Asylsuchende aus Marokko, Tunesien und Algerien
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2016 dem Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen und 22 Abgeordneten der SPD zugestimmt. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf bislang nicht zugestimmt.
In drei Kleinen Anfragen hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auskünfte über die menschenrechtliche Lage in den drei Herkunftsstaaten verlangt. Die Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksachen 18/8692, 18/8693, 18/8694) belegen unter anderem, dass es in den drei Staaten zu Einschüchterungen und Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten kommt, es sind Fälle von Folter im Polizeigewahrsam und in Haftanstalten dokumentiert und einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen können mit Freiheitsstrafe bestraft werden (vgl. www.taz.de/Sichere-Herkunftsstaaten/!5311647/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
a) Wie viele marokkanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 in Deutschland im Easy-System registriert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie viele marokkanische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten sowie nach Außenstellen und Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufschlüsseln)?
c) Wie viele und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylverfahren von marokkanischen Antragstellerinnen und Antragstellern im Jahr 2016 entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungsgründen aufschlüsseln)?
d) Wie viele marokkanische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele tunesische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 in Deutschland im Easy-System registriert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie viele tunesische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten und nach Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF aufschlüsseln)?
c) Wie viele und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylverfahren von tunesischen Antragstellerinnen und Antragstellern im Jahr 2016 entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungsgründen aufschlüsseln)?
d) Wie viele tunesische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele algerische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 in Deutschland im Easy-System registriert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie viele algerische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten und nach Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF aufschlüsseln)?
c) Wie viele und wie wurden Asylverfahren von algerischen Antragstellerinnen und Antragstellern nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungsgründen aufschlüsseln)?
d) Wie viele algerische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das sogenannte Easy-Gap bei den drei Herkunftsstaaten Marokko, Tunesien und Algerien (bitte nach Herkunftsstaaten und Bundesländern aufschlüsseln), und warum besteht dieses, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies zu minimieren?
a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Asylverfahren von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Marokko, Tunesien und Algerien gegenwärtig beim BAMF priorisiert?
Falls sie nicht priorisiert sind, warum nicht?
b) Gibt es eine spezielle Dienstanweisung des BAMF zu den drei genannten Herkunftsstaaten?
Wenn ja, welche sind die Kernaussagen der Dienstanweisung?
In welchen Dienststellen des BAMF werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Asylanträge von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Marokko, Tunesien und Algerien bearbeitet?
Gibt es Schulungen für das Personal mit länderspezifischen Informationen zu den drei Staaten?
Wenn ja, wann, mit welchem Umfang und mit wie vielen Teilnehmenden fanden entsprechende Schulungen im Jahr 2016 und im Jahr 2015 statt?
Wenn nein, warum gibt es keine entsprechenden Schulungen, und wie werden neuen Entscheiderinnen und Entscheidern und Anhörerinnen und Anhörern die länderspezifischen Kenntnisse vermittelt?
Welche Förderprogramme sind der Bundesregierung bekannt, die gezielt die freiwillige Rückkehr in die Staaten Marokko, Tunesien und Algerien fördern sollen?
Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant, um die Rückführungsmaßnahmen der Bundesländer weiter zu unterstützen?
Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Europäische Union selbst bzw. internationale Organisationen gegenwärtig in Marokko, Tunesien und Algerien, um marokkanische, tunesische und algerische Staatsangehörige über das deutsche Asylverfahren und -recht sowie die Bleibeperspektiven in Deutschland und die Gefahren einer irregulären Einreise nach Europa zu informieren?
Welche Zielsetzung haben diese Maßnahmen?
a) Welchen finanziellen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kampagne „Rumours-about-Germany“ in den benannten Staaten?
b) Wer führt diese Kampagne nach Kenntnis der Bundesregierung durch, und welche Partner sind hieran beteiligt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Kampagne, und woran macht sie diese Erfolge fest?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für kohärent, Algerien, Marokko und Tunesien im nationalen Recht zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen, während die Europäische Kommission dies auf europäischer Ebene nicht beabsichtigt (www.rp-online.de/politik/eu/eu-parlament-will-europaweite-listefuer-sichere-herkunftslaender-aid-1.6103672)?