Strukturanpassungsfonds Braunkohleausstieg
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Wöllert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der fortschreitende Klimawandel verlangt einen zügigen Ausstieg aus der Braunkohle – aus Sicht der Fragesteller bis spätestens im Jahr 2035. Mit ihm ist unverzüglich zu beginnen. Er lässt sich jedoch ohne gravierende Strukturbrüche für die betroffenen Regionen nur dann erreichen, wenn ein Kohlekonsens neben dem Ausstiegsfahrplan auch die Ausgestaltung und soziale Begleitung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen zum Inhalt hat. Ein zentrales Instrument hier ist die finanzielle Unterstützung der Regionen durch den Bund. Studien zum Thema (z. B. Agora Energiewende 2016) haben ergeben, dass eine Summe von circa 250 Mio. Euro jährlich notwendig und angemessen wäre, um den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu unterstützen und sozial abzusichern.
Im Bundesetat für das laufende Jahr 2016 ist im Kapitel 6002 Anlage 3, Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF), der neu eingerichtete Titel 686 12 „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ mit 4 Mio. Euro angesetzt. Offensichtlich sind jedoch bis dato daraus noch keine Mittel geflossen. Bereits am 22. Juni 2016 antwortete die Bundesregierung auf eine entsprechende Schriftliche Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock, bislang seien aus dem aus dem Haushaltstitel 6092 68612 keine Mittel verteilt worden. Der Grund hierfür sei, dass sich die Bundesregierung weiter in der konzeptionellen Phase der Programmausgestaltung befinde. In der Antwort auf eine weitere Schriftliche Frage der Abgeordneten antwortete die Bundesregierung am 9. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9595, sobald der Klimaschutzplan 2050 im Kabinett beschlossen sein würde, werde geprüft, inwieweit etwaige Maßnahmen in das Gesamtkonzept für alle Braunkohlebergbauregionen einbezogen werden könnten. In diesem Kontext solle auch über die Verwendung und Verteilung der im Rahmen des neuen Programms bereitgestellten Mittel („die grundsätzlich auf das nächste Jahr übertragbar sind“) entschieden werden. Da die Mittel des Titels in diesem Jahr offensichtlich mehr abgerufen werden können, müsste bei einer Übertragbarkeit ins Folgejahr 2017 der Titelansatz – wird davon ausgegangen, dass 4 Mio. Euro jeweils in mehreren Jahren, und nicht nur im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden – doppelt so hoch sein wie für das Jahr 2016 geplant wurde. Im aktuellen Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2017 ist dieser Titel jedoch wiederum nur mit 4 Mio. Euro angesetzt.
Aus Medienberichten (etwa Lausitzer Rundschau vom 10. Oktober 2016, hier angeführt) ist zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit dem Treffen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, mit der sogenannten Lausitzrunde für den Strukturwandel in der Lausitz 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitgestellt wurden. Der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig (SPD), habe mitgeteilt, dass die „Zukunftswerkstatt Lausitz“ mit den von Bund und Ländern bereitgestellten Mitteln Modellprojekte für den Strukturwandel in der länderübergreifenden Lausitz entwickeln sollten. Die Lausitzer Rundschau führt weiter den Landrat von Oberspreewald-Lausitz an, nachdem „über die sogenannte ‚Experimentierklausel‘ ausgereichten Mittel“ über vier Jahre für Projekte, Gutachten und die Schaffung von Strukturen einzusetzen seien. Im Bericht wird weiter ausgeführt, dass die Lausitzrunde die „Zusage zur Einrichtung einer Stabsstelle im Gabriel-Ministerium“ verkündet habe, die sich der Strukturentwicklung in der Lausitz widme und dass „die Federführung der Bundesrepublik beim Lausitzer Strukturwandel“ habe durchgesetzt werden können. Im Weiteren wird mit Bezug auf einen Bundestagsabgeordneten berichtet, der Bundesminister habe „konkrete Voraussetzungen“ für jene Stabsstelle und „einen Ansprechpartner für den Strukturwandel in der Lausitz“ gefordert.
