Position der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels nach 2020
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits im Juli 2015 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels für die Zeit nach 2020 vorgelegt, mit dem der Emissionshandelssektor seinen Beitrag zur Erreichung des europäischen Klimaziels von einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von mindestens minus 40 Prozent bis 2030 leisten soll. Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission soll dafür z. B. die Gesamtzahl der auf dem Markt erhältlichen Zertifikate jährlich um 2,2 Prozent statt der bisherigen 1,74 Prozent reduziert werden und 710 Millionen Zertifikate in zwei Innovations- und Modernisierungsfonds fließen. Insgesamt sollen weiterhin rund 6,3 Milliarden Zertifikate kostenlos (entsprechend 43 Prozent der Gesamtmenge) an 50 Industriesektoren verteilt werden. Seit Oktober 2015 werden Vorschläge u. a. im EU-Ministerrat diskutiert. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erneuter Preisverfall von Emissionshandelszertifikaten“ vom März 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7938) hatte die Bundesregierung u. a. darauf verwiesen, zu verschiedenen Fragen noch in der Abstimmung zu sein bzw. Analysen vorzunehmen oder auszuwerten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Stützt die Bundesregierung den Ansatz der Europäischen Kommission hinsichtlich der Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels für die Zeit nach 2020, wenn nein, warum nicht?
Wo sieht die Bundesregierung den maßgeblichen Änderungsbedarf am Kommissionsvorschlag, und wofür setzt sie sich warum ein?
Mit welchen Einnahmen für den Bundeshaushalt aus den Versteigerungserlösen von Emissionszertifikaten in der Zeit nach 2020 rechnet die Bundesregierung auf der Basis der Kommissionsvorschläge?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus den Auktionserlösen von Emissionszertifikaten von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab 2020 verpflichtend für Klimaschutz ausgegeben werden müssen, wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung in Brüssel dafür ein, die anstehende Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels insbesondere für strukturelle Reformen und eine stärkere Verknappung von Zertifikaten über die bereits beschlossene Marktstabilitätsreserve hinaus einzusetzen, um im Emissionshandel wieder stärkere Preisanreize für Investitionen in emissionsarme Technologien zu erhalten, nachdem der Preis für Emissionszertifikate auf dem Spotmarkt auf zuletzt sogar knapp 4 Euro abgesunken war, wenn nein, warum nicht?
Wie ist der derzeitige Stand hinsichtlich der Verfolgung und Prüfung der Diskussionen und Vorschläge zur Einführung eines europäischen CO2-Mindestpreises durch die Bundesregierung (siehe Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7938), und zu welchem Schluss ist sie diesbezüglich bislang gelangt?
Wird sich die Bundesregierung u. a. aus Gründen der klimapolitischen Verlässlichkeit und Rechtssicherheit über das Jahr 2030 hinaus dafür einsetzen, dass heute schon die jährlichen Emissionsobergrenzen (CAPs) bis 2050 fortschrieben werden sollten, die sich an dem Beschluss der Klimakonferenz von Paris orientieren, wonach in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts die Treibhausgasemissionen netto null sein sollen, wenn nein, warum nicht, und was ist das Ergebnis der Bundesregierung hinsichtlich ihrer bisherigen Prüfung im Hinblick auf die Konsequenzen aus dem Übereinkommen von Paris (siehe Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7938)?
Mit welcher Begründung sollen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen kompensiert werden, auch wenn für ihre Gewährung selbst der absolute Preis für Strom nicht maßgeblich ist und er auch nicht Grundlage der Kompensation ist, wenn doch die Börsenstrompreise insgesamt z. B. durch den Ausbau der erneuerbaren Energien sinken?
Erachtet die Bundesregierung die Möglichkeit zur Kompensation von emissionshandelsseitig gestiegenen Strompreisen insbesondere in Deutschland weiterhin als notwendig, angesichts der Tatsache, dass vor allem durch den Ausbau der erneuerbaren Energien die Börsenstrompreise in der Vergangenheit in Deutschland spürbar gesunken sind, wenn ja, warum?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Möglichkeit zur Kompensation von emissionshandelsbedingten Strompreissteigerungen auf europäischer Ebene zukünftig eingeschränkt oder gestrichen wird, wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels die Gefahr einer zukünftigen Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland, nachdem inzwischen China am Aufbau eines eigenen landesweiten Emissionshandelssystems arbeitet, das ab 2017 in Kraft gesetzt werden soll und dessen Ausgestaltung sich immer stärker konkretisiert?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts dieser aktuellen Entwicklung in China in Bezug auf a) die gegenwärtig weitgehend freie Zuteilung von Emissionszertifikaten an die Industrie, b) die gegenwärtigen Regelungen zur Vermeidung von emissionshandelsbedingten Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland, c) den aktuellen europäischen Zertifikatepreis von nur knapp 4 Euro, und wie schlägt sich dies in der aktuellen Verhandlungsposition in Brüssel nieder?
a) die gegenwärtig weitgehend freie Zuteilung von Emissionszertifikaten an die Industrie,
b) die gegenwärtigen Regelungen zur Vermeidung von emissionshandelsbedingten Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland,
c) den aktuellen europäischen Zertifikatepreis von nur knapp 4 Euro,
Von welchen anderen Regionen der Welt, abgesehen von China, geht nach Ansicht der Bundesregierung eine relevante Carbon-Leakage-Gefahr aus, und warum?
Welche konkreten Positionen vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Reform des Emissionshandels bezüglich neuer Carbon-Leakage-Kriterien in Brüssel?
Welche konkreten Positionen vertritt die Bundesregierung innerhalb der Verhandlungen zur Reform des Emissionshandels bezüglich neuer Benchmarks für die freie Zuteilung von Emissionszertifikaten, und anhand welcher Kriterien sollten sich diese Benchmarks bemessen?
Setzt sich die Bundesregierung in Brüssel für die Einführung einer Revisionsklausel ein, damit der Emissionshandel zeitnah an die sich aus dem Pariser Klimaabkommen ergebenden Verpflichtungen, wie z. B. einer notwendigen Änderung der Klimaziele, angepasst werden kann, wenn nein, warum nicht?
Erachtet die Bundesregierung eine regelmäßige Überprüfung der zulässigen Emissionsobergrenzen als notwendig und sinnvoll, damit diese z. B. an einem schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst werden können und sich so z. B. der Druck zum Abschalten alter fossiler Kraftwerke sowie zur Effizienzsteigerung erhöht, und setzt sie sich in Brüssel dafür ein, wenn nein, warum nicht?