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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Intelligente Videoüberwachung

Bericht der Bund-Länder-Kommission zu den Ereignissen der Silvesternacht 2015/2016 in Köln, Qualität und Verwertbarkeit der Videoaufnahmen; Videoüberwachung an Bahnhöfen und Fughäfen, Beitrag zu Prävention und Aufklärung von Straftaten, Zugriff der Bundespolizei auf Videokameras der DB AG, Modernisierung der Kameras, Entwicklung und Einsatz intelligenter Videoanalysetechnik, Gesichtserkennungssysteme, Bilddatenbanken für den Abgleich mit Echtzeitbildern, Rechtslage, Datenschutzvorgaben zu flächendeckender und privater Videoüberwachung, Berücksichtigung von Sicherheitsbelangen bei der Abwägungsentscheidung über die Zulässigkeit einer Videoüberwachung, bundesweite Datenbank biometrischer Merkmale<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.10.2016

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/992622.09.2016

Intelligente Videoüberwachung

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Frage, auf welche Weise sowohl die Sicherheit als auch der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Räumen gewährleistet werden kann, hat eine hohe innenpolitische Bedeutung. In der öffentlichen Diskussion hat die Videoüberwachung seit Jahrzehnten eine große Bedeutung.

Die Forderung nach dem Ausbau der Videoüberwachung wird bei nahezu allen sicherheitspolitisch relevanten Vorfällen im öffentlichen Raum erhoben. Grund- und bürgerrechtliche Bedenken spielen dabei regelmäßig eine untergeordnete Rolle (vgl. www.ztg.tu-berlin.de/pdf/URBANEYE_Abschlussbericht_Zusammenfassung_dt.pdf).

Häufig sind weder Technik noch Einsatzbedingungen geeignet, mehr Sicherheit zu ermöglichen. Schon heute werden weite Teile des öffentlichen Lebens per Videokameras überwacht: Laut Medienberichten überwachen beispielsweise mehr als 31 000 Kameras allein bei der Deutsche Bahn AG (DB AG) 80 Prozent der Reisenden (vgl. www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/ bahnbahn-baut-videoueberwachung-aus-moderne-kameras-geplant_id_5406198.html).

Nach Auffassung sowohl von Datenschützern als auch Bürgerrechtsgruppen führt die politische Debatte ohne Blick auf die konkreten Rahmenbedingungen, Ergebnisse und Möglichkeiten zu einer sachwidrigen Ausweitung der Videoüberwachung.

Nicht zuletzt die Diskussion um die Ereignisse der Kölner Silvesternacht hat gezeigt, dass Videoüberwachung allenfalls in eng umgrenzten Fällen überhaupt einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum leisten kann. Stattdessen gilt etwa mangelnde Polizeipräsenz vor Ort als maßgebliche Ursache des Polizeiversagens (vgl. den Bericht der Bund-Länder-Kommission zum Tathergang: www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/silvester-in-koeln-bka-die- meistentaeter-bleiben-unerkannt-aid-1.6110029).

Auch ein effektiver Beitrag zur strafrechtlichen Verfolgung kann allenfalls in seltenen Fällen erreicht werden. So mündeten beispielsweise von den über 1 000 zur Anzeige gebrachten Straftaten der Silvesternacht 2016 nur sehr wenige in einem Strafverfahren mit einer Verurteilung. Auch bei der Identifizierung mutmaßlicher Straftäter bot die Videoüberwachung der Kölner Innenstadt und des Bahnhofgeländes mit immerhin über 80 Kameras keinen effektiven Beitrag.

Denn zu den bundesweit 642 angezeigten Sexualdelikten der Silvesternacht konnten lediglich 47 Tatverdächtige ermittelt werden, bei den mit Diebstahlsdelikten einhergehenden 239 Straftaten konnten lediglich 73 Tatverdächtige ermittelt werden. Offenbar war selbst bei diesen geringen Ermittlungserfolgen der Beitrag von Bildern aus Videoüberwachungen so gering, dass der bislang unveröffentlichte Bericht der Bund-Länder Kommission davon sprechen soll, dass auch „die miserable Auflösung“ der Videoaufnahmen eine eindeutige Ermittlung oder tatsächliche Überführung der Täter nicht zugelassen habe (www.welt.de/ politik/deutschland/article156038699/Polizeiversagen-bestaerkte-die-Koelner- Sex-Taeter.html).

