BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Flexibler Rentenübergang

Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand": Konzept Alterssicherungsgeld, verpflichtende Verrentung von SGB-II-Berechtigten, Inanspruchnahme einer Teilrente, Hinzuverdienstregelung, Erwerbsbeteiligung älterer Personen vor Erreichen der Regelarbeitszeit, Entwicklung von Arbeitsanforderungen, Rentenbeginn aus Arbeitslosigkeit oder gesundheitlichen Gründen; Erwerbsminderungsrente; aktueller Stand und Regelungen zur Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Zahlung von Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen; Zahlung von Ausgleichsbeträgen an die Rentenkasse; Prognose betr. Inanspruchnahme der Neuregelungen<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.09.2016

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/956105.09.2016

Flexibler Rentenübergang

der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als Reaktion auf das Rentenpaket der Großen Koalition wurde vor etwa zwei Jahren eine Koalitionsarbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Themen rund um den flexiblen Rentenübergang auseinandersetzen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Nach Auffassung der fragestellenden Fraktion ist dieser nicht ausreichend, die Rentenübergänge entscheidend zu flexibilisieren. Mit dieser Kritik steht sie nicht allein da. Denn auch aus Sicht der Arbeitgeber würden die geplanten Maßnahmen „nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer haben“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hingegen bemängelt die fehlende Korridorlösung für eine Teilrente zwischen 60 und 65 Jahren („Arbeitgeber sehen nur begrenzte Wirkung der Flexi-Rente“ vom 18. August 2016 im Versicherungsjournal). Und nicht zuletzt die Deutsche Rentenversicherung sowie der Bundesverband der Rentenberater e. V. bezweifeln, dass die geplanten Regelungen zum Hinzuverdienst geeignet seien, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten („Flexi-Rente: DRV äußert erhebliche Zweifel“ vom 22. August 2016 im Versicherungsjournal und „Flexi-Rente zu kompliziert“ vom 29. August 2016 auf procontra-online.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe

1. Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei ihrer im Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 10. November 2015 geforderten Prüfung, ob das Konzept zum Alterssicherungsgeld umsetzbar und finanziell darstellbar ist, und welche Aspekte des Konzepts des Alterssicherungsgeldes wird die Bundesregierung weiterverfolgen?

2. Wird die Bundesregierung die Forderung der Koalitionsarbeitsgruppe nach einem Beenden der verpflichtenden Berentung von Berechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) noch im Rahmen des Flexirentengesetzes aufnehmen, und wenn nein, warum nicht?

3. Welche Schritte plant die Bundesregierung konkret, um „mittelfristig eine einheitliche Renteninformation für alle staatlichen bzw. staatlich geförderten Altersvorsorgeformen“ (Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe) zur Verfügung zu stellen?

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

4. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Möglichkeit, eine Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen zu können, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes, es fehle eine Korridorlösung für eine Teilrente zwischen 60 und 65 Jahren?

5. Wie viele Beschäftigte nehmen heute eine Teilrente in Anspruch? Wie viele davon sind Frauen und wie viele Männer?

6. In welchen Fällen könnte es zu – durch die im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehenen Änderungen bei der Hinzuverdienstregelung zur Teilrente – einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo kommen (siehe Finanztest 07/2016)?

7. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Deutschen Rentenversicherung, wonach die geplanten Regelungen zum Hinzuverdienst kaum geeignet seien, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten?

8. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente sind bisher versicherungsfrei, weil sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben? Wie hoch wäre die durchschnittliche monatliche Abgabelast, wenn diese Vollrentner künftig rentenversicherungspflichtig würden? Zu welchen Mehreinnahmen für die Rentenkasse würden diese Änderungen führen?

9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen Erwerbstätigen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die von zeitlichen, nervlichen und körperlichen Belastungen berichten (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

10. Wie hat sich der Anteil derjenigen rentennahen Jahrgänge in den letzten 20 Jahren entwickelt, die vor dem Rentenbeginn arbeitslos waren oder in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

11. Welche Lösungen bietet die Bundesregierung bzw. das geplante Flexirentengesetz, wenn Personen aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem 63. Lebensjahr ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen können, jedoch die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen?

Erwerbsminderungsrente

12. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zu verzichten, wenn der Zugang nur aus medizinischen Gründen erfolgte?

13. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es derzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

14. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer sog. Arbeitsmarktrente gibt es derzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

15. Wie viele von diesen könnten durch eine – im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehene – Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Träger der Rentenversicherung von der Inanspruchnahme einer vollen Erwerbsminderungsrente bewahrt werden?

