Aufsichtsrechtliche Konsequenzen aus der Beauftragung einer Politikberatungs-Agentur durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 18. Oktober 2016 und des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 17. September 2016 hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Namen der KBV mit einer Agentur für Politikberatung einen Vertrag über Beratungsleistungen und Coachings geschlossen. Im Rahmen dieser Auftragsvergabe soll es zu diversen Unregelmäßigkeiten gekommen sein. So soll – laut eines internen Berichtes der Innenrevision der KBV – weder ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchgeführt noch die dafür aufgewendeten Finanzmittel von über 100 000 Euro haushaltsrechtlich freigegeben worden sein (Handelsblatt vom 18. Oktober 2016, „Der selbstherrliche Herr Gassen“, DER SPIEGEL vom 17. September 2016, „Interner Rüffel für Kassenarzt-Chef“).
Die KBV steht bereits seit geraumer Zeit wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten in der Kritik (vgl. auch Bundestagsdrucksachen 18/7464 und 18/7832). Im Rahmen der Aufarbeitung dieser Vorgänge wurde auch deutlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit ihre Funktion als Aufsichtsbehörde in den vergangenen Jahren nur unzureichend wahrgenommen hatte (Bundestagsdrucksache18/8152).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Liegt der Bundesregierung die Einschätzung der Innenrevision der KBV zu den o. g. Verträgen mit einer Politikberatungs-Agentur über Beratungsleistungen u. a. zum „KBV-Krisenmanagement“ in den Jahren 2015 und 2016 vor?
Auf welcher vertraglichen Grundlage sind die Beratungsleistungen der Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht worden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen oder mehrere schriftliche Verträge über die o. g. Leistungen?
Falls nicht, wieso nicht?
Welche konkreten Leistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalt dieses Vertrags bzw. dieser Verträge?
Gegenüber welchen Personen innerhalb der KBV wurden diese Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht?
Wann erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung der oder die Beauftragungen der o. g. Agentur, und wer hat diese Beauftragungen erteilt?
a) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Beschluss des Vorstandes der KBV zur Beauftragung der Agentur?
Falls ja, wann?
Falls nicht, warum nicht?
b) Falls es keinen solchen Vorstandsbeschluss gab, welche vertragsrechtlichen Konsequenzen hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung für die Gültigkeit des Vertrages?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Beauftragungen der Agentur ein Vergabeverfahren durchgeführt?
Falls ja, in welcher Form?
Falls nicht, wieso nicht?
Inwieweit wurde durch das Auswahlverfahren und die Beauftragungen der letztendlich ausgewählten Agentur gegen rechtliche Bestimmungen und/oder die Beschaffungsordnung der KBV verstoßen?
Wie viele Angebote für die o. g. Beratungsleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Auftragsvergabe eingeholt?
a) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Angeboten Auffälligkeiten, die wettbewerbsrechtlich relevant sein könnten?
Falls ja, welche Auffälligkeiten waren dies?
b) Wurden diese Auffälligkeiten durch das Bundesministerium für Gesundheit oder die KBV selbst den zuständigen Behörden gemeldet, und falls nicht, wieso nicht?
Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor Einholung dieser Angebote Kontakte zwischen der letztendlich ausgewählten Agentur und Mitgliedern des KBV-Vorstandes?
Falls ja, mit wem und welchen Inhalt hatten diese Kontakte?
Inwieweit hätte die Auftragsvergabe durch die Rechtsabteilung der KBV vorab geprüft werden müssen, und falls ja, ist dies geschehen?
Welche Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des oder der Verträge von der KBV an die beauftragte Agentur bislang gezahlt?
a) Waren diese Beträge in die jeweiligen Haushalte der KBV veranschlagt?
Falls nicht, warum nicht, und auf welcher Grundlage wurden die Mittel dann ausgezahlt?
b) Inwieweit verstieß dieses Vorgehen gegen § 78 Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), §§ 73 Absatz 1 Satz 2, 75 Absatz 1 SGB IV in Verbindung mit der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)?
c) Falls die zusätzlichen Ausgaben nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren, wurde eine entsprechende Einwilligung des KBV-Vorstandes dem Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde nach §§ 78 Absatz 3 Satz 3 SGB V, 73 Absatz 2 Satz 1 SGB IV angezeigt?
Falls nicht, warum nicht?
Waren die von der beauftragten Agentur gestellten Einzelrechnungen an die KBV nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung diese Einzelrechnungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft und die Zahlung angeordnet?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich eine Mittelfreigabe durch die Haushaltsverantwortlichen der KBV?
Falls nicht, warum nicht?
Inwieweit steht die Mittelverwendung für den bzw. die o. g. Beraterverträge mit dem Gesetzeszweck der KBV im Einklang?
Wurde durch die Vergabe und Durchführung des bzw. der Verträge gegen weitere Rechtsvorschriften oder interne Vorgaben der KBV verstoßen, und falls ja, gegen welche?
Auf welchen Zeitraum sind nach Kenntnis der Bundesregierung der bzw. die Verträge mit der beauftragten Agentur ausgelegt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der oder die Verträge vorzeitig beendet, und falls ja, warum?
Welche Empfehlungen gibt die Innenrevision der KBV nach Kenntnis der Bundesregierung zum weiteren Umgang mit dem bzw. den Beratungsverträgen?
Wer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit der externen Prüfung der Vorgänge, wie sie vom KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen angekündigt wurde (DER SPIEGEL vom 17. September 2016), beauftragt, und wann liegen die Ergebnisse dieser Prüfung vor?
Welche aufsichtsrechtlichen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den o. g. Vorgängen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie in diesem Zusammenhang bereits ergriffen bzw. wird sie ergreifen?