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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Klage der EU-Kommission gegen die PKW-Maut der Bundesregierung

Umsetzungstermin der PKW-Maut, Entscheidung des EuGH über die Klage sowie Konsequenzen, Kosten des Vertragsverletzungsverfahrens, Gerichtskosten bei Niederlage vor dem EuGH, weitere mit der PKW-Maut verbundene Kosten: Personalfinanzplan im BMVI, Finanzierung von Gutachten, Vorplanungen, zusätzlichem Personal und Entwicklung eines Mautsystems, Systemkosten; Gespräche mit der EU-Kommission, juristische Gutachten zur Rechtsauffassung der Bundesregierung, externe Beratungsleistungen, weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen das BMVI<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

11.11.2016

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1012821.10.2016

Klage der EU-Kommission gegen die PKW-Maut der Bundesregierung

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 zwischen CDU, CSU und SPD wird die PKW-Maut als eines der zentralen Projekte dieser Bundesregierung im Verkehrsbereich beschrieben. Doch knapp zehn Monate vor Ende der Legislaturperiode ist bis heute die Einführung gescheitert. Nach Auffassung der Fragesteller aus gutem Grund. Sowohl Juristen, Landesregierungen als auch die Europäische Kommission haben mehrfach Bedenken angemeldet und Letztere hat mittlerweile eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene PKW-Maut noch innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, und falls nein, wann rechnet sie mit einer Entscheidung des EuGH (bitte begründen)?

2

Sollte die PKW-Maut für ausländische Fahrzeughalter umgesetzt werden und dann vom EuGH für unzulässig erklärt werden, wird die Bundesregierung dann die Maut oder die Entlastung bei der Kfz-Steuer aufheben?

3

Welche Kosten sind der Bundesregierung bisher durch das Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission bei der PKW-Maut entstanden?

4

Von welchen Gerichtskosten geht die Bundesregierung für sich bei einer Niederlage vor dem EuGH aus (bitte aufschlüsseln)?

5

Wird die Bundesregierung das Projekt der Einführung der PKW-Maut (gemäß Bundestagsbeschluss vom 27. März 2015) zurückziehen, sofern sie vor dem EuGH nicht erfolgreich ist, wird sie Änderungen vornehmen, wenn ja welche, oder wird sie die Geldbußen der Europäischen Kommission in Kauf nehmen, und falls ja, wie hoch werden diese schätzungsweise nach Kenntnis der Bundesregierung ausfallen?

6

Wie viele Planstellen der Bundesregierung beschäftigen sich seit dem Bundestagsbeschluss mit der PKW-Maut, und welcher Personalfinanzplan ist dafür jährlich im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen (falls dies nicht auf Mitarbeiterstellen aufschlüsselbar ist, welche Abteilung(en) mit wie vielen Mitarbeitern und welchem Personalfinanzplan ist/sind dafür zuständig)?

7

Welche Kosten sind für Gutachten, weitere Vorplanungen, bestehendes und zusätzlich eingeplantes Personal, Entwicklung eines Mautsystems und Sonstiges bei der Bundesregierung im Zuge der PKW-Maut angelaufen (bitte insgesamt sowie tabellarisch nach Art und Jahr aufgeschlüsselt angeben)?

8

Welche Systemkosten in welcher Höhe wird die angekündigte PKW-Maut jährlich sowie im ersten Jahr (bitte zusätzliche Anlaufkosten anführen) verursachen, und welche Nettoeinnahmen wird die Bundesregierung jährlich verbuchen können (bitte Zeitpunkte der Kosten- bzw. Einnahmeschätzungen nennen)?

9

Zu welchen Terminen haben Vertreter der Bundesregierung bzw. des Bundesverkehrsministeriums bisher mit Vertretern der Europäischen Kommission über die PKW-Maut gesprochen (bitte unter Nennung des jeweiligen Datums, Anlasses und Ergebnisses der Termine)?

10

Welche weiteren juristischen Gutachten liegen der Bundesregierung neben dem Gutachten von Prof. Dr. Hillgruber von der Universität Bonn (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5437) vor, die die Rechtsauffassung der Bundesregierung stützen?

11

Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung für das Gutachten von Prof. Dr. Hillgruber von der Universität Bonn aufgewendet, und aus welchem Haushaltstitel stammen diese Gelder?

12

Welche weiteren juristischen Gutachten sind der Bundesregierung bekannt, die nicht ihre eigenen sind, aber die Rechtsauffassung der Bundesregierung stützen?

13

Welche externe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5437) die PKW-Maut betreffend hat die Bundesregierung bisher in Auftrag gegeben (bitte unter Angabe der Kosten und Beratungszeitraum)?

14

Welche weiteren Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission laufen derzeit gegen das Bundesverkehrsministerium, und wann ist jeweils mit einer Entscheidung zu rechnen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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