für eine solche Unterstützung?
29. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Ländern
die Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen konzeptionell
überschulisch begleitet und eingerahmt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Konzepte?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern bei der
Erarbeitung solcher Konzepte Erfahrungen aus anderen Ländern
berücksichtigt werden, in denen es bereits seit Jahrzehnten Willkommensklassen
gibt (z. B. der Schweiz)?
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die auf eine
Schule in Deutschland gehen, dort bereits ganz oder teilweise am
Regelunterricht teilnehmen (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter,
Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete
geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zum neuen Schuljahr in
eine Regelklasse gehen sollen?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung hierfür genügend Kapazitäten
vorhanden (bitte nach Bundesländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen
aufschlüsseln)?
Wenn keine Daten vorhanden sind, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange begleitete
geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige für den Wechsel von
der Willkommens- bzw. Vorbereitungsklasse in die Regelklasse brauchen
bzw. wie viel Zeit ihnen gelassen wird (bitte nach Bundesländern,
Herkunftsländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Übergang von
der Alltagssprache zur Bildungssprache für begleitete geflüchtete Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige bestmöglich in den Schulalltag
implementiert werden kann?
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo und wie viele
Lehrkräfte mit Qualifikationen wie Deutsch als Fremdsprache in Schulen
unterrichten, um qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bereits einen
Schulabschluss in Deutschland erreicht haben (bitte nach Bundesländern,
Herkunftsländern, Alter, Geschlecht und Art des Abschlusses
aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der
begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen aufgrund psychischer Probleme
(Traumata etc.) die Schule nicht besuchen können?
Gegen wie viele von ihnen bzw. gegen wie viele Eltern wurde bereits ein
Bußgeldverfahren eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern,
Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche
Fördermaßnahmen für begleitete geflüchtete Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren
angeboten werden, die weder Schulpflicht noch einen Anspruch auf
Teilnahme an den Integrationskursen haben?
38. Wird die Bundesregierung die Bundesländer bei der Einstellung von 14 000
zusätzlichen Lehrkräften, auf Empfehlung des Berichts „Bildung in
Deutschland 2016“ (
www.bildungsbericht.de/de/nationaler-bildungsbericht),
unterstützen, um den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern gerecht zu
werden?
Wenn nein, warum nicht?
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange es dauert, bis
begleitete geflüchtete Jugendliche und junge Volljährige Berufsschulen
besuchen dürfen (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die
Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben?
40. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf der Basis ihrer
Kompetenz aus Artikel 91b Absatz 2 GG, um durch Bildungsforschung
wissenschaftliche Erkenntnisse aus den jetzigen, oft ad hoc entwickelten
Bildungsangeboten für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
zu gewinnen, um so mittel- und langfristig aus den Erfahrungen zu lernen
und Bildungsangebote zu verbessern bzw. die dazu notwendigen
Erkenntnisse vorzulegen?
41. Welche Gespräche führt die Bundesregierung mit der
Kultusministerkonferenz, um eine Strategie für die mittel- und langfristige Sicherstellung von
Integrationsangeboten durch Bildung zu entwickeln und umzusetzen?
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl traumatisierter
und psychisch kranker begleiteter geflüchteter Kinder, Jugendlicher und
junger Volljähriger in Deutschland?
43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl chronisch
kranker und behinderter begleiteter geflüchteter Kinder, Jugendlicher und junger
Volljähriger in Deutschland?
44. Welche Probleme und Defizite sind der Bundesregierung bei der Versorgung
von psychisch oder chronisch kranken und behinderten begleiteten
geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bekannt (bspw.
Angebote für traumatherapeutische Behandlungen bzw. Hilfsmittelversorgung
während des Asylverfahrens), und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Gesundheitsversorgung von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen in Ausreisezentren für Asylbewerber mit geringer
Bleibeperspektive?
Wie wird sichergestellt, dass diese Kinder, Jugendlichen und jungen
Volljährigen, nach der UN-Kinderrechtskonvention, mit anderen in Deutschland
lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gleich behandelt
werden?
46. Sind bereits „kurzfristig aussagekräftige Daten“ aus den in der
Bundestagsdrucksache 18/7783 von der Bundesregierung angekündigten Monitoring-
und Datenerfassungsmechanismen und der Entwicklung von Indikatoren zur
Situation von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Frauen mit
Unterstützung durch UNICEF vorhanden, damit eine Grundlage geschaffen werden
kann für die effektive Verbesserung ihrer tatsächlichen Situation?
47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitet
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (begleitet von Familienangehörigen
aber nicht Sorgeberechtigen, z. B. Geschwistern oder Fremden) es gibt?
Werden diese gesondert erfasst (wie in der EU-Aufnahmerichtlinie
vorgesehen), und wird geprüft, ob die begleitende Person in der Lage ist, die
Vormundschaft zu übernehmen?
48. Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Anhörung von
Minderjährigen, die im Familienverband sind, vor dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) über ihre eigenen Fluchtgründe im Asylverfahren
lediglich optional ist?
Wovon ist es abhängig, ob Minderjährige, die im Familienverband sind, über
ihre eigenen Fluchtgründe angehört werden oder nicht?
49. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass beim BAMF Verfahren
geschaffen werden, um Flüchtlingskinder, die im Familienverband einreisen,
altersgerecht zu hören und zu beteiligen?
50. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass während der
Anhörungen der Eltern eine Kinderbetreuung vorgehalten wird?
51. Plant die Bundesregierung, das Vorliegen kinderspezifischer
Verfolgungsgründe stärker als bisher in der Beurteilung über die Gewährung eines
Schutzstatus durch das BAMF oder durch die Verwaltungsgerichte zu
berücksichtigen?
Berlin, den 24. August 2016
Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]