Unterdessen sehen sich etliche Lausitzer Kommunen erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen gegenüber, die die Deutschland-Töchter des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall rückwirkend für ihre Geschäftstätigkeit beim Braunkohleabbau und der Braunkohleverstromung bis in das Jahr 2005 einfordern (vgl. „Vattenfall lässt sich Atomausstieg von Lausitzer Kommunen bezahlen“ auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen des Landes Brandenburg unter mdf.brandenburg.de). Allein auf die Stadt Cottbus kämen laut „rbb-online.de“ für das Jahr 2015 rund 4 Mio. Euro an Rückforderungen zu, „also deutlich weniger als für 2014“ so die Webseite des Brandenburger Senders vom 27. Januar 2016 unter der Überschrift „Lausitz muss erneut Millionen-Verluste verkraften“. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass allein in Cottbus in zwei Jahren mehr als 8 Mio. Euro an Vattenfall erstattet werden müssen. Da von solchen Rückerstattungen an Vattenfall viele Lausitzer Kommunen betroffen sind, dürften die oben genannten Strukturhilfen des Bundes aus dem Haushaltstitel 6092 68612 des EKF und aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom Volumen her geringer ausfallen als die finanziellen Belastungen Lausitzer Kommunen, die sich aus den Steuerrückerstattungen an Vattenfall ergeben. Der Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, Christian Görke, forderte bereits am 13. April 2016 den Bundesfinanzminister auf, eine Kompensation für die Steuerausfälle bei den Braunkohleländern und -kommunen zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
In welcher Phase der konzeptionellen Programmausgestaltung befindet sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Haushaltstitel 6092 68612 des EKF?
Entspricht es den Tatsachen, dass aus dem Haushaltstitel 6092 68612 noch keinerlei Mittel beantragt oder gar verausgabt werden konnten?
Werden die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 voraussichtlich direkt über den Bund oder über die Länder ausgegeben?
Wer ist voraussichtlich unter welchen Voraussetzungen für die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 antragsberechtigt?
Wird es aus den Mitteln des Haushaltstitels 6092 68612 nur Projektfinanzierungen geben oder auch institutionelle Förderungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, neben klassischen Akteuren von Wirtschaft und Kommunen, auch Akteuren der Zivilgesellschaft, die den Strukturwandel in ihren Regionen aus Sicht engagierter Bürgerinnen und Bürger bzw. von Kleinstgewerbetreibenden etc. begleiten wollen, Zugang zu den Mitteln des Haushaltstitels 6092 68612 zu verschaffen, um diese Zivilgesellschaft (sofern sie formal, etwa in Vereinen organisiert ist) überhaupt erst (ggf. über eine institutionelle Förderung) in die Lage zu versetzen, ernsthaft an Strukturwandelprozessen mitwirken zu können bzw. eigene Projekte in einem „Bottom Up“-Prozess zu entwickeln?
Sollen die bislang für das Jahr 2016 angesetzten 4 Mio. Euro des Haushaltstitels 6092 68612 in den Folgejahren verstetigt werden, und was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Übertragbarkeit“ der im Jahr 2016 nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr angesichts der Tatsache, dass für den Bundesetat 2017 wiederum nur 4 Mio. Euro veranschlagt sind und nicht 8 Mio. Euro?
In welchem Verhältnis stehen die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 im EKF zu den angekündigten 7,3 Mio. Euro, die nach Presseberichten aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz über vier Jahre fließen sollen?
Sind beide Mittel additiv zu verstehen?
Was ist mit „vier Jahre“ gemeint, und stehen die 7,3 Mio. Euro insgesamt für vier Jahre zur Verfügung oder jährlich?
Gehen die 7,3 Mio. Euro zu Lasten anderer Ausgaben des Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, oder plant die Bundesregierung, diesen Fonds entsprechend anzuheben?
Von wem und auf welcher gesetzlichen Basis wurden die Entscheidungen für Zweckbestimmung und Höhe dieses „Lausitz-Fonds“ getroffen?
Sind die genannten 7,3 Mio. Euro tatsächlich ausschließlich für die Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz gedacht?
Was ist unter dem Begriff „Experimentierklausel“ im Zusammenhang mit den 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz zu verstehen?
In welcher Phase der konzeptionellen Programmausgestaltung befindet sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit den angekündigten 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz?
Wurden aus den 7,3 Mio. Euro bereits Mittel beantragt oder gar verausgabt?
Werden die 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz direkt über den Bund oder über die Länder ausgegeben?
Wer ist bezüglich der 7,3 Mio. Euro unter welchen Voraussetzungen antragsberechtigt?
