BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR)

Position zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Treibhausgasreduktion im Nichtemissionshandelsbereich (Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Verkehr), u.a. Beitrag zum Erreichen der kurz- und langfristigen Klimaziele des Paris-Abkommens, Höhe der Minderungsvorgaben, Bestimmung des Startpunkts, Compliance-Kontrolle, Flexibilitätsmechanismen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

21.10.2016

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/978321.09.2016

Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR)

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat im Juni 2016 einen Verordnungsvorschlag für die Treibhausgasreduktion in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels vorgelegt. Mit der Klimaschutzverordnung (ESR) sollen die Bereiche Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Verkehr bis 2030 mindestens 30 Prozent Treibhausgasminderung im Vergleich zu 2005 erreichen und so einen Beitrag dazu leisten, die europäischen Klimaziele für das Jahr 2030 zu erfüllen. Der Verordnungsvorschlag enthält dabei unterschiedliche verbindliche Zielvorgaben für die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, welche abgestuft nach dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Stellt der Vorschlag für die ESR aus Sicht der Bundesregierung in jedem Fall sicher, dass die EU ihren Beitrag zum Paris-Abkommen (NDC) von mindestens 40 Prozent EU-interner Treibhausgasminderung erfüllen wird?

2

Sind die ESR-Vorschläge nach Kenntnis der Bundesregierung geeignet, den europäischen Beitrag zum Erreichen der in Paris beschlossenen langfristigen Klimaziele zu erfüllen?

3

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Klimaziele des Europäischen Rates vom Oktober 2014 gemäß dem Pariser Klimaabkommen überarbeitet werden?

Wenn nein, warum nicht?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die geringen Minderungsvorgaben von 30 Prozent bis 2030 nicht ausreichen, um die nötige Transformation in den ESR-Sektoren anzustoßen?

Wenn ja, wird sie sich für eine Erhöhung des ESR-Ziels auf minus 45 Prozent einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Schlussfolgerungen für die ESR zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Europäischen Umweltagentur, wonach der EU-Klimarahmen für 2030 eine jährliche Reduktion von 4,4 Prozent für die Jahre 2031 bis 2050 erfordert, um den Verpflichtungen aus Paris gerecht zu werden (vgl. EEA 2015: Trends and projections in Europe 2015 – Tracking progress towards Europe’s climate und energy targets)?

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten in den Jahren 2016 bis 2018 den Startpunkt für die Verordnung bilden?

Wenn ja, warum?

6

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, wonach die Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 2017 den Startpunkt für die Klimaschutzverordnung bilden sollten?

Wenn nein, warum nicht?

7

Unterstützt die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag gemäß Artikel 8 des Verordnungsentwurfs, wonach ein Mitgliedstaat, der keine ausreichenden klimaschutzpolitischen Fortschritte erzielt, der Europäischen Kommission innerhalb von drei Monaten einen Aktionsplan vorlegen muss?

Wenn ja, welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an einen solchen Aktionsplan?

8

Steht die im Kommissionsentwurf vorgeschlagene Compliance-Kontrolle im Einklang mit dem Stock-Taking-Prozess des Pariser Klimaabkommens, oder wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Überprüfung auch auf Basis der Ergebnisse der globalen Bilanz des Übereinkommens von Paris erfolgen wird?

9

Begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Compliance-Kontrolle und Abhilfemaßnahmen rechtlich und zeitlich zu trennen?

Wenn ja, warum?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die gemäß Artikel 6 vorgeschlagene Flexibilitätsmöglichkeit, nach der Emissionsminderungen durch Löschung von Emissionshandelszertifikaten (ETS-Zertifikaten) erreicht werden können?

Werden hierdurch tatsächlich Treibhausgasemissionen eingespart?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die zusätzliche Verwendung von bis zu 280 Millionen Einheiten für den Nettoabbau von Treibhausgasen aus entwaldeten Flächen, aufgeforsteten Flächen, bewirtschafteten Ackerflächen und bewirtschaftetem Grünland?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von möglichen LULUCF-Gutschriften (LULUCF: Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) aus der Kategorie „bewirtschaftete Waldflächen“?

Befürwortet sie eine zeitnahe Einbeziehung dieser Kategorie in den Flexibilitätsmechanismus zwischen LULUCF und ESR?

13

Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für eine neue Klimaschutzverordnung zum Non-ETS-Bereich dafür einsetzen, dass die Verordnung die Vorgaben des Pariser Abkommens aus Artikel 4.3 aufnimmt und eine kontinuierliche Ambitionssteigerung sicherstellt?

Wenn nein, warum nicht?

14

Reichen die im Entwurf für den Klimaschutzplan 2050 dargestellten Treibhausgasreduktionen aus, um die Vorgaben der neuen Klimaschutzverordnung zu erfüllen?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen