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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Situation von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Deutschland

Minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge in Deutschland: Anzahl, Aufenthaltstitel, Herkunftsländer, Abschiebungen; Unterbringung in Gemeinschafts-, Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in Ausreisezentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive: Unterbringungsdauer, Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und Einhaltung nationaler Standards, Gewaltschutz, Kinderbetreuung, Ernährung, Ausbildung und Vergütung des Personals, Missbrauchsfälle, Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie, Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe; Mehrbedarf an Kitaplätzen, Schulbesuch, Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen, Teilnahme am Regelunterricht, Wechsel in Berufsschulen, Lehrkräfte mit Qualifikation Deutsch als Fremdsprache, Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte, Förderung nicht schulpflichtiger Jugendlicher, Bildungsforschung; psychische und chronische Erkrankungen, Behinderung, Gesundheitsversorgung, Anhörung im Asylverfahren, Beachtung kinderspezifischer Verfolgungsgründe, Datenerhebung<br /> (insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.09.2016

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/948324.08.2016

Die Situation von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/9483 18. Wahlperiode 24.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Katja Dörner, Ulle Schauws, Maria Klein-Schmeink, Katja Dörner, Doris Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring, Tabea Rößner, Dr. Harald Terpe, Claudia Roth (Augsburg), Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Situation von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Deutschland UNICEF Deutschland kritisiert in seinem am 21. Juni 2016 veröffentlichten „Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland“, dass Flüchtlingskinder – vor allem solche mit sogenannter schlechter Bleibeperspektive – generell schlechter als ihre deutschen Altersgenossen gestellt seien und ihre Rechte auf Schutz, Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Bildung in Deutschland oft monatelang nur eingeschränkt oder gar nicht gewahrt würden (www.unicef.de/blob/ 115186/de54a5d3a8b6ea03337b489816eeaa08/zur-situation-der-fluechtlingskinder- in-deutschland-data.pdf). Obwohl sich die Ergebnisse des Berichts auf alle geflüchteten Kinder beziehen, wollen die Fragesteller hier ihr Augenmerk besonders auf die Situation der begleiteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen richten. Trotz eines Rückgangs der Zuzugszahlen hat sich laut UNICEF die Aufenthaltsdauer von vielen Kindern und ihren Familien in nicht kindgerechten Gemeinschaftsunterkünften bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert. Dort sei der Kinderschutz nicht ausreichend gewährleistet, es fehle an Hygiene, ausreichenden Spiel- und Lernmöglichkeiten sowie psychosozialen Hilfen (vgl. UNICEF, a. a. O., 2016). Gemeinschaftsunterkünfte bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen sind Notlösungen und bieten kein kindgerechtes Umfeld. Deshalb ist es den Fragestellern wichtig, dass Flüchtlinge und insbesondere Flüchtlingsfamilien langfristig möglichst dezentral in eigenen Wohnungen bzw. in Einrichtungen, die Wohnungscharakter für die Familien haben, unterkommen können, um einem ausreichenden Kinderschutz Rechnung zu tragen (vgl. Fraktionsbeschluss der BÜNDNIS-90/DIE-GRÜNEN-Bundestagsfraktion vom 31. Mai 2016 „Gekommen um zu bleiben – Junge Geflüchtete auf dem Weg in ein neues Leben unterstützen“). UNICEF bemängelt ebenfalls, dass der Zugang von begleiteten Flüchtlingskindern zu Bildung und psychosozialer Betreuung durch die jeweilige Ausgestaltung der Flüchtlingsaufnahme in den Bundesländern sehr unterschiedlich sei. Vielerorts fehlen ausreichende Mittel und qualifizierte Fachkräfte, um kindgerechte Angebote umsetzen zu können (vgl. UNICEF, a. a. O., 2016, S. 11). Dabei wirken sich Kindergarten und Schule stabilisierend auf die Mädchen und Jungen aus, und sind der Schlüssel zur Integration (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/8377). Auch innerhalb der Gruppe der begleiteten Flüchtlingskinder wächst laut UNICEF je nach Herkunftsland und angenommener Bleibeperspektive die Ungleichbehandlung. Kinder, deren Familien eine sogenannte schlechte Bleibeperspektive unterstellt wird oder die aus als sicher eingestuften Herkunftsländern stammen, seien besonders benachteiligt, da sie in den für diese Personengruppe vorgesehenen Sondereinrichtungen (Ausreisezentren) noch weniger Chancen auf Förderung und Schulbesuch haben (vgl. www.lagrenne-stiftung.de/index.php/ download/send/0-/2-studie-kinderrechte-im-abschiebezentrum-bamberg). Bis heute gibt es in Deutschland darüber hinaus kein systematisches und verbindliches Verfahren, bei dem die jeweilige besondere Schutzbedürftigkeit eines Kindes geprüft wird. Dabei darf Kinderschutz niemals vom Zufall abhängen. Die Fragesteller möchten wissen, wie die Bundesregierung zu den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der UNICEF-Studie steht, ob ihr zu der Lage von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Deutschland noch genauere Daten vorliegen und was sie gedenkt, diesbezüglich zu tun. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wie viele minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge mit welchem Aufenthaltstitel halten sich zum Stichtag 31. Juli 2016 in Deutschland auf (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit den Altersgruppen 0 bis 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre und der Rechtsgrundlage nach § 55 AsylG, nach § 63a AsylG, nach § 22 Satz 1 AufenthG, nach § 22 Satz 2 AufenthG, nach § 23 Absatz 1 AufenthG, nach § 23 Absatz 2 AufenthG, nach § 23a AufenthG, nach § 24 AufenthG, nach § 25 Absatz 1 AufenthG, nach § 25 Absatz 2 erste Alternative AufenthG, nach § 25 Absatz 2 zweite Alternative AufenthG, nach § 25 Absatz 3 AufenthG, nach § 25 Absatz 4 AufenthG, nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG, nach § 25 Absatz 4b AufenthG, nach § 25 Absatz 5 AufenthG, nach § 25a Absatz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG)? b) Wie viele minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge mit welchem Aufenthaltstitel halten sich zum Stichtag 31. Juli 2016 in Deutschland auf (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit den Herkunftsländern und der Rechtsgrundlage nach § 55 AsylG, nach § 63a AsylG, nach § 22 Satz 1 AufenthG, nach § 22 Satz 2 AufenthG, nach § 23 Absatz 1 AufenthG, nach § 23 Absatz 2 AufenthG, nach § 23a AufenthG, nach § 24 AufenthG, nach § 25 Absatz 1 AufenthG, nach § 25 Absatz 2 erste Alternative AufenthG, nach § 25 Absatz 2 zweite Alternative AufenthG, nach § 25 Absatz 3 AufenthG, nach § 25 Absatz 4 AufenthG, nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG, nach § 25 Absatz 4b AufenthG, nach § 25 Absatz 5 AufenthG, nach § 25a Absatz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG)? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen leben? Wie lange leben sie bereits dort (bitte aufschlüsseln nach den Altersgruppen 0 bis 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre, Geschlecht, Bundesländern, Herkunftsländern und Aufenthaltsstatus)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen noch in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, obwohl die nach § 47 Absatz 1 AsylG gesetzlich festlegte Frist von längstens sechs Monaten überschritten ist (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Geschlecht und Alter)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Gemeinschaftsunterkünften leben? Wie lange leben sie dort (bitte aufschlüsseln nach den Altersgruppen 0 bis 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre, Geschlecht, Bundesländern, Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in den Gemeinschafts-, Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen gesunde und kindgerechte Nahrung zur Verfügung steht bzw. es Möglichkeiten gibt, selbst Essen zuzubereiten? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist, die in Ausreisezentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive wohnen? Wie lange leben sie dort (bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen 0 bis 2, 3 bis 5, 6 bis 9, 10 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 27 Jahre, Geschlecht, Bundesländern, Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit ihren Familien aus bereits zugeteilten Kommunen wieder herausgerissen und in Ausreisezentren gebracht wurden (bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Bundesländern, Herkunftsländern und Rechtsgrundlage)? Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige seit 2015 von nächtlichen Abschiebungen betroffen waren? Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Bundesländern die Abschiebungen nachts durchgeführt werden (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Alter, Geschlecht und Herkunftsländern)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Lebenssituation von begleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Notunterkünften und von denen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben müssen vor dem Hintergrund der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und Artikel 24 Absatz 2 der Grundrechtecharta? Was wird aus Sicht der Bundesregierung getan, um diese Rechte zufriedenstellend umzusetzen (bitte separat nach Art der Unterkunft und Artikel der UN-Kinderrechtskonvention bewerten)? 10. Inwieweit erfüllen die Zustände in den Unterkünften für Familien und ihre Kinder die Standards, die zum Erhalt einer Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch notwendig wären? Welche positiven und negativen Beispiele sind der Bundesregierung hierzu bekannt? 11. a) Inwieweit sind die von der Bundesregierung geförderten „Child-Friendly Spaces“ und die geplanten Koordinationsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did= 222264.html), die angesichts der langfristig geforderten dezentralen Unterbringung nur eine Notlösung darstellen, eine Reaktion auf kinderrechtswidrige Lebensumstände in den Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen? b) Mit welchen Kooperationspartnern arbeitet das BMFSFJ im Bereich der „Child-Friendly Spaces“ und des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften zusammen? Warum wurden diese Organisationen ausgewählt, und welches Budget wird ihnen zur Verfügung gestellt? Welche Maßnahmen wurden bislang durchgeführt, und welche sind noch geplant (bitte aufschlüsseln nach Projektträgern)? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche in deutschen Flüchtlingsunterkünften betreut werden und ihnen Spiel- und Lernangebote zur Verfügung stehen? In wie vielen Einrichtungen wird die Kinderbetreuung in dafür geeigneten und geschützten Räumen organisiert? In wie vielen ist dies nicht der Fall (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Geschlecht und Alter und unter Angabe der Richtlinie nach welcher die Betreuung umgesetzt wird)? Wenn keine Daten vorhanden sind, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 13. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel Personal, das Erfahrungen im Bereich Kinderschutz und in der Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen hat, in den Gemeinschafts-, Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen beschäftigt wird? Welche Form der Schulung, Fortbildung und Vergütung kommt dem Personal zu (bitte nach Art der Unterkunft, Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 14. a) Wie viele Missbrauchsfälle, die sich gegen begleitete geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige richteten, wurden seit 2014 in deutschen Flüchtlingsunterkünften bekannt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)? b) Durch wen erfolgten nach Kenntnis oder Information der Bundesregierung diese Übergriffe, welchen Hintergrund hatten sie, und wer waren die Täter bzw. Tatverdächtigen (z. B. Familienangehörige, Heimbewohner, Betreuungspersonal, Bewachungspersonal, Dolmetscher)? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Gemeinschafts-, Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen keine geschlechtergetrennten Duschen zur Verfügung stehen (bitte nach Art der Unterkunft und Bundesländern aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Studienbefunden, wonach für Frauen, Mädchen, Jungen und alleinstehende Mütter mit Kindern das Risiko von Belästigung und sexualisierter Gewalt durch private Sicherheitskräfte, Angehörige oder andere Flüchtlinge besteht (siehe die 2015 erschienene Studie „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte)? 17. Wie begründet die Bundesregierung die ausbleibende Umsetzung der EU- Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU), die die Bundesregierung verpflichtet, bei der Unterbringung Asylsuchender geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung verhindert werden? 18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch für die Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen – unabhängig von den von der Bundesregierung geförderten „Child-Friendly Spaces“ – zuständig ist, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe dort konkret einbringen kann? 19. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe informiert werden, und sieht sie hier Handlungsbedarf? Sind der Bundesregierung Beispiele aus Kommunen bekannt, in denen die Kinder- und Jugendhilfe aktiv und regelmäßig in den Erstaufnahmeeinrichtungen präsent ist (bitte auflisten)? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen vom Recht der Beratung durch eine und die Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft nach § 8b des Achten Buches Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht wird? 21. Was wird die Bundesregierung tun, um der Tatsache entgegenzuwirken, dass vielerorts ausreichende Mittel und qualifizierte Fachkräften fehlen, um den Rechten von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen auf Bildung und Teilhabe gerecht werden zu können angesichts der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8377 geäußerten Vorbemerkung, dass „Bildung […] der Schlüssel zur Integration“ sei und eine frühzeitige Integration in das Bildungssystem nicht nur für die Flüchtlinge, sondern auch für die Aufnahmegesellschaft Chancen biete? 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder, auf Grundlage der Antworten zu den Fragen 1a und 1b, die nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung haben, bereits eine Kita besuchen (bitte nach Bundesländern, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 23. Mit welchem Mehrbedarf an notwendigen Kitaplätzen für begleitete Flüchtlingskinder (Stand 1. Juli 2016), auf Grundlage der Antworten zu den Fragen 1a und 1b, rechnet die Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und was unternimmt die Bundesregierung, damit dieser Mehrbedarf gedeckt wird? 24. Zieht die Bundesregierung in Betracht, auf Grundlage der Antworten zu den Fragen 1a und 1b, in einem Nachtragshaushalt bzw. im Bundeshaushalt für das Jahr 2017 eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ vorzunehmen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Länder den Schulbesuch auch bei nicht bestehender Schulpflicht ermöglichen oder trotz bestehender Schulpflicht nicht ermöglichen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Regelung? Wenn nein, warum nicht? 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der in Ausreisezentren lebenden begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen trotz Schulpflicht und eines Aufenthalts von häufig sechs Monaten oder länger weder zur Schule gehen, noch andere Bildungsangebote erhalten (bitte nach Bundesländern, Geschlecht, Alter und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, für welches Schulalter es sogenannte Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen gibt? Wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die auf eine Schule in Deutschland gehen, sind noch in sogenannten Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen (bitte nach Bundesländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)? Wenn keine Daten vorhanden sind, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 28. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Einrichtung von sogenannten Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen finanziell und konzeptionell? Sofern sie dies nicht tut, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine solche Unterstützung? 29. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Ländern die Willkommens- bzw. Vorbereitungsklassen konzeptionell überschulisch begleitet und eingerahmt werden? Wie bewertet die Bundesregierung diese Konzepte? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern bei der Erarbeitung solcher Konzepte Erfahrungen aus anderen Ländern berücksichtigt werden, in denen es bereits seit Jahrzehnten Willkommensklassen gibt (z. B. der Schweiz)? 30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die auf eine Schule in Deutschland gehen, dort bereits ganz oder teilweise am Regelunterricht teilnehmen (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitete geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zum neuen Schuljahr in eine Regelklasse gehen sollen? Sind nach Auffassung der Bundesregierung hierfür genügend Kapazitäten vorhanden (bitte nach Bundesländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)? Wenn keine Daten vorhanden sind, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange begleitete geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige für den Wechsel von der Willkommens- bzw. Vorbereitungsklasse in die Regelklasse brauchen bzw. wie viel Zeit ihnen gelassen wird (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter, Geschlecht und Klassenstufen aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Übergang von der Alltagssprache zur Bildungssprache für begleitete geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bestmöglich in den Schulalltag implementiert werden kann? 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo und wie viele Lehrkräfte mit Qualifikationen wie Deutsch als Fremdsprache in Schulen unterrichten, um qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten (bitte nach Bundesländern auflisten)? 