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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Realisierung des Staatsziels Tierschutz, Fortbildung für Mitarbeiter in Tierhaltungsbetrieben, zahlreiche Einzelfragen zur Elterntierhaltung von Legehennen und Masthühnern, Puten- und Entenhaltung (inkl. Elterntierhaltung), Rinderhaltung (Milchviehhaltung, Haltung von Mastbullen) und Sauenhaltung (Kastenstandshaltung) sowie zu fehlenden Regelungen bzw. Nichtberücksichtigung weiterer landwirtschaftlicher Nutztiere in der TierSchNutztV, Notwendigkeit von Anpassungen und weiteren Regelungen<br /> (insgesamt 57 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.10.2016

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/987121.09.2016

Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/9871 18. Wahlperiode 21.09.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Es werden jeweils Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, nämlich von Kälbern, Legehennen, Masthühnern, Schweinen, Kaninchen und Pelztieren definiert. Noch immer sind nicht alle landwirtschaftlichen Tiere in der TierSchNutztV vertreten. Wir fragen die Bundesregierung: Allgemeines 1. Hält die Bundesregierung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ihrer jetzigen Form für ausreichend, um dem Staatsziel Tierschutz Rechnung zu tragen? 2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung verbindliche Fort- und Weiterbildungsangebote für am Tier tätige Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben? 3. Gibt es detaillierte Vorschläge seitens der Bundesregierung, wie oft und auf welche Art und Weise Mitarbeiter in Tierhaltungsbetrieben Fort- und Weiterbildungsangebote wahrnehmen müssen, entsprechend beispielsweise der Fortbildungspflicht bei Tierärzten? Elterntiere von Legehennen 4. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterntiere von Legehennen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 5. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Legehennen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 6. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? 7. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die Eierproduktion nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 8. Werden bei den Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe durchführen? 9. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer von Elterntieren von Legehennen (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)? 10. Warum ist die Haltung von Legehennen-Elterntieren nicht in der Tier- SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon? 11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere von Legehennen über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus (insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln? Wenn nein, warum nicht? Elterntiere von Masthühnern 12. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterntiere von Masthühnern (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 13. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 14. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? 15. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die Mast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 16. Werden bei den Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe durchführen? 17. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer von Elterntieren von Masthühnern (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)? 18. Warum ist die Haltung von Masthühnern-Elterntieren nicht in der Tier- SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon? 19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus (insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln? Wenn nein, warum nicht? 20. Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die, gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, die gängige restriktive Fütterungspraxis von Elterntieren der Mastlinien untersucht (Heyn E, Damme K, Sacher S, Staudt M, Pledl M, Ahrens F, Riel T, Erhard MH. Vergleichende Untersuchungen zum Verhalten der Elterntiere von Masthähnchen bei unterschiedlichem Fütterungsmanagement. In: KTBL (Hrsg.): Aktuelle Arbeiten zur artgemäßen Tierhaltung 2006)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsergebnis, dass die Tiere aufgrund ihres genetisch enormen Masseansatzes restriktiv gefüttert werden, um Verfettung zu verhindern, und dass durch diese restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen lassen? 21. Ist nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die Elterntiere von Masthühnern restriktiv gefüttert werden, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TierSchNutztV erfüllt, wonach alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen sind? 22. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung und angesichts der Forschungsergebnisse (siehe Frage 20), wonach durch die restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen lassen, die vom Europarat im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen formulierte Empfehlung erfüllt, dass die Futtermenge nicht so gering sein darf, dass die Tiere darunter leiden (Anhang II der Zusatzbestimmungen für Zuchtbetriebe, die Hühner zur Fleischproduktion halten)? 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsergebnis, dass die Tiere, sofern sie nicht restriktiv, sondern bedarfsgerecht gefüttert werden, so stark verfetten, dass dadurch gesundheitliche Schäden bis hin zu 30 Prozent Verlusten aufgetreten sind? 24. Sieht die Bundesregierung bei der Beurteilung der Elterntiere von Masthühnern den Tatbestand der Qualzucht erfüllt? Wenn nein, warum nicht? Puten 25. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 26. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mastputen in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 27. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterntiere von Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 28. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Mastputen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 29. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Mastputen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? 30. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die Putenmast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? 31. Warum ist die Haltung von Puten nicht in der TierSchNutztV geregelt? 32. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus (insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln? Wenn nein, warum nicht? 33. Wie findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortpflanzung in der modernen Putenzucht statt? 34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Puten standardmäßig künstlich befruchtet werden, da aufgrund der enormen Körpermasse kein natürlicher Besamungsvorgang möglich ist? Wie steht die Bundesregierung zu der künstlichen Befruchtung in Elternputenbeständen? 35. Sieht die Bundesregierung den Tatbestand der Qualzucht erfüllt, wenn eine Tierart durch einseitige Zuchtausrichtung nicht mehr zur natürlichen Fortpflanzung in der Lage ist? Wenn nein, warum nicht? Enten 36. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Enten (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast sowie hier je nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 37. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Enten in der Mast sowie deren Elterntiere in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Welches Platzangebot steht diesen zur Verfügung? 38. Warum ist die Haltung von Enten nicht in der TierSchNutztV geregelt? 39. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung von Enten und deren Elterntieren in der TierSchNutztV zur regeln? Wenn nein, warum nicht? 40. Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999 genügt? 41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Enten sowie der entenhaltenden Betriebe, die Zugang zu offenen Wasserflächen (z. B. Flachbecken) haben? 42. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Haltung von Enten ohne Zugang zu Wasser den Ansprüchen einer artgerechten Haltungsform entspricht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Rinder 43. Wie werden Milchkühe nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 44. Wie viele Milchviehbetriebe praktizieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weidehaltung (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 45. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Milchkühen in die Tier- SchNutztV aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? 46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungsdauer (der Merzungen) von Milchkühen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angabe in Monaten und nach Rasse, Betriebsgröße, Bundesland aufschlüsseln)? 47. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten Abgangsursachen bei Milchkühen? 48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktpreis für Kälber (Holstein-Friesian) in den letzten fünf Jahren entwickelt? 49. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Mastbullen in die Tier- SchNutztV aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? 50. Wie werden Bullen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur Mast gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? 51. Wie bewertet die Bundesregierung die Haltung von Mastbullen auf Vollspaltenböden aus verhaltensethologischer Sicht? 52. Welche Kenntnis über Schlachtbefunde bei Mastbullen liegt der Bundesregierung vor? Sauen 53. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Halten von Sauen in Kastenständen verhaltens- und tiergerecht ist? 54. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die TierSchNutztV anzupassen und dabei insbesondere die in Dänemark geltende Regelung zu berücksichtigen, wonach die Sauen sich mindestens zu 80 Prozent ihrer Lebenszeit frei bewegen können? Wenn nein, warum nicht? 55. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Übergangsfrist von 20 Jahren für Änderungen bestehender Verordnungen eine zumutbare Anforderung an Tierhalter ist, um den gesellschaftlichen Ansprüchen nach mehr Tierwohl gerecht zu werden? 56. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorliegenden Fachgutachten (insbesondere die der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft), die zu dem Ergebnis kommen, dass die Haltung von Sauen in Kastenständen über einen längeren Zeitraum im herkömmlichen System nicht verhaltens- und tiergerecht ist? 57. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Konzeptpapier erarbeiten, das vollumfänglich prüft und analysiert, welche Anpassungsprozesse notwendig sind, wie sie durchgeführt und durch Förderung begleitet werden können? Wenn ja, wird ein solches Konzept noch innerhalb dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden? Berlin, den 21. September 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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