Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen
der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009 besteht die Pflicht für Eisenbahnen, neu installierte Mittelspannungsfreileitungen (bei den Bahnen die Oberleitungsanlagen) vogelschutzgerecht auszuführen (vgl. § 41 BNatSchG). Auch bestehende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln mussten bis zum 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden, allerdings gilt dies nicht für die Oberleitungsanlagen der Eisenbahnen, denen dafür eine Ausnahmeregelung gestattet wurde. Die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) gewährleistet aus Sicht der Fragesteller den vorgeschriebenen Vogelschutz nach dem BNatSchG nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen sind seit dem Jahr 2009 bis einschließlich heute nach Kenntnis der Bundesregierung neu errichtet worden (bitte prozentual und absolut angeben)?
Wurden diese Leitungen nach Kenntnis der Bundesregierung nach den rechtlichen Vorgaben zum Vogelschutz des im Jahr 2009 novellierten BNatSchG (vgl. § 41 BNatSchG) errichtet?
Nach welcher Richtlinie werden neue Mittelspannungsfreileitungen an den bundeseigenen Schienenwegen errichtet? Wird dadurch ein wirksamer Vogelschutz, insbesondere für die gefährdeten Großvogelarten, erreicht?
Sind Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Vorgaben des im Jahr 2009 novellierten BNatSchG (vgl. § 41 BNatSchG) freiwillig vogelschutzgerecht nachgerüstet worden (bitte prozentual und absolut angeben)?
Wann wird die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) überarbeitet und angewendet?
Weshalb wurde die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) noch nicht überarbeitet?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein ausreichender Vogel- und Kleintierschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen gewährleistet?
Wie viele Kurzschlüsse durch Vögel und Kleintiere sind in den vergangenen Jahren an Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen erfasst worden (bitte für die Jahre seit dem Jahr 2009 angeben und nach Bestandsleitungen vor dem Jahr 2009 und danach aufteilen)?
Wie viele Kurzschlüsse an Mittelspannungsfreileitungen verursacht durch Vögel und Kleintiere an bundeseigenen Schienenwegen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren aufgezeichnet (bitte für die Jahre seit dem Jahr 2012 angeben)?
Welche Folgen hatten die Abschaltungen von Streckenabschnitten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Kurzschlüsse jeweils (bitte erläutern und ggf. monetären Wert angeben)?
Plant die Bundesregierung, die Ausnahme für die Nachrüstung der Mittelspannungsleitungen bei der Bahn zu beenden? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?