Unregelmäßigkeiten bei Reaktorbauteilen der französischen Schmiede Creusot Forge (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9151)
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende April 2016 gab der französische Nuklearkonzern AREVA Unregelmäßigkeiten bei der Fertigungskontrolle von Reaktorbauteilen bekannt. Die Bauteile stammen aus der Tochterfirma, der Schmiede Creusot Forge. Laut Aussage der französischen Atomaufsicht Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) handelt es sich um 400 Unregelmäßigkeiten seit dem Jahr 1965. Bekanntgeworden sind die Unregelmäßigkeiten durch Untersuchungen, die AREVA aufgrund von Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3 durchführen musste (vgl. ASN „Areva a informé l’ASN d’irrégularités concernant des composants fabriqués dans son usine de Creusot Forge“ vom 3. Mai 2016, online abrufbar unter www.asn.fr/Informer/ Actualites/Irregularites-concernant-des-composants-fabriques-dans-l-usine- Arevade-Creusot-Forge).
Nachdem mehrere Reaktoren wegen Überprüfungen vom Netz genommen wurden, hat die französische Atomaufsicht am 19. Oktober 2016 wegen Sicherheitsbedenken die außerplanmäßige Abschaltung von fünf weiteren Atomreaktoren angeordnet. Betroffen sind die Atomkraftwerke Fessenheim, Civeaux, Gravelines und Tricastin. Hier soll insbesondere der Stahl der Dampferzeuger kontrolliert werden, die in der japanischen Schmiede Japan Casting and Forging Cooperation hergestellt wurden (vgl. ASN „L’ASN prescrit la réalisation sous trois mois de contrôles sur les générateurs de vapeur de cinq réacteurs d’EDF dont l’acier présente une concentration élevée en carbone“ vom 19. Oktober 2016. Online abrufbar unter www.asn.fr/Informer/Actualites/ Controlescomplementaires-sur-les-generateurs-de-vapeur-de-cinq-reacteurs-d-EDF).
Bereits im Juni 2016 war die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frage zu den Unregelmäßigkeiten nachgegangen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8935).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Um welche konkreten Unregelmäßigkeiten, Veränderungen oder Lücken handelt es sich laut Kenntnis der Bundesregierung bei den Bauteilen der Schmiede Creusot Forge?
Welche Bauteile sind laut Kenntnis der Bundesregierung konkret in welchem Atomkraftwerk bzw. welcher Atomanlage betroffen (bitte nach Reaktoren unterteilen und jeweils mit Angabe, ob es sich um ein sicherheitstechnisch wichtiges Bauteil handelt oder nicht; wo keine bauteilspezifischen Kenntnisse vorliegen, bitte hilfsweise zumindest die betreffenden Atomkraftwerke bzw. Atomanlagen angeben)?
Kann die Bundesregierung mittlerweile praktisch ausschließen, dass deutsche Atomkraftwerke von Bauteilen betroffen sind, die a) für den Reaktordruckbehälter oder b) für andere Bereiche des Atomkraftwerks vorgesehen sind?
Falls ja, warum kann sie dies ausschließen?
Liegt der Bundesregierung eine Liste aller betroffenen Atomkraftwerke im Ausland (insbesondere der grenznahen AKW) vor?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um eine solche Liste von AREVA zu erhalten und Interessierten zur Verfügung zu stellen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass auch fehlerhafte Bau- bzw. Schmiedeteile aus dem japanischen Guss- und Schmiedewerk Japan Casting and Forging Cooperation (JCFC) stammen?
Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung auch fehlerhafte Bau- bzw. Schmiedeteile aus dem japanischen Stahlwerk Japan Steel Works (JSW) stammen?
Welche Konsequenz ergibt sich für die Bundesregierung daraus, dass anscheinend nicht nur in der Schmiede Creusot Forge fehlerhafte Bau- bzw. Schmiedeteile hergestellt worden sind, sondern auch in anderen Schmieden (bitte erläutern)?
Welche Atomkraftwerke bzw. welche Meiler sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für Überprüfungen heruntergefahren worden?
Welche konkreten Überprüfungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an diesen Meilern durchgeführt?
Kann die Bundesregierung praktisch ausschließen, dass grenznahe Atomkraftwerke von Bauteilen betroffen sind, die a) für den Reaktordruckbehälter oder b) für andere Bereiche des Atomkraftwerks vorgesehen sind?
Falls ja, warum kann sie dies ausschließen?
Falls nein, welche Konsequenz zieht sie daraus für die Sicherheit – besonders der im Grenzgebiet lebenden Bevölkerung?
Was konkret unternimmt die Bundesregierung damit die betroffenen grenznahen AKW – zumindest vorübergehend und bis zur endgültigen Klärung – vom Netz genommen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Fälschungen und Vertuschungen bei dem italienischen Hersteller Mangiarotti (wenn ja, welche Bauteile welcher Atomkraftwerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Fälschungen und Vertuschungen bei dem französischen Hersteller SBS Forge (wenn ja, welche Bauteile welcher Atomkraftwerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen)?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) auch darüber gesprochen, dass die Atomaufsicht noch im Sommer 2016 nach der Abschaltung von Fessenheim 2 versicherte, wegen Fessenheim 1 müsse man sich keine Sorgen machen und dies jetzt revidiert werden musste (wenn nein, warum nicht, vgl. z. B. Badische Zeitung vom 1. Juli 2016 „Nicht mehr Pannen als anderswo auch“ und 21. Juli 2016 „Atomaufsicht legt Reaktor 2 still“)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese gravierende Meinungsänderung seitens der französischen Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN), und was bedeutet das aus ihrer Sicht für alle weiteren, von der ASN als sicher eingestuften, Reaktoren?
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung von internen Überprüfungsprozessen sowie der Sicherheits- und Qualitätskultur in der Schmiede Creusot Forge, nachdem die Unregelmäßigkeiten entdeckt worden sind, und sofern es Erkenntnisse gibt, hält sie diese für ausreichend, um weitere Missstände zu verhindern?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei AREVA, ein Untersuchungsprogramm für eine Nachbewertung der Sicherheit der einzelnen Bauteile erarbeitet?
Wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Art, Umfang und Dauer des Untersuchungsprogramms für die Nachbewertung?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass AREVA eine umfassende Nachbewertung vornimmt?