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kölner Silvesternacht (Bundestagsdrucksache 18/7592) blieben aus Sicht der Fragesteller zahlreiche Fragen zur konkreten Wirksamkeit der Videoüberwachung offen.

Trotz des fraglichen sicherheitspolitischen Nutzens hält das Bundesministerium des Inneren auch weiterhin an der Videoüberwachung und der Notwendigkeit des Ausbaus fest. Am 11. August 2016 stellte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, mit direktem Bezug auf die Taten von Ansbach, in Würzburg und München im Rahmen einer Pressekonferenz „Vorschläge und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ vor. Explizit verwies der Bundesminister bei der Vorstellung darauf, sich auf Vorschläge und Maßnahmen zu beschränken, die „schnell und absehbar zu mehr Sicherheit in Deutschland führen“ würden (vgl. „Deutschland bleibt ein sicheres Land“ – Bundesinnenminister stellt geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland vor, abrufbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/ 08/pressekonferenz-zu-massnahmen-zur-erhoehung-der-sicherheit-in-deutschland. html) und schlug in diesem Kontext u. a. auch den Einsatz, die Modernisierung und der Ausbau sogenannter „intelligenter Videotechnik“ vor (vgl. Handout „Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“, abrufbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/ handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung-sicherheit-deutschland.pdf?__ blob=publicationFile).

Politische Versprechen der Erhöhung der Inneren Sicherheit durch den Ausbau von Videoüberwachung und die Realität des tatsächlichen sicherheitspolitischen Nutzens von Videoüberwachung laufen nach Auffassung der Fragesteller zunehmend auseinander. Es liegt nach Auffassung der Fragesteller in der besonderen Verantwortung der Bundesregierung, die offenen Fragen bezüglich des sicherheitspolitischen Nutzens dieser Technologie und die zunehmend unrealistischen Erwartungen an ihren Einsatz kritisch zu thematisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wird der abschließende Bericht der Bund-Länder-Kommission zu den Ereignissen der Silvesternacht dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit nach seiner Fertigstellung zur Kenntnis gegeben, und wenn nein, weshalb nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die in dem Bericht vertretende Auffassung, wonach auch die schlechte Auflösung vorhandener Kamerasysteme mitverantwortlich sei für den mangelnden Beitrag der Videoüberwachung bei der Aufklärung der Vorfälle der Silvesternacht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie hieraus?

3

Verfügt die Bundesregierung aufgrund der zahlreichen Untersuchungen und Berichtsstände verschiedener Institutionen zur Silvesternacht in der Zwischenzeit über Erkenntnisse, wonach gerade die Lichtverhältnisse sowie weitere externe Faktoren (Witterung, Rauchentwicklung etc.) die Bildqualität beeinträchtigt haben, und wenn nein, warum nicht?

4

Hat es nach den Ereignissen der Silvesternacht eine gezielte gemeinsame Aufarbeitung mit der DB AG auch im Hinblick auf die Fortsetzung der und die Funktionen der Videoüberwachung gegeben, und wenn ja, wann jeweils, in welcher Zusammensetzung der Teilnehmer, und mit welchem Ergebnis?

5

Sieht sich die Bundesregierung angesichts der wenigen Verurteilungen, die im Hinblick auf die Ereignisse der Kölner Silvesternacht bislang berichtet wurden (siehe Vorbemerkung) veranlasst, ihre Aussage (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7592) zurückzunehmen, wonach gerade die Vorfälle der Silvesternacht im Kölner Hauptbahnhof zeigten, dass Videoüberwachung einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung derartiger Straftaten leisten könne, und wenn nein, warum nicht?

6

Sieht sich die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Diskussion um die Effektivität der Videoüberwachung bei der Straftatenprävention (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragern 4, 5 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7592) veranlasst, zumindest für den Bereich der Bundespolizei die statistische Erfassung zur Funktion der Videoüberwachung dahingehend zu erweitern, in welchen Fällen konkret sich anbahnende Straftaten verhütet werden konnten, Tatverdächtige auf frischer Tat ertappt werden konnten sowie, davon unabhängig, eine Identifizierung mittels der Kamerabilder erfolgen konnte, und wenn nein, warum sollte dies nicht möglich sein?

7

Auf wie viele Videokameras der DB AG kann die Bundespolizei insgesamt zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugreifen?

