Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bundesverkehrswegeplan
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) muss die Verkehrswegeplanung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden und die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen befragt werden.
Gemäß dem UVPG sind dazu der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, der Umweltbericht sowie weitere zweckmäßige Unterlagen frühzeitig auszulegen, sowohl Auslege- als auch Stellungnahmefrist müssen angemessen sein. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben empfahl eine Frist zur Stellungnahme von drei Monaten (FE-Vorhaben 96.0904/2007 – Erarbeitung eines Konzepts zur „Integration einer Strategischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung“, S. 2018). Angesichts der Komplexität und des Umfangs des BVWP 2030 hatte sich auch das Umweltbundesamt entsprechend für eine längere Frist als sechs Wochen ausgesprochen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beschränkte die Frist für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf sechs Wochen und begann die Beteiligungsphase zwei Werktage nach Veröffentlichung des Entwurfs.
Fragen zur Auswertung der Stellungnahmen konnte die Bundesregierung Ende Juni 2016 mit Verweis auf die zu dem Zeitpunkt noch andauernde Auswertungsphase noch nicht beantworten (Bundestagsdrucksache 18/8952). Bereits kurz danach wurde der Überarbeitungsprozess abgeschlossen und der Bundesverkehrswegeplan durch das Bundeskabinett verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf wurden u. a. zahlreiche weitere Straßenvorhaben aufgenommen und hochgestuft. Umweltfreundliche Projektalternativen wurden hingegen nicht aufgenommen.
Aus dem Beteiligungsbericht des BMVI (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/finaler-bericht-behoerden-und- oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf?__blob=publicationFile) ist nicht zu entnehmen, welche Erkenntnisse zu den vorgenommenen Änderungen geführt haben und warum zahlreiche Stellungnahmen zu Umweltauswirkungen keine Berücksichtigung fanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
a) Wie viele abgegebene Stellungnahmen beziehen sich hauptsächlich auf den Gesamtplan bzw. auf die Umweltauswirkungen des Gesamtplans?
b) Wie viele Stellungnahmen thematisieren insbesondere mögliche Umweltauswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI im Zuge der Auswertung des Beteiligungsverfahrens nicht berücksichtigt, da es sich bei diesen aus Sicht des BMVI um Stellungnahmen „ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7995) handelt?
b) Wurden die Absender der nichtberücksichtigten Stellungnahmen durch das BMVI gesondert informiert?
Wie viele Stellungnahmen wurden von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und Behörden anderer Staaten abgegeben?
Inwiefern hat die Europäische Kommission eine Stellungnahme abgegeben, und was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme?
a) Inwiefern wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch Alternativen zu Einzelprojekten bzw. Plan- oder Szenarioalternativen eingereicht, und um welche Projekte bzw. Plan- oder Szenarioalternativen handelt es sich dabei (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung diese Projekte bzw. Plan- oder Szenarioalternativen bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt (Antwort bitte begründen)?
a) Wie begründet die Bundesregierung die in Anhang 1 des Berichts zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP 2030 aufgeführten Änderungen im Einzelnen, insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele der SUP und der dazu eingegangenen Stellungnahmen?
b) Haben sich die Umweltauswirkungen des BVWP 2030 aus Sicht der Bundesregierung insgesamt gegenüber dem Entwurf des neuen BVWP 2030 von März 2016 verbessert?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
c) Wie hat sich die Gesamtflächeninanspruchnahme gegenüber dem Entwurf für den BVWP 2030 verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Vordringlichem Bedarf – VB –, Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung – VB-E –, Weiterem Bedarf – WB –, Weiterem Bedarf mit Planungsrecht – WB* –, dauerhafter Inanspruchnahme, versiegelter Fläche angeben)?
d) Um wie viel hat sich der prognostizierte Ausstoß von Treibhausgasen des BVWP 2030 gegenüber dem Entwurf für den BVWP 2030 verändert?
e) Um wie viel hat sich die Anzahl erheblich beeinträchtigter Natura-2000-Gebiete durch Vorhaben des VB/VB-E sowie des WB/WB* des BVWP 2030 gegenüber dem Entwurf für den neuen BVWP 2030 verändert (bitte sowohl Anzahl der Gebiete nennen, für die eine erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich ist, als auch die Anzahl der Gebiete, für die eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann)?
f) Um wie viel hat sich die Anzahl der Projekte mit festgestellter hoher Umweltbetroffenheit des BVWP 2030 gegenüber dem Entwurf für den BVWP 2030 verändert (bitte nach VB/VB-E und WB/WB* aufschlüsseln)?
Wieso enthält weder der Umweltbericht noch der nun beschlossene BVWP 2030 die nach § 14g Absatz 2 Nummer 6 UVPG erforderliche Darstellung von Maßnahmen, die geplant sind, „um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder Programms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen“?
a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI erhalten, die die Umweltauswirkungen des 17. Bauabschnittes der A 100 auf den Gesamtplan thematisieren?
b) Wie ist die Bundesregierung mit den Stellungnahmen zu diesem Vorhaben (17. Bauabschnitt A 100) verfahren, welches im BVWP-2030-Entwurf bereits als „in Bau“ bezeichnet wird, obwohl bisher noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt?