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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fragen zum Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf besondere Gefahrenlagen und terroristische Anschläge

Umstellung der Bundespolizei sowie der Polizeien der Länder von Analog- auf BOS-Digitalfunk, Gewährleistung störungsfreier Kommunikation zwischen Polizeien des Bundes- und der Länder bei besonderen Gefahrenlagen, Schulungen und Übungen, Objektfunkversorgung für BOS-Digitalfunk in öffentlichen Gebäuden, Überarbeitung des Leitfadens zur Objektversorgung, Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen, BOS-Digitalfunknetzabdeckung in urbanen bzw. ländlichen Regionen, Datenübermittlungskapazität, Notstromversorgung im BOS-Digitalfunknetz<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.09.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/954602.09.2016

Fragen zum Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf besondere Gefahrenlagen und terroristische Anschläge

der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die flächendeckende Einführung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eines der größten technischen Modernisierungsvorhaben in Deutschland und soll den veralteten Analogfunk ablösen. Dabei sahen die Planungen ursprünglich vor, dass der Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes im Jahr 2012 abgeschlossen sein sollte. Inzwischen vermeldet die Bundesanstalt für Digitalfunk Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, dass insgesamt 4 506 Basisstationen installiert worden seien und eine Funkabdeckung von 99 Prozent realisiert wurde (Stand: Juli 2016). Dennoch gibt es immer wieder Berichte von Netzabdeckungsproblemen im Allgemeinen (heise online, 29. März 2016, „Berliner Polizei hat massive Probleme mit dem Digitalfunk“, WAZ, 24. März 2016, „Umstellung auf Digitalfunk bereitet Probleme“ u. a. m.) sowie insbesondere im Inneren von Gebäuden (rbb, 27. Juli 2016, „Über Löcher im Polizeifunk wird gestritten“, Berliner Morgenpost, 29. März 2016, „Polizeifunk-Chaos in City West und Einkaufszentren“). Des Weiteren sind bei Großschadensereignissen und besonderen Gefahrenlagen bereits Grenzen der Funktechnik deutlich geworden (Focus, 23. Juli 2016, „Zivilpolizisten jagten den Todes-Schützen – und wurden für Attentäter gehalten“). In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob die vorgesehenen Datenkapazitäten ausreichend sind, um eine störungsfreie Kommunikation sicherzustellen.

Dabei ist eine zuverlässige und störungsfreie Kommunikation für einen erfolgreichen Einsatz von Polizei- und Rettungskräften zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist eine stabile Funkverbindung auch für die persönliche Sicherheit von Beschäftigten und Freiwilligen wichtig, die im Einsatz teils nicht unerhebliche Risiken eingehen müssen und sich auf ihr Kommunikationsmittel auch als Versicherung, z. B. zur Nachalarmierung oder Lageberichterstattung, verlassen können müssen.

Neben besonderen Gefahrenlagen, die durch Naturkatastrophen oder Unfällen verursacht wurden, kommt der Einsatzkräftekommunikation dabei gerade auch bei terroristischen Anschlägen eine äußerst wichtige Rolle zu. Sie muss gewährleisten, dass schnellstmöglich ein Lagebild erstellt und kommuniziert werden kann, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Den Einsatzkräften muss es hierbei ermöglicht werden, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen sowie die Versorgung von Verletzten schnell zu koordinieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Inwiefern ist der Umstieg vom analogen Funk zum BOS-Digitalfunk bei der Bundespolizei noch nicht vollständig vollzogen?

1

Gibt es bei der Bundespolizei Polizeidirektionen, deren Einheiten im Einsatz noch nicht auf BOS-Digitalfunk umgestellt haben, und wenn ja, welche sind das?

1

Gibt es bei der Bundespolizei Einheiten, die noch nicht vollständig mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgestattet sind, und wenn ja, welche sind das?

1

Inwiefern ist die Umstellung auf BOS-Digitalfunk bei den Hubschraubern der Bundespolizei, insbesondere bei den Mittleren Transporthubschraubern (MTH) bereits erfolgt?

2

Inwiefern ist der Umstieg vom analogen Funk zum BOS-Digitalfunk nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Polizeien der Länder noch nicht vollständig vollzogen?

3

Inwiefern sind, nach Einschätzung der Bundesregierung, eine bundeslandübergreifende und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit (Polizei, Katastrophenschutz) bei besonderen Gefahrenlagen bzw. bei terroristischen Anschlägen gewährleistet, wenn einige Akteure mit BOS-Analog- andere aber mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgestattet sind?

3

Inwiefern ist unter dem Gesichtspunkt der Verwendung von BOS-Analog- sowie Digitalfunkgeräten eine störungsfreie Kommunikation zwischen der Bundes- und Länderpolizei nach Kenntnis der Bundesregierung bei besonderen Gefahrenlagen gewährleistet?

3

Inwiefern ist dabei eine effektive Kommunikation (z. B. durch die Einrichtung von entsprechenden, ggf. gemeinsamen, BOS-Funkgruppen) von Bundes- und Landespolizeien nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet?

3

Inwiefern ist eine effektive Kommunikation (z. B. durch die Einrichtung von entsprechenden, ggf. gemeinsamen, BOS-Funkgruppen) von Bundes- und Landespolizeien sowie der Rettungsdienste, Feuerwehren und des Technisches Hilfswerks gewährleistet?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die laut Medienberichten (heise online, 29. März 2016, „Berliner Polizei hat massive Probleme mit dem Digitalfunk“, WAZ, 24. März 2016, „Umstellung auf Digitalfunk bereitet Probleme“ u. a. m.) zum Teil immer noch nicht vollständig abgeschlossene Umstellung von BOS-Analog- zu Digitalfunk in den Bundesländern?

5

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass während des Polizeieinsatzes, der durch den Amoklauf in München am 22. Juli 2016 ausgelöst worden war, die Funkkanäle der Polizei so überlastet waren, dass lange Zeit wichtige polizeiliche Meldungen nicht durchgegeben werden konnten (Focus, 23. Juli 2016, „Zivilpolizisten jagten den Todes-Schützen – und wurden für Attentäter gehalten“)?

6

Inwiefern sind der Bundesregierung Einsätze bekannt, bei denen aufgrund der eingesetzten Funktechnik keine störungsfreie Kommunikation zwischen der Bundespolizei und der Länderpolizei sichergestellt war oder im Einsatz Probleme aufgetreten sind?

7

Inwiefern sind der Bundesregierung Einsätze bekannt, bei denen eine störungsfreie Kommunikation zwischen der Bundespolizei und/oder den Länderpolizeien mit den weiteren Akteuren des Katastrophenschutzes nicht sichergestellt war oder dabei im Einsatz Probleme aufgetreten sind?

8

Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die nicht einheitliche Nutzung von BOS-Digitalfunkgeräten bzw. die weitere Nutzung von BOS-Analogfunkgeräten eine Nutzungskonkurrenz dar, die eine Auswirkung auf das Einsatzgeschehen bei besonderen Gefahrenlagen haben kann?

9

Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend Schulungen, bei denen Einsatzkräfte mit Blick auf besondere Gefahrenlagen die länderübergreifende und interdisziplinäre Kommunikation erlernen?

10

Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend Übungen, bei denen Einsatzkräfte mit Blick auf besondere Gefahrenlagen die länderübergreifende und interdisziplinäre Kommunikation trainieren?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstellungsprozess in der Bundespolizei hinsichtlich der deutlichen Unterschiede in den einzelnen Direktionen und Einheiten?

11

Wie ist eine Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Einheiten der Bundespolizei gewährleistet, wenn manche Einheiten schon BOS-Digitalfunk und andere aber noch BOS-Analogfunk verwenden?

11

Wie ist die Kommunikation gewährleistet, wenn unterschiedliche Einheiten zur Bewältigung besonderer Gefahrenlagen zusammengelegt werden und einige dabei schon BOS-Digitalfunk und andere aber noch BOS-Analogfunk verwenden?

11

Wie könnten Einheiten, die sich aus unterschiedlichen Bundespolizeidirektionen und/oder der Direktion Bundesbereitschaftspolizei zusammensetzen, im Einsatz per Funk kommunizieren, wenn sie nicht einheitlich BOS-Digitalfunk nutzen?

11

Wie kann die Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main zur Unterstützung bei einer besonderen Gefahrenlage am Frankfurter Flughafen herangezogen werden, wenn diese bereits BOS-Digitalfunkgeräte nutzt, aber die Bundespolizeidirektion Frankfurter Flughafen noch BOS-Analogfunkgeräte einsetzt?

11

Inwiefern werden aufgrund laufender oder angehaltener Umstellungsprozesse von der Bundespolizei auch noch an anderen Fernbahnhöfen oder Flughäfen BOS-Analogfunkgeräte eingesetzt (ggf. bitte auflisten)?

12

Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Bedarf, Maßnahmen zu ergreifen, die die Objektfunkversorgung für BOS-Digitalfunk in öffentlichen Gebäuden verbessern?

13

Inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, den Leitfaden zur Objektversorgung zu überarbeiten?

13

Welche Änderungen in diesem Leitfaden könnten dazu dienen, die Planung und Beschaffung digitaler Gebäudefunkanlagen zu verbessern?

13

Sollte nach Einschätzung der Bundesregierung die Muster-Bauordnung der Länder so geändert werden, dass auch in älteren Gebäuden entsprechende Anlagen installiert werden müssen, und wenn nein, warum nicht?

14

Inwiefern plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen oder darauf hinzuwirken, dass die BOS-Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG verbessert wird?

15

Inwiefern sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, bei denen eine nicht ausreichende Netzabdeckung des BOS-Digitalfunknetzes in Gebäuden zu einer sicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Polizeieinsätzen geführt hat?

16

Ist der Betrieb von derzeit rund 4 500 Basisstationen nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um eine ausreichende BOS-Digitalfunknetzabdeckung zu erreichen?

16

Sind die bisher erreichten Datenkapazitäten insbesondere ausreichend, um eine zuverlässige Kommunikation bei besonderen Gefahrenlagen und großen Schadenslagen zu gewährleisten?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung dabei die BOS-Digitalfunknetzabdeckung in urbanen Regionen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung dabei die BOS-Digitalfunknetzabdeckung in ländlichen Regionen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, dass zusätzliche Basisstationen notwendig seien?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, dass zusätzliche Basisstationen notwendig seien, um eine ausreichende BOS-Digitalfunknetzabdeckung in Gebäuden sicherzustellen?

19

Inwiefern ist die von Einsatzkräften beschriebene Nutzung von privaten Mobiltelefonen (HAZ, 31. Oktober 2014, „Polizistin muss Kollegen über 110 rufen“; Focus, 20. April 2016, „Polizist packt aus: ‚Ich habe Angst, mit meiner Ausrüstung zum Einsatz zu fahren‘“) nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundespolizei noch üblich, um Probleme des BOS-Digitalfunknetzes auszugleichen?

20

Inwiefern ist beim gegenwärtigen Ausbaustand des BOS-Digitalfunknetzes eine Datenübermittlung (beispielsweise von Dokumenten) gewährleistet, und welche Datenkapazitäten werden dabei erreicht, beziehungsweise welche BOS-Digitalfunknetzkapazitäten wären nach Einschätzung der Bundesregierung nötig, um einen praxistauglichen Betrieb zu ermöglichen?

21

Wie sind die BOS-Digitalfunkbasisstationen gegen Ausfälle, insbesondere bei einem Zusammenbrechen der Stromversorgung, geschützt?

Berlin, den 2. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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