8

Wie viele dieser in der Verantwortung der Bundespolizei stehenden Kameras sind grundsätzlich in der Lage, aufzuzeichnen, und wie viele zeichnen tatsächlich auf?

9

Sind die auflaufenden Bilder verschiedener Bahnhöfe derartig vernetzt, dass diese zentral auch in anderen als den örtlich zuständigen Leitzentralen abgerufen werden können, und wenn ja, welche Leitzentralen sind dies, und auf wie viele und die Bilder welcher Bahnhöfe haben diese Leitzentralen Zugriff?

10

Welchen Prozentanteil machen die der Bundespolizei zur Verfügung stehenden Kameras im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Videokameras der DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

11

Betreffen die im Nachgang zu Köln angekündigten Modernisierungen der auch im Einsatz der Bundespolizei befindlichen Videokameras der DB AG (vgl. www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/bahn-bahn- bautvideoueberwachung-aus-moderne-kameras-geplant_id_5406198.html) auch die Komponente der Bildauflösung, und wie viele Kameras wurden seit Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen bereits entsprechend ergänzt?

12

Wie viele Kameras befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den 50 größten bundesdeutschen Bahnhöfen derzeit?

13

Auf wie viele Videokameras kann die Bundespolizei an den fünf größten bundesdeutschen Flughäfen zugreifen?

14

Befinden sich oder befanden sich (auch bloße Versuchsprojekte) Videosysteme mit algorithmischer Mustererkennung (sog. intelligente Videoüberwachung mit Bezug auf Objekte, Tracking, Gesichter o. Ä.) bereits im Verantwortungsbereich des Bundes im Einsatz (vgl. Handout „Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“, abrufbar unter www. bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/ handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung-sicherheit-deutschland.pdf ?__blob=publicationFile), wurde der Einsatz und Nutzen dieser Technik jemals evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

15

Verfügt die Bundesregierung über Wissen zu einzelnen Produktentwicklungen zu den in Frage 14 genannten intelligenten Systemen, welche im Hinblick auf deren Entwicklungsreife und Erkennungsleistungen bereits deren Einsatz im Zuständigkeitsbereich von öffentlichen Stellen rechtfertigen würden, und wenn ja, um welche Produkte handelt es sich dabei?

16

Verfügt die Bundesregierung über Wissen, wonach inzwischen Gesichtserkennungssysteme existieren, die das aus dem Feldversuch des Bundeskriminalamtes (BKA) von 2006/2007 bekannte Problem mangelhafter Erkennungsleistungen aufgrund wechselnder Lichtverhältnisse (vgl. Bundeskriminalamt – Hrsg. –: Forschungsprojekt: Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel – Foto-Fahndung. Abschlussbericht. Wiesbaden 2007) in zufriedenstellender Weise überwinden, und wenn ja, um welche Produkte es sich dabei handelt, und welche Trefferquoten sind mit diesen Produkten erreichbar?

17

Verfügt die Bundesregierung über irgend geartete Erkenntnisse oder Wissen, wonach externe Faktoren (wechselnde Lichtverhältnisse, Dunkelheit, Witterung, bengalische Feuer, Nebel- und Rauchentwicklung etc.) den Einsatz von sog. intelligenten Videoüberwachungssystemen nicht maßgeblich beeinträchtigen würden, und wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich konkret?

18

Verfügen Bundesbehörden bereits über Bilddatensammlungen, die als Grundlage für den Aufbau einer zum Abgleich mit Echtzeitbildern geeigneten Bilddatenbank dienen sollen, oder bestehen Bestrebungen oder Projekte, die auf dieses Ziel hinarbeiten, und wenn ja, welche sind dies?

19

Innerhalb welchen Zeitrahmens geht die Bundesregierung davon aus, dass Bundesbehörden tatsächlich Systeme zur algorithmischen Mustererkennung verfügbar und einsatzbereit haben werden, und welche Erwägungen liegen dieser Einschätzung zugrunde?

20

Wie viel Prozent der bereits bestehenden und im Zugriff von Bundesbehörden bestehenden Videoüberwachungsinfrastruktur hält die Bundesregierung für technisch geeignet, durch Nachrüstung intelligenter Überwachungssoftware verwendet zu werden?