Wird es mit den 7,3 Mio. Euro nur Projektfinanzierungen geben oder auch institutionelle Förderungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, neben klassischen Akteuren von Wirtschaft und Kommunen, auch Akteuren der Zivilgesellschaft, die den Strukturwandel in ihren Regionen aus Sicht engagierter Bürgerinnen und Bürger bzw. von Kleinstgewerbetreibenden etc. begleiten wollen, Zugang zu den 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Lausitz zu verschaffen, um diese Zivilgesellschaft (sofern sie formal, etwa in Vereinen organisiert ist) überhaupt erst (ggf. über eine institutionelle Förderung) in die Lage zu versetzen, ernsthaft an Strukturwandelprozessen mitwirken zu können bzw. eigene Projekte in einem „Bottom Up“-Prozess zu entwickeln?
Ist vorgesehen, dass o. g. Mittel für den Strukturwandel auch für den Bereich touristische Entwicklung, etwa für den Bereich Lausitzer Seenland, eingesetzt werden können?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Potentiale des Lausitzer Seenlandes zu entwickeln?
Hält die Bundesregierung die im Haushaltstitel 6092 68612 veranschlagten Mittel für ausreichend, um neben der Strukturanpassung in der Lausitz auch den Kohleausstieg in den Braunkohlerevieren Rheinland, Mitteldeutschland und Helmstedt sozialverträglich zu bewältigen?
Sind seitens der Bundesregierung über die Mittel des Haushaltstitels 6092 68612 hinaus Strukturanpassungsmittel des Bundes im Zusammenhang mit dem anstehenden Kohleausstieg für die Braunkohlereviere Rheinland, Mitteldeutschland und Helmstedt vorgesehen oder in Planung?
Sind von der Bundesregierung für den Kohleausstieg in den Braunkohlerevieren Rheinland, Mitteldeutschland und Helmstedt vergleichbare Strukturanpassungshilfen geplant, wie sie mit dem 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Braunkohleregion Lausitz bereitgestellt werden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie ist der Stand der zugesagten Einrichtung einer Stabsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Strukturentwicklung in der Lausitz?
Wird sich die Stelle tatsächlich nur um den Strukturwandel in der Lausitz kümmern, der sich aus der Energiewende ergibt?
Welche Aufgaben, Struktur und Mittel wird sie haben?
Welche „konkreten Voraussetzungen“ müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Stabsstelle im BMWi eingerichtet wird?
Welche Stelle sollte/könnte nach Ansicht der Bundesregierung in der Lausitz Ansprechpartner für diese Stabsstelle im BMWi sein?
Entspricht es den Tatsachen, dass die Bundesregierung die „Federführung“ beim Lausitzer Strukturwandel übernehmen möchte, und wenn ja, was versteht sie darunter?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von den genannten Presseberichten bezüglich der Steuerrückerstattungsforderungen von Vattenfall an Kommunen in Braunkohleregionen bzw. hat sie eigene Kenntnisse darüber, und wenn ja, welche?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vattenfall-Forderungen an Lausitzer Kommunen bezüglich genannter Steuerrückerstattungen an den neuen Eigentümer des Lausitzer Braunkohlegeschäftes Energetický a průmyslový holding a.s. (EPH) verkauft, oder liegen diese weiter bei Vattenfall?
Wie sieht die Bundesregierung das Verhältnis der genannten vorgesehenen zwei Strukturanpassungshilfen – die rechnerisch gemeinsamen maximal 11,3 Mio. Euro im Jahr ausmachen, wenn sie denn jährlich fließen und verstetigt werden – zu dem Volumen der Steuerrückerstattungsforderungen von Vattenfall an Kommunen in Braunkohleregionen, welche sich für die nahe Zukunft insgesamt in einem höheren Bereich bewegen dürften?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung des Finanzministers des Landes Brandenburg, Christian Görke, nach einer Kompensation für die Steuerausfälle bei den Braunkohleländern und -kommunen durch den Bund?
Wie sieht die Bundesregierung das Verhältnis der genannten vorgesehenen zwei Strukturanpassungshilfen zu den Summen, die etwa von Agora Energiewende als notwendig erachtet werden, um den Strukturanpassungsprozess in den Braunkohleregionen sozialverträglich und ohne gravierende Brüche gestalten zu können, angesichts der Tatsache, dass die bislang bereitgestellten Mittel weniger als 5 Prozent dessen ausmachen, was beispielsweise durch diese energiepolitische Denkfabrik ins Gespräch gebracht wurde?