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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung

Geplanter Beginn der Ausschreibungen bis Winter 2017/2018: betroffenes Segment zwischen 1 und 50 MW, Mengenziele, Gliederung nach Anlagengrößen, Berücksichtigung technischer Inhomogenität sowie unterschiedlicher Kosten- und wärmeseitiger Erlössituation, Gebotshöchstpreise, zusätzliche Kosten für die Anlagenbetreiber, Vermeidung "schwieriger" oder "unfairer" Ausschreibungspraxis, Definition "innovativer KWK-Anlagen", Ausschluss der Eigenversorgung, mögliche Hemmnisse für Krankenhäuser oder Quartiersversorgung, Berücksichtigung von System- und Netzdienlichkeit, bisherige Erfahrungen, wissenschaftliche Untersuchungen, Evaluierungsvorhaben<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

04.11.2016

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/990328.09.2016

Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, haben sich im Sommer 2016 nach intensiven Gesprächen auf ein Energiepaket verständigt, das durch den Bundeswirtschaftsminister am 30. August 2016 der Presseöffentlichkeit vorgestellt wurde (siehe BMWi, „Überblick über die erzielte Verständigung mit der Europäischen Kommission zum Energiepaket“ unter www.bmwi.de). Dies beinhaltet u. a. eine Vereinbarung über die Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die bis zum Winter 2017/2018 beginnen sollen. Bei den Ausschreibungen soll die Eigenversorgung ausgeschlossen sein (analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG).

Aus Sicht der KWK-Branche könnte dies „bedeuten, dass KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 MW und 50 MW z. B. in einem Krankenhaus oder einer Quartiersversorgung bei Neuinstallation oder Modernisierung ab 2017 auch keine KWK-Zuschläge für die eingespeiste KWK-Strommenge mehr erhalten.

Ursprünglich waren die höheren KWK-Zuschläge sowie die Fokussierung des Förderzeitraums auf die zuschlagsberechtigten KWK-Strommengen eigentlich dazu gedacht, KWK-Anlagen mit höherer Leistung und netzdienlicher Qualität anzureizen. Dies dürfte durch die Ausschreibungsregelung konterkariert werden“.

Und weiter: „Problematisch für eine faire Ausschreibungspraxis könnte sich die Komplexität und technische Inhomogenität der KWK-Anlagen erweisen. Während die Effizienz und die Kosten je Kilowatt bei PV-Anlagen mit 1 MW bzw. 10 MW nur unwesentlich differieren, wird sich dies bei KWK-Anlagen völlig anders darstellen. Die elektrische Effizienz einer 10 MW Anlage wird höher, die spezifischen Investitionskosten und Vollwartungskosten deutlich geringer sein. Außerdem spielt die wärmeseitige Erlössituation bei der Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage eine entscheidende Rolle. Aufgrund dieser vielen Aspekte dürfte sich die Realisierung einer fairen Ausschreibungspraxis als schwierig herausstellen“ (siehe Markus Gailfuß am 31. September 2016 in „KWK-Ausschreibung konterkariert ursprüngliche Intention des KWK-Gesetzes“ unter www.bhkw-infozentrum.de).

Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass im Ausschreibungsdesign Gebotshöchstpreise adäquat zu den Ausschreibungen bei Bioenergie festgelegt werden könnten, welche dort als nicht auskömmlich zum Erreichen des angestrebten Mengenziels angesehen werden (siehe Adi Goldbach am 8. September 2016 in „Zur künftigen Ausschreibung für KWK zwischen 1 und 50 MWel – Chance für den KWK-Ausbau wenn ohne angezogene Handbremse“ unter http://kwkkommt.de/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, Anlagen im Segment zwischen 1 und 50 Megawatt (MW) auszuschreiben, und ist damit nur die elektrische Leistung gemeint?

2

Weshalb sollen Anlagen über 50 MW nicht ausgeschrieben werden?

3

Welche Mengenziele wird die Bundesregierung dem Ausschreibungsdesign zu Grunde legen, und für jeweils welches Jahr?

4

Plant die Bundesregierung die Ausschreibungen nach Anlagengrößen zu gliedern? Wenn ja, mit welchen Größengrenzen? Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung die technische Inhomogenität bei KWK-Anlagen im Ausschreibungsdesign zu berücksichtigen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

6

Wird die unterschiedliche wärmeseitige Erlössituation bei den Ausschreibungen berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

7

Wird die unterschiedliche Kostensituation aufgrund unterschiedlicher Wärmenetze bei den Ausschreibungen berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung beim Ausschreibungsdesign vorgegebene Gebotshöchstpreise? Wenn ja, woran wird sich deren Höhe orientieren?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die für die Anlagenbetreiber zusätzlichen Kosten einer Ausschreibung je Kilowattstunde elektrisch ein (Risikozuschlag für verlorene Ausschreibungen, Risikozuschlag für eventuelle ungünstige künftige Entwicklungen bei den Brennstoff-, CO2-Zertifikats- und Strompreisen, sonstige Transaktionskosten für Ausschreibungsverfahren)?

10

Wie genau will die Bundesregierung der Sorge entgegentreten, dass die Ausschreibungspraxis bei KWK als „schwierig“ oder „unfair“ wahrgenommen werden könnte?

11

Was genau versteht die Bundesregierung unter „innovativen KWK-Anlagen“?

12

Sollen nur KWK-Anlagen von den Ausschreibungen ausgeschlossen werden, deren Eigentümer ihren Strom selbst vollständig selbst verbrauchen, oder sollen auch KWK-Anlagen in Gänze von den Ausschreibungen ausgeschlossen werden, die einen geringen Anteil an Eigenverbrauch haben, bzw. können KWK-Anlagen für den Anteil, den sie neben einem Eigenverbrauch ins öffentliche Netz einspeisen, an Ausschreibungen zur KWK-Förderung teilnehmen?

13

Wie berücksichtigt ein Ausschreibungsdesign für „innovative KWK-Anlagen“, dass KWK-Systeme, die z. B. im Verbund mit Wärmepumpen betrieben werden, nahezu immer den Strom auch aus der KWK-Anlage und somit Eigenstrom beziehen, dies aber andererseits bei Ausschreibungen ausgeschlossen werden soll?

14

Teilt die Bundesregierung die Sicht auf die Gefahr, die von der Branche geschildert wird, dass KWK-Anlagen beispielsweise in großen Krankenhäusern oder in der Quartiersversorgung bei Modernisierung keine KWK-Zuschläge mehr erhalten, und wenn ja, wie plant sie dem entgegenzusteuern?

15

Könnte es nach Einschätzung der Bundesregierung für KWK-Anlagen, beispielsweise für Krankenhäuser oder in der Quartiersversorgung, ab 1 MW Größe ein Hemmnis sein, dass diese künftig eine Förderung nur noch über Ausschreibungen erlangen? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, dem entgegenzusteuern, und wenn ja, wie?

16

Sieht die Bundesregierung die Rolle der System- und Netzdienlichkeit von KWK-Anlagen bei Ausschreibungen noch in geeignetem Maße angereizt?

17

Auf welchen Erfahrungen baut die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Ausschreibungen für KWK auf?

18

Sind der Bundesregierung Länder bekannt, in denen die Förderhöhe von KWK bereits über Ausschreibungen festgelegt wird? Wenn ja, welche Erfahrungen gibt es dort?

19

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen sind der Bundesregierung zum Ausschreibungsmodell bei KWK bekannt (bitte auflisten nach Erscheinungsjahr und Autorin/Autor)?

20

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu KWK und dem Ausschreibungsmodell hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, und welche plant sie noch in Auftrag zu geben?

21

Welche der genannten Untersuchungen oder Exzerpte aus Untersuchungen wurden dem Bundesminister im Vorfeld der Verhandlungen mit EU-Kommissarin Margarethe Vestager vorgelegt?

22

Plant die Bundesregierung die Auswirkungen von Ausschreibungen bei KWK durch ein unabhängiges Institut zu evaluieren? Wenn ja, durch welches, und wann?

Berlin, den 28. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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