Geplanter Ausbau der Autobahn A 49
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) findet sich der geplante Bau der Autobahn (A) 49 in Hessen mit verschiedenen Bauabschnitten in der Dringlichkeitskategorie Fest Disponiert (FD) wieder. Projekte in der Einstufung FD sind nicht im Projektinformationssystem PRINS zum BVWP 2030 enthalten.
Die A 49 ist ein Projekt, das sich schon seit mehreren Jahrzehnten in der öffentlichen Diskussion sowie in der Planung befindet. Die Bundesregierung gibt an, das Projekt aus Gründen des Lückenschlusses bauen zu wollen. Es sprechen jedoch aus Sicht der Fragesteller verschiedene Gründe dagegen, unter anderem große Eingriffe in Natura 2000-Schutzgebiete und damit zusammenhängende Fehler im Planfeststellungsverfahren sowie eine große Belastung für die Anwohner.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der Einstufung in den BVWP 2003 sowie 2030 zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale einzeln für die jeweiligen Planungsabschnitte wiedergeben)?
b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen Abschnitte jeweils berechnet, und welches gilt für das Gesamtprojekt?
c) Wurden einzelne Berechnungen der NKV (Gesamt- bzw. Teilprojekte) angepasst, wenn ja, wie, aus welchen Gründen, und welche Änderungen haben sich dadurch für das NKV ergeben? Wenn nein, warum nicht?
Erfolgten bis zum Zeitpunkt der Vorlage des Referentenentwurfs Änderungen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des Projekts bzw. der einzelnen Abschnitte?
Welche Hauptbegründung/-en für das Gesamtprojekt bzw. für die jeweiligen Teilprojekte besteht/bestehen seitens der Bundesregierung?
Für wie viele Fahrzeuge sind im Planfall 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Abschnitte vorgesehen (bitte tabellarisch aufführen)?
a) Welche Entlastungswirkung soll von den einzelnen Bauabschnitten für welche bestehenden Straßen jeweils entstehen (bitte tabellarisch aufführen)?
b) Sind Be- und Entlastungszahlen im untergeordneten Straßennetz (durch Bau der A 49) personenbezogen berechnet worden?
c) Wird die von der Autobahn selbst ausgehende Lärmbelastung bei der Frage von Be- und Entlastung betrachtet?
a) Welche Alternativenprüfungen (für das Gesamtprojekt sowie jeweils für die einzelnen Teilabschnitte) wurden im Zuge des Gesamtprojekts durchgeführt, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
b) Mit welcher jeweiligen Begründung wurden diese jeweiligen Alternativen im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-Projekts nicht weiterverfolgt?
c) Welche Alternativen wurden im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-Projekts weiter verfolgt?
Wie hoch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs im Bereich der A 49 heute, und wie wird sich dies nach Berechnungen der Verkehrsprognose im Jahr 2030 darstellen?
Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge der geplanten Bauvorhaben der A 49 versiegelt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt tabellarisch ausweisen)?
Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt tabellarisch ausweisen)?
Wie viel landwirtschaftliche Fläche wird nach jetzigem Planungsstand für das Projekt in Anspruch genommen (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt tabellarisch ausweisen)?
Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung sowie öffentliche Fläche, bitte sowohl insgesamt als auch für Teilabschnitte der A 49 aufführen)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln und insgesamt sowie jeweils durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?
Mit welchen genauen Kosten sind die Grunderwerbskosten in das NKV zum BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte mit Angabe des Preisstands)?
Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trassen der A 49 hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 jeweils beobachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis 2025 jeweils aus, und welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten?
Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das Gesamtprojekt A 49 sowie für die geplanten Teilabschnitte jeweils aus?
Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für die Neubauvorhaben der A 49 (bitte nach Kostenkomponenten und Teilabschnitten aufschlüsseln und jeweilige Kostenhöhe angeben)?
In welchen Planungsstadien befinden sich die einzelnen Abschnitte der Vorhaben der A 49, ab wann rechnet die Bundesregierung jeweils mit Planfeststellungsbeschlüssen, welche davon werden seit wann beklagt, und für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung einen jeweiligen Baubeginn der Abschnitte vor?
Welche Gespräche mit welchen hessischen Amts- und Mandatsträgern haben bezüglich des Vorhabens A 49 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Bearbeitung des BVWP 2030 stattgefunden (bitte nach Datum, Personen und Inhalt tabellarisch aufschlüsseln)?
Sind bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH des Bundes zur A 49 auch Vertreter von möglichen Beteiligten an einer ÖPP-Realisierung (ÖPP – Öffentlich-Private-Partnerschaft) des Projekts eingebunden, die an einem Bau möglicherweise interessiert sind, und wenn ja, wer?
Werden bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VIFG zur A 49 nur die privat zu bauenden Abschnitte Treysa–Stadtallendorf und Stadtallendorf–Gemünden/Felda betrachtet, oder soll der Betrieb der gesamten A 49 von Kassel bis Gemünden/Felda von privaten Finanzierern übernommen werden?
Nach Aussagen aus dem hessischen Wirtschaftsministerium war mit dem Abschluss der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sommer 2016 zu rechnen, welche Zahlen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher dazu vor, und falls noch keine Zahlen der Untersuchung vorliegen, bis wann werden solche Untersuchungen zur A 49 abgeschlossen sein?
Wo sind die Erhebungsmethodik der Daten, die Daten selbst und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung für jedermann einsehbar, bzw. können sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. dem Umweltinformationsgesetz auf Wunsch eingesehen werden?
Wird den Betreibern eine bestimmte Einnahme garantiert, wenn ja, in welcher Form, und in welcher Höhe?
Haben die privaten Betreiber die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Europäischen Union (EU) zu beantragen und zu erhalten? Wenn ja, an welche Bedingungen ist ein eventueller Zuschuss geknüpft?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass private Finanzierer Nachforderungen an den Bund zu einer finanziellen Beteiligung im Rahmen der A 49 stellen, und inwieweit spielt diese Fragestellung bei bereits bestehenden ÖPP-Verträgen im Straßenbereich des Bundes eine Rolle?
Sind die Unterlagen des Vergabeverfahrens (nach den Kriterien der Frage 22) einsehbar, wenn ja wo, in welchem Umfang, und wie lange?
a) Wie hoch werden derzeit die Kosten für die geplante Verbreiterung des Abschnitts Gemünden/Felda bis zum Reiskirchener Dreieck auf sechs Spuren gegenüber dem Projektdossier von 2003 angesetzt?
b) Sind die Kosten für diese Verbreiterung in den bisher angegebenen Kosten für den weiteren Bau der A 49 in Höhe von ca. 570 Mio. Euro enthalten?