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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Politische Konsequenzen aus der Insolvenz und dem Verkauf des Agrarkonzerns KTG Agrar SE

Auswirkungen auf die Agrarstruktur, Übereinstimmung des Unternehmensmodells der Zech Group mit dem landwirtschaftlichen Leitbild der Bundesregierung, Maßnahmen zur Vermeidung des Verkaufs von landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Flächen an internationale Investoren sowie der damit verbundenen Konzentration, Änderung der Privatisierungsgrundsätze der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen landwirtschaftlicher Betriebe, Gesetzesinitiativen zur besseren Regulierung von Verkäufen<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.10.2016

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/974923.09.2016

Politische Konsequenzen aus der Insolvenz und dem Verkauf des Agrarkonzerns KTG Agrar SE

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Aufteilung des insolventen Unternehmens KTG Agrar SE und der überstürzte Verkauf von großen Teilen des Unternehmens an die Gustav Zech Stiftung sowie die Übernahme von Teilen des Unternehmens am Standort Quesitz durch die aptus 1113 GmbH (http://boerse.ard.de/aktien/ktg-verkauf-mit-fragezeichen100. html) sorgte vergangene Woche für Aufsehen.

Laut eines Berichts der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wurde die aptus 1113 GmbH am 26. Juli, drei Wochen nach dem Insolvenzantrag der KTG Agrar SE, ins Leben gerufen. Laut Presseangaben hat die aptus 1113 GmbH die gleiche Firmenadresse, wie die zur KTG-Gruppe gehörende Agrardienste Lützen GmbH.

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat angesichts der ihr obliegenden Privatisierung von bundeseigenen Flächen eine große Verantwortung hinsichtlich bodenpolitischer und agrarstrukturpolitischer Ziele. Sie hat in der Vergangenheit große Flächen an die KTG-Gruppe verpachtet und verkauft.

Der Verkauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen unterliegt bislang keiner bundeseinheitlichen Prüfung und Genehmigungspflicht hinsichtlich der agrarstrukturellen Folgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Insolvenz der KTG Agrar SE und dem jetzigen Verkauf an die zur international agierenden Zech Group gehörende Gustav Zech Stiftung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung diesen Verkauf hinsichtlich der Auswirkungen auf die Agrarstruktur in Deutschland, und entspricht das landwirtschaftliche Unternehmensmodell der KTG Agrar SE bzw. der Zech Group und die mit diesem Modell einhergehende Konzentration von landwirtschaftlichen Betrieben und Flächen in der Hand von Investorengruppen dem landwirtschaftlichen Leitbild der Bundesregierung?

3

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Verkauf von Betrieben bzw. landwirtschaftlichen Flächen an internationale Investoren und damit die weitere Konzentration von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben in der Zukunft zu vermeiden?

4

Hat die Bundesregierung als Reaktion auf die Insolvenz der KTG Agrar SE Anweisungen erlassen, die Privatisierungsgrundsätze der BVVG zu ändern, insbesondere von der Praxis des Verkaufs nach Höchstgebot Abstand zu nehmen und stattdessen Verkäufe bzw. Verpachtungen hinsichtlich der agrarstrukturellen Folgen und des Verbleibs in bäuerlichem Besitz und des Erhalts von bäuerlichen Strukturen zu prüfen, so dass ein Verkauf oder eine Verpachtung von BVVG-Flächen an Kapitalinvestoren in Zukunft ausgeschlossen wird?

5

Ist von der Bundesregierung, als Reaktion auf die Insolvenz und den Verkauf der KTG Agrar SE, eine Absenkung der 95-Prozent-Besteuerungsschwelle beim Anteilserwerb an landwirtschaftlichen Unternehmen geplant, die eine bessere Erfassung des Verkaufs von Geschäftsanteilen an großen Agrarunternehmen ermöglicht, so dass der Erwerb von Unternehmensanteilen an landwirtschaftlichen Betrieben einer Genehmigungspflicht unterworfen werden könnte, und wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung andere Gesetzesinitiativen oder -änderungen zur besseren Regulierung von Verkäufen von Unternehmensanteilen oder ganzen landwirtschaftlichen Betrieben?

Berlin, den 23. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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