21

Teilt die Bundesregierung die ganz überwiegende Auffassung im rechtswissenschaftlichen Schrifttum (vgl. dazu etwa Monographie von C. Held, Intelligente Videoüberwachung, 2014, Berlin, m. w. N.), wonach der Einsatz intelligenter, zumindest nicht-anonymisierender Videoüberwachungssysteme eine wesentliche Veränderung der bisherigen Videoüberwachung beinhaltet, die eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, und wenn nein, warum nicht?

22

Teilt die Bundesregierung die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum (siehe Nachweis in Frage 21), wonach für den Einsatz intelligenter Gesichtserkennungssysteme die Schaffung neuer, hinreichend bestimmter und normenklarer Rechtsgrundlagen zwingende Voraussetzung wäre, und wenn ja, wann wird sie, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigungen des Bundesinnenministers, dazu konkrete Gesetzentwürfe vorlegen?

23

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der 59. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach Videoüberwachung nicht großflächig oder flächendeckend installiert werden darf, selbst wenn jeder Einsatz für sich gesehen gerechtfertigt wäre (Bundestagsdrucksache 14/5555, S. 223), und wenn nein, warum nicht?

24

Respektiert die Bundesregierung noch, angesichts der Kritik des Bundesinnenministeriums an der Tätigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten, im konkreten Fall der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit Einsatzvorgaben für die private Videoüberwachung eines Einkaufszentrums in Dortmund, dass die Datenschutzaufsicht nach EU-Recht als auch Verfassungsrechtsprechung zwingend in sachlicher als auch personeller Unabhängigkeit erfolgt, und wenn nein, welche Schritte plant sie, um die bestehende Rechtslage zu ändern?

25

Wie sind Ratschläge der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministeriums zu verstehen, der sich laut verteiltem Handout im Zuge der Vorlage der „geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ (vgl. Handout abrufbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Nachrichten/Kurzmeldungen/handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung- sicherheit-deutschland.pdf?__blob=publicationFile) dahingehend äußerte, dass aus seiner Sicht bei den Überprüfungsentscheidungen die Datenschutzaufsichtsbehörden Sicherheitsbelange stärker aufgenommen werden und bei der durchzuführenden Abwägungsentscheidung berücksichtigt werden sollten?

26

Hält der Bundesinnenminister es, auch vor dem Hintergrund der gebotenen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden, für tatsächlich angebracht, öffentlich zu suggerieren, dass, wären die Datenschutzaufsichtsbehörden nicht im Vorfeld einer Bombendrohung in Dortmund ihrer Aufgabe nachgekommen, Videoaufzeichnungen zur Aufklärung der Sachlage hätten beitragen können, wenn diese nach Prüfung durch die unabhängige Datenschutzaufsicht nicht untersagt worden wären (vgl. ebd.)?

27

Wie genau hätte auch vor dem Hintergrund, dass in dem Gebäude kein Sprengstoff gefunden wurde, die Videoaufzeichnung nach Meinung der Bundesregierung bei der Aufklärung der Sachlage konkret helfen können, und ist die Bundesregierung tatsächlich der Meinung, dass eine Videokamera in einem Einkaufszentrum den Hintergrund einer im Internet getätigten, anonymen Bombendrohung aufzuklären helfen kann?

28

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Frage 25 angesprochenen Äußerungen des Bundesinnenministeriums eine gesetzliche Änderung des maßgeblichen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und wenn ja, wann wird mit dieser Änderung zu rechnen sein?

29

Hält die Bundesregierung an der im ersten ressortabgestimmten Entwurf eines sog. Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (ABDSG) getroffenen Videoüberwachungsregelung fest (online unter www.datenschutz- grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/09/Entwurf-ABDSG-E-08. 2016.pdf), wonach entgegen der bestehenden Rechtslage in § 6b BDSG die Bilderhebung (Kamera-Monitor-Übertragung) zukünftig nicht mehr vom Anwendungsbereich der Regelung umfasst sein soll, und wie verträgt sich dieses Vorgehen mit der stets betonten Absicht der Bundesregierung, das hohe bundesdeutsche Datenschutzniveau gegenüber der EU-Regelung verteidigen und erhalten zu wollen?

30

Plant die Bundesregierung die Schaffung einer gesetzlichen Zweckänderungsregelung im Paßgesetz und im Personalausweisgesetz, um die im Rahmen dieser Bestimmungen erhobenen Lichtbilder der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für eine auch dem Abgleich mit Videobilddaten offenstehende biometrische Bilddatenbank zusammenzuführen?

Berlin, den 22. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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