35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bereits einen Schulabschluss in Deutschland erreicht haben (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter, Geschlecht und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen aufgrund psychischer Probleme (Traumata etc.) die Schule nicht besuchen können? Gegen wie viele von ihnen bzw. gegen wie viele Eltern wurde bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Fördermaßnahmen für begleitete geflüchtete Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren angeboten werden, die weder Schulpflicht noch einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen haben? 38. Wird die Bundesregierung die Bundesländer bei der Einstellung von 14 000 zusätzlichen Lehrkräften, auf Empfehlung des Berichts „Bildung in Deutschland 2016“ (www.bildungsbericht.de/de/nationaler-bildungsbericht), unterstützen, um den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden? Wenn nein, warum nicht? 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange es dauert, bis begleitete geflüchtete Jugendliche und junge Volljährige Berufsschulen besuchen dürfen (bitte nach Bundesländern, Herkunftsländern, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Wenn keine Kenntnisse vorliegen, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 40. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung auf der Basis ihrer Kompetenz aus Artikel 91b Absatz 2 GG, um durch Bildungsforschung wissenschaftliche Erkenntnisse aus den jetzigen, oft ad hoc entwickelten Bildungsangeboten für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu gewinnen, um so mittel- und langfristig aus den Erfahrungen zu lernen und Bildungsangebote zu verbessern bzw. die dazu notwendigen Erkenntnisse vorzulegen? 41. Welche Gespräche führt die Bundesregierung mit der Kultusministerkonferenz, um eine Strategie für die mittel- und langfristige Sicherstellung von Integrationsangeboten durch Bildung zu entwickeln und umzusetzen? 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl traumatisierter und psychisch kranker begleiteter geflüchteter Kinder, Jugendlicher und junger Volljähriger in Deutschland? 43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl chronisch kranker und behinderter begleiteter geflüchteter Kinder, Jugendlicher und junger Volljähriger in Deutschland? 44. Welche Probleme und Defizite sind der Bundesregierung bei der Versorgung von psychisch oder chronisch kranken und behinderten begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bekannt (bspw. Angebote für traumatherapeutische Behandlungen bzw. Hilfsmittelversorgung während des Asylverfahrens), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesundheitsversorgung von begleiteten geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Ausreisezentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive? Wie wird sichergestellt, dass diese Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, nach der UN-Kinderrechtskonvention, mit anderen in Deutschland lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gleich behandelt werden? 46. Sind bereits „kurzfristig aussagekräftige Daten“ aus den in der Bundestagsdrucksache 18/7783 von der Bundesregierung angekündigten Monitoring- und Datenerfassungsmechanismen und der Entwicklung von Indikatoren zur Situation von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Frauen mit Unterstützung durch UNICEF vorhanden, damit eine Grundlage geschaffen werden kann für die effektive Verbesserung ihrer tatsächlichen Situation? 47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele begleitet unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (begleitet von Familienangehörigen aber nicht Sorgeberechtigen, z. B. Geschwistern oder Fremden) es gibt? Werden diese gesondert erfasst (wie in der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehen), und wird geprüft, ob die begleitende Person in der Lage ist, die Vormundschaft zu übernehmen? 48. Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Anhörung von Minderjährigen, die im Familienverband sind, vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über ihre eigenen Fluchtgründe im Asylverfahren lediglich optional ist? Wovon ist es abhängig, ob Minderjährige, die im Familienverband sind, über ihre eigenen Fluchtgründe angehört werden oder nicht? 49. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass beim BAMF Verfahren geschaffen werden, um Flüchtlingskinder, die im Familienverband einreisen, altersgerecht zu hören und zu beteiligen? 50. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass während der Anhörungen der Eltern eine Kinderbetreuung vorgehalten wird? 51. Plant die Bundesregierung, das Vorliegen kinderspezifischer Verfolgungsgründe stärker als bisher in der Beurteilung über die Gewährung eines Schutzstatus durch das BAMF oder durch die Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen? Berlin, den 24. August 2016 Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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