Personalgewinnung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln) Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist als zentrale Behörde für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Asylanträge kontinuierlich gestiegen, der vorläufige Höhepunkt war dabei das Jahr 2015 mit gut 440 000 Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragstellern. Im Jahr 2016 kann mit einer ähnlichen Antragszahl gerechnet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass viele der Antragstellerinnen und Antragsteller bereits im Jahr 2015 eingereist sind.
Die personelle Situation im BAMF ist nicht erst seit dem starken Anstieg der Zahlen der Geflüchteten ab dem Sommer 2015 problematisch, schon davor war der Personalmangel bekannt (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 26. Mai 2015, www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/579132/personalmangel-lahmtasylverfahren, 3. Absatz).
Nach Informationen der Tageszeitung „Frankfurter Allgemeine“ sollte durch die Neustrukturierung der Arbeit des BAMF und insbesondere auch durch die Gewinnung von zusätzlichem Personal der Überhang an Asylverfahren im Jahr 2016 abgebaut werden. Offenkundig – so zumindest die Aussage des BAMF-Leiters Frank-Jürgen Weise – wird dieses Ziel nicht eingehalten werden (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/f-a-z-exklusivbamf-schafft-dieses-jahr-nur-700-000-asylantraege-14419937.html).
Die Art und Weise der Neueinstellungen und insbesondere die Beteiligung der Personalvertretung ist zudem Gegenstand von Gerichtsverfahren. In zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach wurde insbesondere festgestellt, dass der Leitung des BAMF die Rechtswidrigkeit bewusst war, aber billigend in Kauf genommen wurde und die rechtswidrigen Zustände zum Teil noch andauern (vgl. hierzu: VG Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, AN 7 P 16.00296 und VG Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, Aktenzeichen: AN 7 P 16.00303).
Ausgehend von der Wichtigkeit eines qualitativ hochwertigen, rechtsstaatlichen und fairen Asylverfahrens, möchte die fragestellende Fraktion ein weiteres Mal den Fokus auf die Personalpolitik des BAMF lenken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Konsequenzen ziehen das Bundesministerium des Innern als Dienstaufsichtsbehörde des BAMF und die Leitung des BAMF aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach zur „rechtswidrigen Umgehung des Personalrates“ (VG Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, Aktenzeichen: AN 7 P 16.00296) und zur „rechtswidrigen Anordnung von Schichtarbeit“ (VG Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, Aktenzeichen: AN 7 P 16.00303)?
Inwieweit wurde das Vorgehen der Leitung des BAMF bei der Personalgewinnung von Seiten des Bundesministeriums des Innern im Wege der Dienstaufsicht begleitet?
In welcher Form hat es über diese Frage Austausch gegeben (bitte Form der Auseinandersetzung, Zeitraum und beteiligte Funktionen)?
Wie wird gewährleistet, dass die Einstellungsverfahren beim BAMF den rechtlichen Vorgaben des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) und den oben genannten Urteilen des VG Ansbach entsprechen?
Inwieweit sind in diesem Jahr neue Personalausschreibungen des BAMF geplant?
Wie viele Arbeitsverhältnisse wurden im Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 31. August 2016 gekündigt (bitte nach Kündigung durch die Mitarbeitenden bzw. das BAMF und Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele der Kündigungen wurden während bzw. am Ende der Probezeit ausgesprochen (bitte nach Kündigung durch die Mitarbeitenden bzw. das BAMF und Monaten aufschlüsseln)?
Auf welcher Grundlage werden die Personalschlüssel für das BAMF für das Jahr 2016 und für das Jahr 2017 errechnet?
Inwieweit wird für die Berechnung eine Prognose der Flüchtlingszahlen im Jahr 2017 erstellt, und wie viele Asylsuchende erwartet das BAMF ggf. gemäß einer solchen Prognose im Jahr 2017?
Wie viele Planstellen stehen für Anhörerinnen und Anhörer im Asylverfahren zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaushalt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen Angaben nach Dienststellen auflisten)?
Wie viele Planstellen stehen für Entscheiderinnen und Entscheider im Asylverfahren zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaushalt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen Angaben nach Dienststellen auflisten)?
Wie viele Planstellen stehen für Mitarbeitende im Asylverfahrenssekretariat zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaushalt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen Angaben nach Dienststellen auflisten)?
Wie viele Planstellen stehen im Dublin-Referat zur Verfügung (bitte nach den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaushalt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen Angaben)?
Wie viele Planstellen stehen für die Prozessführung im Asylverfahren zur Verfügung (bitte nach den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaushalt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen Angaben)?
Wie viele Planstellen stehen für die Widerrufe im Asylverfahren zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaushalt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen Angaben)?
Welche finanziellen Mittel stehen für den Einsatz der Dolmetscher im Jahr 2017 zur Verfügung (bitte auch die Differenz zum Jahr 2016 angeben)?
Welche Kosten werden je Asylantrag dieser Kalkulation zugrunde gelegt?
Wie viele Mitarbeitende stehen als Sonderbeauftragte als Anhörerinnen und Anhörer in den Kategorien „unbegleitete Minderjährige“, „Menschenhandel“, „Traumatisierung und Folteropfer“ und „geschlechtsspezifische Verfolgung“ zur Verfügung (bitte nach Dienststellen und Art der Sonderbeauftragten und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeitende stehen als Sonderbeauftragte als Entscheider in den Kategorien „unbegleitete Minderjährige“, „Menschenhandel“, „Traumatisierung und Folteropfer“ und „geschlechtsspezifische Verfolgung“ zur Verfügung (bitte nach Dienststellen und Art der Sonderbeauftragten und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?