16. In welchen Fällen könnte es zu – durch die im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehenen Änderungen bei der Hinzuverdienstregelung zur Erwerbsminderungsrente – einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo kommen (siehe sopoaktuell Nr. 231 vom 27. November 2015)?

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

17. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag, komplett auf die Zahlung von Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu verzichten?

18. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Arbeitgeber, die geplanten Maßnahmen hätten eine „nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer“ (Versicherungsjournal vom 18. August 2016)?

19. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den sog. Flexi-Bonus-Vorschlag, die Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber an die Beschäftigten auszuzahlen, um somit mutmaßlich rund 400 000 Ältere in Beschäftigung zu bringen?

20. a) Wie viele Personen gehen auch heute schon einer bezahlten Tätigkeit nach Überschreiten der Regelaltersgrenze nach? b) Wie viele davon sind selbständig? c) Wie viele davon arbeiten bei ihrem vorherigen Arbeitgeber? d) Wie viele sind davon Frauen und wie viele Männer? e) Welchen Bildungsabschluss weisen diese Personen auf?

21. Warum hat sich die Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf dafür entschieden, der Beitragsleistung der Arbeitgeber zur Rentenkasse für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann entsprechende Leistungen gegenüber zu stellen, wenn auch Beschäftigte Rentenbeiträge entrichten?

22. Wie kommt die Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf zu der Auffassung, eine komplette Streichung der Arbeitslosenbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze würde keine Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehen und würde solchen Arbeitgebern keinen Kostenvorteil verschaffen, die gezielt Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei Bezug einer Altersvollrente ohne Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung anstellen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/946)?

23. Von wie vielen Personen geht die Bundesregierung aus, die von der im Flexirentengesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Rentenbeiträge zu entrichten, wenn sie von Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 66 bzw. 41 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018 ausgehen?

24. Von wie vielen Personen geht die Bundesregierung aus, die von der im Flexirentengesetz vorgesehenen Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Rentenbeiträge zu entrichten, in den Jahren 2017 und 2018 keinen Gebrauch machen werden?

25. Von wie vielen zusätzlichen Personen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 aus, die aufgrund der neu zu schaffenden Möglichkeiten im Rahmen des Flexirentengesetzes auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze entgeltlich arbeiten, wenn die Bundesregierung von Mindereinnahmen bei der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 89 (2017) bzw. 66 Mio. Euro (2018) ausgeht?

26. Wie häufig wurde die im Rahmen des sog. Rentenpakets beschlossene Möglichkeit, sich gemeinsam auf eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu verständigen, bisher genutzt?

27. Wie wird die Bundesregierung die rechtlichen Unsicherheiten dieser Regelung angehen (siehe Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12. März 2015 „Flexi-Rente wird kaum genutzt“), und inwiefern wird diese Problematik im anstehenden Flexirentengesetz thematisiert?

28. Inwiefern ist die neu geschaffene Regelung, die auch mehrfach aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge grundsätzlich zulässt, mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG vereinbar?

Zahlung von Ausgleichsbeträgen

29. Wie häufig wird bereits heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausgleichsbeträge nach Vollendung des 55. Lebensjahres an die Rentenkasse zu entrichten?

30. Wie hoch sind diese durchschnittlichen Ausgleichsbeträge, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Zahlung dieser Beiträge künftig auch monatlich zuzulassen?

Fragen30

1

Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei ihrer im Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 10. November 2015 geforderten Prüfung, ob das Konzept zum Alterssicherungsgeld umsetzbar und finanziell darstellbar ist, und welche Aspekte des Konzepts des Alterssicherungsgeldes wird die Bundesregierung weiterverfolgen?

2

Wird die Bundesregierung die Forderung der Koalitionsarbeitsgruppe nach einem Beenden der verpflichtenden Berentung von Berechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) noch im Rahmen des Flexirentengesetzes aufnehmen, und wenn nein, warum nicht?

3

Welche Schritte plant die Bundesregierung konkret, um „mittelfristig eine einheitliche Renteninformation für alle staatlichen bzw. staatlich geförderten Altersvorsorgeformen“ (Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe) zur Verfügung zu stellen?

4

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Möglichkeit, eine Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen zu können, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes, es fehle eine Korridorlösung für eine Teilrente zwischen 60 und 65 Jahren?

5

Wie viele Beschäftigte nehmen heute eine Teilrente in Anspruch? Wie viele davon sind Frauen und wie viele Männer?

6

In welchen Fällen könnte es zu – durch die im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehenen Änderungen bei der Hinzuverdienstregelung zur Teilrente – einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo kommen (siehe Finanztest 07/2016)?

