Integration durch Bildung – Stand: Herbst 2016
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Luise Amtsberg, Özcan Mutlu, Brigitte Pothmer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam annehmen müssen. Bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Sommer 2016 haben Zivilgesellschaft, Kommunen, Länder, Bundeseinrichtungen und nicht zuletzt die Wirtschaft vieles getan, um Flüchtlingen durch den Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten das Ankommen in Deutschland und den Schritt in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung schließlich den Versuch unternommen, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Flüchtlinge zu strukturieren und Zugangshürden für bestimmte Gruppen gesenkt. Gleichwohl bleibt insbesondere durch die Knüpfung des Förderzugangs an die „gute“ bzw. „schlechte“ Bleibeperspektive im Asylverfahren eine große Gruppe der Neuankommenden nach wie vor von früher Teilhabe ausgeschlossen. Das Konstrukt der Bleibeperspektive knüpft jedoch notwendigerweise an die pauschalisierende Betrachtung von Gruppen an und sagt daher nichts über die individuelle Bleibeperspektive aus, die zu beurteilen weiterhin in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bleibt. Daher ist die Differenzierung nach der Bleibeperspektive bei der Wahrnehmung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten nach Auffassung der Fragesteller nicht gerechtfertigt. Zunehmend wird auch Kritik laut, dass die Umsetzung des Integrationsgesetzes in den Ländern dem vom Bundesgesetzgeber intendierten Ziel, die Integration in den Ausbildungsmarkt zu fördern, teilweise zuwiderläuft. So beklagt beispielsweise der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK e. V.), dass sich die Aussichten von Flüchtlingen auf eine Lehrstelle aufgrund der restriktiven Auslegung des Gesetzes durch das bayerische Innenministerium erheblich verschlechtert hätten (www.bihk.de/bihk/bihk/Nachrichten/Presse/3-2-modell-19.10.2016-.html). Neben einem ausreichenden Angebot an qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten sowie niedrigschwelligen Zugängen hängt die Frage, ob Integration langfristig erfolgreich sein wird, darüber hinaus aber auch maßgeblich von einer effektiven und effizienten Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen und Programme ab.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Betrachtet die Bundesregierung die effektive und effiziente Koordination der verschiedenen Bildungs- und Qualifizierungsangebote als ihre Aufgabe, und wenn ja, wie, und in welchem Ressort erfolgt diese Koordination, und wenn nein, warum nicht?
Welche Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von Flüchtlingen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bereit, und inwiefern sind diese Angebote zwischen Bund und Ländern abgestimmt bzw. miteinander verzahnt?
Welche Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von Flüchtlingen bietet das bzw. die
a) Bundesministerium für Bildung und Forschung,
b) Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
c) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
d) Bundesministerium des Innern,
e) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
f) Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, und inwiefern sind diese Angebote aufeinander abgestimmt?
Welche Konzepte zur Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wie sind die jeweiligen Erfahrungen mit diesen Konzepten?
In welchem Maße wurden die Bundeshaushaltsmittel zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte bisher abgerufen?
Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und Geduldete befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
a) geringqualifizierter Beschäftigung (bitte nach Ländern und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln),
b) schulischer, betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung (bitte nach Ländern, Berufsgruppen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln),
c) Ausbildungsvorbereitung (bitte nach Ländern und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln)?
Wie wird die duale Ausbildung von Menschen mit Fluchterfahrung nach Einschätzung der Bundesregierung als Qualifizierungsweg angenommen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil derjenigen, die über Ausbildung in den Arbeitsmarkt einmünden in Relation zur direkten Arbeitsaufnahme sowie dem Verbleib in Arbeitslosigkeit, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung?
Wann wird nach Prognosen der Bundesregierung der Großteil der zwischen Januar 2015 und Oktober 2016 angekommenen und ausbildungsinteressierten Neuzugewanderten in das Ausbildungsgeschehen einmünden?
Wie hoch ist der erwartete Anteil an Einmündungen in
a) betriebliche Ausbildung,
b) schulische Ausbildung,
c) Ausbildungsvorbereitung (bitte jeweils nach Bundesländern und Berufsgruppen aufschlüsseln) für die Jahre 2016, 2017 und 2018?
Auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Prognose?
Inwiefern werden die verschiedenen bundes- und landesseitigen Integrationsstrategien und -angebote im Bildungsbereich nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftlich begleitet bzw. evaluiert?
Wie beteiligt sich die Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten, und inwiefern fließen entsprechende Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der vom BMBF bereitgestellten Maßnahmen und Programme?
Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass sich die vorausschauende Bereitstellung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten aufgrund fehlender Planungsdaten (sogenannte SoKo-Daten) schwierig gestaltet, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz fehlender Planungsdaten eine ausreichende Zahl von Bildungsangeboten zur Verfügung gestellt werden kann?
Wird die Bundesregierung zukünftig entsprechende Planungsdaten zur Verfügung stellen, und wenn ja, wann und durch wen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle sieht die Bunderegierung bei der Koordination der beruflichen Bildungs- und Qualifizierungsangebote bei der Allianz für Aus- und Weiterbildung?
An welchen Maßnahmen zur Integration Neuzugewanderter arbeiten die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung derzeit (bitte nach den Aktivitäten der jeweiligen Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung aufschlüsseln)?
Planen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung, anders als im Jahr 2015 im Dezember 2016 wieder die übliche Jahresbilanz vorzulegen, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 1. September 2016 zur Ausbildungsduldung für vereinbar mit dem Regelungszweck des § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG, die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Interesse aller Beteiligten zu fördern, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung aus integrations- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, dass die Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG an Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt oder ihren Antrag zurückgenommen haben, nicht in Betracht komme, weil dies den Missbrauch des Asylrechts und die Umgehung des Visumserfordernisses befördern würde (vgl. Weisung vom 1. September 2016, S. 17 ff.), obwohl es vielmehr einen erheblichen Anreiz für Geduldete, denen die Beschäftigungserlaubnis verwehrt wird, weil sie zuvor keinen Asylantrag gestellt haben, darstellen dürfte, einen Asylantrag allein deshalb zu stellen, weil ansonsten die Aufnahme einer Beschäftigung unmöglich bliebe?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 1. September 2016, auch unbegleitete Minderjährige, die keinen Asylantrag gestellt haben, von der Ausbildungsduldung auszuschließen, für integrations- und bildungspolitisch sachgerecht und vereinbar mit den unabhängig von Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status geltenden Kinderrechten?
Wie viele Ausbildungsverhältnisse zwischen Betrieben und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten aus sog. sicheren Herkunftsstaaten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer nicht weiter erteilten Arbeitserlaubnis seit dem 1. September 2015 aufgelöst werden?
Werden die Auswirkungen der Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge durch die Bundesregierung untersucht bzw. evaluiert, und wenn ja, welche Institution ist damit beauftragt, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anträge zur Aufhebung einer Wohnsitzauflage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge wurden davon nach Kenntnis der Bundesregierung aus Bildungsgründen gestellt (bitte nach Bildungsphasen und Ländern aufschlüsseln)?