Reformbedarf in der Krankenversicherung für Selbständige
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeitswelt verändert sich, neue Formen selbständiger Tätigkeit entstehen. Gerade kreative Berufe bekommen dadurch die Chance für ein selbstbestimmtes und flexibles Arbeiten. Der Wandel führt aber auch zu Brüchen in der Erwerbsbiographie vieler Menschen. Die Zeiten selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wechseln häufig, die Grenzen werden fließender (vgl. Bögenhold, Fachinger: Selbständigkeit im System der Erwerbstätigkeit. In: Sozialer Fortschritt 11-12/2012. S. 277 f.).
Zwar geht aktuell die Zahl der Solo-Selbständigen leicht zurück (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 36/2015), gleichwohl hält beispielsweise das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung eine weitere Bedeutungszunahme der Solo-Selbständigkeit für „wahrscheinlich“ (Policy Brief WSI Nr. 4, 03/2016). Das hat Konsequenzen für die soziale Absicherung insbesondere von sogenannten Solo-Selbständigen ohne eigene Beschäftigte. Die bestehende Vorstellung, dass Selbständige nicht des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft bedürfen, ist aus Sicht der Fragesteller nicht mehr zeitgemäß. Das betrifft sowohl die bestehende stark pauschalisierende Beitragsregelung für freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch ganz grundsätzlich die fehlende Versicherungspflicht für Selbständige.
Ergebnisse von aktuellen Untersuchungen sowohl der Bertelsmann Stiftung (Albrecht et al.: Krankenversicherungspflicht für Beamte und Selbständige. Teilbericht Selbständige, Gütersloh 2016) sowie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO, Haun, Jacobs: Die Krankenversicherung von Selbständigen: Reformbedarf unübersehbar, Berlin 2016) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass sich ein erheblicher Teil der Selbständigen in prekären Einkommenssituationen befindet und deswegen eine soziale Absicherung insbesondere im Krankheitsfall benötigt. So sind beispielsweise etwa 10 Prozent der Selbständigen auch unter der Berücksichtigung der Bruttojahreseinkünfte aller Haushaltsmitglieder in einer prekären Einkommenslage (Haun und Jacobs, a. a. O., S. 28).
Haun und Jacobs kommen daher zu dem Schluss, dass es mit der Arbeitsmarkt- und Einkommensrealität nicht mehr vereinbar sei, die Krankenversicherungspflicht am Kriterium der Selbständigkeit festzumachen. Um die Solidargemeinschaft allerdings vor einer Überforderung zu schützen, müssten sich an der solidarischen Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten beteiligen, so Haun und Jacobs (ebenda). Die bestehenden Beitragsregelungen für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden „der konkreten Situation vieler Selbständiger“ nicht gerecht werden. Zwar haben die Selbständigen in der privaten Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit, ihren Beitrag zu reduzieren; allerdings nur um den Preis eines schlechteren Versicherungsschutzes und einer höheren finanziellen Belastung im Krankheitsfall. Das Geschäftsmodell der PKV sei hingegen schon vom Grundsatz nicht in der Lage, „auf die sich ändernden individuellen Erwerbs- und Lebenslagen“ der Selbständigen zu reagieren, schreiben Haun und Jacobs. Die Bertelsmann Stiftung schlägt vor diesem Hintergrund in dem von ihr in Auftrag gegebenen o. g. Gutachten vor, die Versicherungspflicht auf Selbständige auszuweiten und die bestehenden Beitragsregelungen für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zu modifizieren, indem die bestehende Mindestbemessungsgrenze deutlich abgesenkt oder ganz angeschafft wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie bewertet die Bundesregierung die genannten Analysen auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, wonach sich 10 Prozent der Selbständigen in einer prekären Einkommenssituation befinden?
Unterstützt die Bundesregierung die Aussage, dass auch Selbständige im Bereich der Krankenversicherung den kollektiven Schutz der Solidargemeinschaft benötigen?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine generelle Einbeziehung von Selbstbeständigen mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in die Versicherungspflicht nach § 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) aus Sicht der Bundesregierung zu einer besseren sozialen Absicherung von Selbständigen im Krankheitsfall führt?
Wenn ja, inwieweit wäre dann aus Sicht der Bundesregierung eine Modifizierung der Beitragsbemessungsregelungen für Selbständige notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung unabhängig von der o. g. Ausweitung des Versichertenkreises der gesetzlichen Krankenversicherung Reformbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beitragsbemessung von gesetzlich versicherten Selbständigen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine generelle Absenkung der Mindestbemessungsgrenze für gesetzlich versicherte Selbständige
a) auf das Niveau der Mindestbemessungsgrenze bei einem Härtefall (aktuell rund 1 452 Euro),
b) auf das Niveau der Mindestbemessungsgrenze nach § 3 Absatz 3 der Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (aktuell rund 968 Euro),
c) auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro?
Wie bewertet die Bundesregierung eine generelle Abschaffung der Mindestbemessungsgrenze für Selbständige?
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung für eine Abschaffung der Mindestbemessungsgrenze bei der Beitragsbemessung eine generelle Umstellung aller GKV-Versicherten auf das steuerliche Netto- bzw. auf das Bruttoprinzip notwendig?
Wenn dies aus Sicht der Bundesregierung notwendig ist, welche Vorschläge sind der Bundesregierung bekannt, bei Selbständigen ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen zu ermitteln, das dem bei der Beitragsbemessung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugrunde gelegten Bruttoeinkommen vergleichbar ist?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung (speziell das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) von 2008 bis 2009 ein Projekt gefördert hat, das in einem Gutachten dahingehende Vorschläge unterbreitet hat („Entwicklung eines Berechnungsmodells für die Sozialversicherungsbeiträge von Neugründern und jungen Unternehmern mit geringem Einkommen“ – Bearbeitungsnummer: ID4-020815-18/08)?
Wenn ja, von welcher Problemeinschätzung zur sozialen Absicherung von Selbständigen mit geringen Einkommen ausgehend ist dies geschehen?
Wenn die Bundesregierung das Projekt gefördert hat, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die in dem Projekt erarbeiteten Vorschläge nicht weiter verfolgt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, wonach die Bezahlbarkeit der Beiträge in der PKV ein Problem sei, das „vor allem Selbständige und Freiberufler betrifft“ (vgl. Assekurata, Marktausblick zur privaten Krankenversicherung 2016/2017, S. 6)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der Beitragsrückstände bei gesetzlich versicherten Selbständigen (wenn möglich bitte einzeln für die Jahre 2010 bis 2015 darstellen)?
Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse über die Gesamtanzahl der nicht in einem Notlagentarif versicherten Nichtzahler in der PKV (s. Bundestagsdrucksache 18/8590)?
Wenn sie hierzu bislang keine Kenntnisse besitzt, wie kann sie dann die Wirkungen der Einführung des Notlagentarifs bewerten?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zum Anteil der Selbständigen an den nicht in einem Notlagentarif versicherten Nichtzahlern in der PKV?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur durchschnittlichen Höhe der Prämien von Selbständigen in der PKV?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich gezahlte Versicherungsprämie im so genannten Basistarif der PKV?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich gezahlte Versicherungsprämie im so genannten Standardtarif der PKV, und welche Leistungen fehlen hier in der Regel im Vergleich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung?