Zur extremistischen Gewaltzunahme und menschenrechtlichen Lage in Bangladesch
der Abgeordneten Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Anfang 2015 wurden in Bangladesch bei gezielten Angriffen terroristischer Gruppen mindestens 100 Menschen getötet und über 200 verletzt. Unter den Opfern waren Angehörige religiöser Minderheiten, eine ganze Reihe von Onlineaktivistinnen und -aktivisten, Bloggerinnen und Bloggern, Akademikerinnen und Akademiker, Verlegerinnen und Verleger, Journalistinnen und Journalisten, Homosexuelle und bekennende Atheistinnen und Atheisten, aber auch eine Vielzahl Ausländerinnen und Ausländer. Viele dieser Morde fanden in der Öffentlichkeit statt, wie zuletzt die Geiselnahme in einem gut besuchten Restaurant in Dhakas Diplomatenviertel.
Der sogenannte Islamische Staat (IS) soll für 15 dieser Morde die Verantwortung übernommen haben, der bengalische Al-Kaida-Ableger Al-Kaida auf dem Indischen Subkontinent (AQIS) soll sich zu acht Taten bekannt haben. Die von der Bangladesh Awami League (AL) geführte Regierung leugnet die Präsenz von IS und AQIS in Bangladesch und wirft den Oppositionsparteien – Bangladesh Nationalist Party (BNP) und Bangladesh Jamaat-e-Islami (BJI) – vor, für die zunehmende Gewalt im Land verantwortlich zu sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Regierung sich, um nicht selber als antiislamisch angesehen zu werden, von den sich selbst als Atheistinnen und Atheisten bezeichnenden Bloggerinnen und Bloggern und Aktivistinnen und Aktivisten zunehmend abgrenzt und somit die gefährdete Bevölkerung nicht vor der Gewalt schützt.
Seit dem 10. Juni 2016 sind im Rahmen von landesweiten Razzien über 8 000 Menschen festgenommen worden, unter ihnen 145 mutmaßliche Mitglieder terroristischer Vereinigungen wie der Jamaatul Mujaheddin Bangladesh (Quelle: www.dw.com/de/mehr-als-8000-festnahmen-in-bangladesch/a-19327223). Menschrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch kritisieren die Willkürlichkeit der Festnahmen und sehen darin eher den Versuch, die Opposition auszuschalten.
Bangladesch arbeitet im Rahmen des 2010 eingesetzten Internationalen Kriegsverbrechertribunals gegenwärtig juristisch Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord während des Unabhängigkeitskrieges von 1971 auf. Vor dem Tribunal müssen sich u. a. hohe Funktionäre der BJI verantworten. Es wurden bisher acht Todesurteile und mehrere lebenslange Haftstrafen ausgesprochen, fünf Hinrichtungen wurden vollstreckt. Hinrichtungen von Vertreterinnen und Vertretern der BJI und einhergehende Vergeltungsschläge durch deren Anhängerinnen und Anhänger werden als ein Auslöser für die zunehmende Gewalt angesehen. Laut Expertinnen und Experten wird die Vergangenheitsbewältigung häufig als einzige Schablone für den Umgang mit gegenwärtigen Konflikten verstanden. Dies begünstigt eine ideologische Deutung der Konflikte nach immer gleichem Schema und verhindert eine differenziertere und sich wandelnde Analyse, in der andere Ursachen wie traditionell paternalistische und patriarchale Gesellschaftssysteme und ein Wirtschaftswachstum, das Ungleichheit und soziale Ausgrenzung verstärkt, in die Analyse und präventives Handeln aufgenommen werden könnten.
Die Prävention und strafrechtliche Aufarbeitung muss intensiviert werden. Es muss aber auch reflektiert werden, inwieweit die von Gewalt geprägte politische Kultur der beiden großen Volksparteien AL und BNP sowie eine Wirtschaftspolitik, die soziale Ungleichheiten hervorruft, zu einer Etablierung von gewaltbereiten Gruppen beiträgt. Zudem müssen unterschiedliche Perspektiven auf Religion, Staat und Gesellschaft verstanden werden: Zwischen Gruppen, die für ihre Interpretation einer säkularen Gesellschaft eintreten und jenen, die sich über ihre Interpretation einer islamischen Identität definieren, entsteht eine zunehmende Polarisierung „säkular versus islamisch“. Dies führt zu einer Dämonisierung des „Anderen“ und legitimiert innerhalb der jeweiligen Gruppe sogar Menschenrechtsverstöße. Diese Polarisierung durchzieht immer mehr Bereiche der Gesellschaft, führt zu Ideologisierung von Sprache und Verhaltensweisen, die auf der jeweils eigenen Seite nicht mehr reflektiert werden und nur noch in Gewalt enden können. Die Gewalt schafft hierbei eine Faktizität und verstärkt ein Unsicherheits- und Angstgefühl, das die Polarisierung als stützenden Mechanismus wiederum attraktiv macht. Die Zivilgesellschaft in Bangladesch ringt nach Räumen, die komplexen Fragen der Überlappung von generations- und gruppenspezifischen Gesellschaftsvisionen jenseits von polarisierenden Zuschreibungen zu diskutieren.
Zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume werden zudem von der Regierung Bangladeschs zunehmend eingeschränkt. Gemäß dem 2013 geänderten Informations- und Kommunikationstechnologiegesetz kann jede Person, die vorsätzlich Informationen im Internet veröffentlicht, die zum Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung führen können, mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und Bloggerinnen und Blogger sind bereits auf der Grundlage dieses Gesetzes verhaftet und verurteilt worden. Der Entwurf des Digital Security Act 2016 sieht die Verhängung lebenslanger Haftstrafen vor, sollte mit digitalen Geräten eine negative „Propaganda“ über das Land und deren Gründer verbreitet werden. Eine neue noch nicht verabschiedete NGO-Gesetzgebung (NGO: non-governmental organization – Nichtregierungsorganisation) droht, die Arbeit von NGOs stärker einzuschränken. In den Chittagong Hill Tracts ist jegliche vertrauliche Kommunikation von Indigenen mit Ausländerinnen und Ausländern und bangladeschischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern verboten.
De facto gibt es keine parlamentarische Opposition, da diese die Wahlen 2014 boykottierte und vermehrt von der Regierung Bangladeschs verfolgt wird. Während also auf nationaler Ebene die Oppositionsparteien ums politische Überleben kämpfen, verbleiben zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, die die Regierungsarbeit kritisch begleiten und nun zunehmend zur Zielscheibe einer repressiven Regierungspolitik werden. Dazu gehört auch, dass Fragen aus der Zivilgesellschaft zum nachhaltigen Wirtschaften bzw. zu den sozialen und ökologischen Folgekosten von Großinvestitionen zunehmend mit Repressionen begegnet wird.
Die Beziehungen zwischen Bangladesch und Deutschland sind seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1971 freundschaftlich. Bangladesch und Deutschland sind zudem langjährige Partner in der Entwicklungszusammenarbeit. Eine Reihe von Grundsatzdokumenten zum Thema „Meinungsfreiheit und Medien“ und zu der Rolle der Religion sowie dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ legt die Leitlinien deutscher Entwicklungs- und Außenpolitik fest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche konkreten, menschenrechtlich relevanten Projekte wurden im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Bangladesch in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt, und wie bewertet die Bundesregierung deren Erfolg?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verfolgung der Ahmadiyya-Gemeinschaft im Zuge der zunehmend radikalisierten Gewalt in Bangladesch, und wenn ja, welche Maßnahmen sind zu ihrem Schutz vorgesehen?
Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage der indigenen Völker in Bangladesch im Allgemeinen und insbesondere in den Chittagong Hill Tracts ein?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den bedrohten und verfolgten Akteuren aus der Zivilgesellschaft in Bangladesch Hilfe zu leisten?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die juristische Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschheit und des Völkermordes während des Unabhängigkeitskrieges von 1971 durch das 2010 eingesetzte Internationale Kriegsverbrechertribunal?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen, dass das Kriegsverbrechertribunal zur Verfolgung der Opposition von der Regierung Bangladeschs instrumentalisiert wird?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Regierung Bangladeschs, die Täter der ermordeten Angehörigen religiöser Minderheiten, Bloggerinnen und Blogger und bekennenden Atheistinnen und Atheisten, Verlegerinnen und Verleger, Akademikerinnen und Akademiker, Journalistinnen und Journalisten, Homosexuellen und Ausländerinnen und Ausländer zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Inhaftierung von über 8 000 Menschen seit Juni 2016 und deren strafrechtliche Verfolgung (Quelle: www.dw.com/de/mehr-als-8000-festnahmen-in-bangladesch/a-19327223)?
Bewertet die Bundesregierung die Kritik von Menschenrechtsorganisationen, dass die Inhaftierungen weniger die Verfolgung mutmaßlicher Extremisten beabsichtigen, sondern sich gegen Oppositionelle und die kritische Zivilgesellschaft richten als gerechtfertigt, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren öffentlich Kritik an den Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch, insbesondere im Umgang mit der politischen Opposition und zivilgesellschaftlichen Akteuren, geübt? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über transnationale Verbindungen extremistischer Attentäter in Bangladesch?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Finanzierung extremistischer Gruppen in Bangladesch aus dem Ausland?
Wie schätzt die Bundesregierung die mögliche Gefahr einer Verbreitung der islamistischen Gewalt nach Myanmar (insbesondere im von Rohingya bewohnten Rakhaing-Staat) ein?
Was unternimmt die Bundesregierung, um diejenigen, die wegen freier Meinungsäußerung in Bangladesch bedroht und verfolgt werden, zu schützen?
Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der Regierung Bangladeschs zukommen, damit diese ihren Verpflichtungen gemäß internationaler Gesetzgebung nachkommt, Meinungsfreiheit zu gewährleisten bzw. Gesetze zu revidieren, die die Meinungsfreiheit in Bangladesch massiv einschränken (z. B. Absatz 57 des Informations- und Kommunikationstechnologiegesetzes und Digital Security Act 2016)?
Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der Regierung Bangladeschs zukommen, um die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten, einschließlich der Aufhebung politisch motivierter Klagen gegen regierungskritische Herausgeberinnen und Herausgeber und Journalistinnen und Journalisten?
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit angesichts einer wachsenden Eindämmung von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen in Bangladesch ergriffen, um einen Dialog zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu fördern?
Werden Auf- und Ausbau von zivilgesellschaftlichen Konfliktlösungskompetenzen in Bangladesch zum Beispiel als Bestandteil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gefördert?
Wie werden vor dem Hintergrund eskalierender Gewalt staatliche Akteurinnen und Akteure im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit gewaltfreien Konfliktlösungskompetenzen vertraut gemacht?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bangladesch ergriffen, die die konfliktverschärfenden Entwicklungen und daraus resultierende Polarisierungen thematisieren?
Wie wird bei der Planung, Durchführung und Evaluation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Konflikt- und Kontextsensitivität gewährleistet?
Wird das Problem erkannt, dass eine zunehmende Arm-Reich-Spreizung in Bangladesch den sozialen Zusammenhalt gefährdet, soziale Konflikte schürt und auch als Nährboden für die Verbreitung islamistischen Gedankenguts fungieren kann? Wenn dem so ist, mit welchen Maßnahmen wird im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit versucht, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Wirkung der eigenen Maßnahmen im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit nicht zur Verstärkung sozialer Ungleichheit beiträgt?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund eskalierender Gewalt in Bangladesch und gezielter Angriffe auf Bloggerinnen und Blogger, Aktivistinnen und Aktivisten, Akademikerinnen und Akademiker, Verlegerinnen und Verleger, Journalistinnen und Journalisten, Homosexuelle und Angehörige religiöser Minderheiten und indigener Gruppen den Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat, neben weiteren Staaten auch Bangladesch als sicheres Herkunftsland einzustufen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der zunehmenden Gewalt eine Warnung für Reisen nach Bangladesch auszusprechen?