7

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Deutschen Rentenversicherung, wonach die geplanten Regelungen zum Hinzuverdienst kaum geeignet seien, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten?

8

Wie viele Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente sind bisher versicherungsfrei, weil sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben? Wie hoch wäre die durchschnittliche monatliche Abgabelast, wenn diese Vollrentner künftig rentenversicherungspflichtig würden? Zu welchen Mehreinnahmen für die Rentenkasse würden diese Änderungen führen?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen Erwerbstätigen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die von zeitlichen, nervlichen und körperlichen Belastungen berichten (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

10

Wie hat sich der Anteil derjenigen rentennahen Jahrgänge in den letzten 20 Jahren entwickelt, die vor dem Rentenbeginn arbeitslos waren oder in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

11

Welche Lösungen bietet die Bundesregierung bzw. das geplante Flexirentengesetz, wenn Personen aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem 63. Lebensjahr ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen können, jedoch die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen?

12

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zu verzichten, wenn der Zugang nur aus medizinischen Gründen erfolgte?

13

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es derzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

14

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer sog. Arbeitsmarktrente gibt es derzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)?

15

Wie viele von diesen könnten durch eine – im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehene – Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Träger der Rentenversicherung von der Inanspruchnahme einer vollen Erwerbsminderungsrente bewahrt werden?

16

In welchen Fällen könnte es zu – durch die im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehenen Änderungen bei der Hinzuverdienstregelung zur Erwerbsminderungsrente – einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo kommen (siehe sopoaktuell Nr. 231 vom 27. November 2015)?

17

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag, komplett auf die Zahlung von Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu verzichten?

18

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Arbeitgeber, die geplanten Maßnahmen hätten eine „nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer“ (Versicherungsjournal vom 18. August 2016)?

19

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den sog. Flexi-Bonus-Vorschlag, die Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber an die Beschäftigten auszuzahlen, um somit mutmaßlich rund 400 000 Ältere in Beschäftigung zu bringen?

20

a) Wie viele Personen gehen auch heute schon einer bezahlten Tätigkeit nach Überschreiten der Regelaltersgrenze nach? b) Wie viele davon sind selbständig? c) Wie viele davon arbeiten bei ihrem vorherigen Arbeitgeber? d) Wie viele sind davon Frauen und wie viele Männer? e) Welchen Bildungsabschluss weisen diese Personen auf?

21

Warum hat sich die Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf dafür entschieden, der Beitragsleistung der Arbeitgeber zur Rentenkasse für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann entsprechende Leistungen gegenüber zu stellen, wenn auch Beschäftigte Rentenbeiträge entrichten?

22

Wie kommt die Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf zu der Auffassung, eine komplette Streichung der Arbeitslosenbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze würde keine Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehen und würde solchen Arbeitgebern keinen Kostenvorteil verschaffen, die gezielt Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei Bezug einer Altersvollrente ohne Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung anstellen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/946)?

23

Von wie vielen Personen geht die Bundesregierung aus, die von der im Flexirentengesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Rentenbeiträge zu entrichten, wenn sie von Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 66 bzw. 41 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018 ausgehen?

24

Von wie vielen Personen geht die Bundesregierung aus, die von der im Flexirentengesetz vorgesehenen Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Rentenbeiträge zu entrichten, in den Jahren 2017 und 2018 keinen Gebrauch machen werden?

25

Von wie vielen zusätzlichen Personen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 aus, die aufgrund der neu zu schaffenden Möglichkeiten im Rahmen des Flexirentengesetzes auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze entgeltlich arbeiten, wenn die Bundesregierung von Mindereinnahmen bei der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 89 (2017) bzw. 66 Mio. Euro (2018) ausgeht?

26

Wie häufig wurde die im Rahmen des sog. Rentenpakets beschlossene Möglichkeit, sich gemeinsam auf eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu verständigen, bisher genutzt?

27

Wie wird die Bundesregierung die rechtlichen Unsicherheiten dieser Regelung angehen (siehe Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12. März 2015 „Flexi-Rente wird kaum genutzt“), und inwiefern wird diese Problematik im anstehenden Flexirentengesetz thematisiert?

28

Inwiefern ist die neu geschaffene Regelung, die auch mehrfach aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge grundsätzlich zulässt, mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG vereinbar?

29

Wie häufig wird bereits heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausgleichsbeträge nach Vollendung des 55. Lebensjahres an die Rentenkasse zu entrichten?

30

Wie hoch sind diese durchschnittlichen Ausgleichsbeträge, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Zahlung dieser Beiträge künftig auch monatlich zuzulassen?

Berlin, den 5. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen