Beschaffung zusätzlicher Korvetten für die Bundeswehr
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Unbenommen herrscht bei der Marine eine hohe Belastung hinsichtlich Personal und Material vor. Die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wäre es, Aufgaben, Personal und Material unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in ein verantwortungsvolles und zukunftsfestes Verhältnis zu setzen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die beiden Bundestagsabgeordneten Eckhardt Rehberg (CDU) und Johannes Kahrs (SPD) verkündet, dass die Marine fünf neue Korvetten erhalten soll (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14. Oktober 2016).
Laut eigener Aussage sieht das BMVg neuerdings auch den Bedarf für fünf weitere Korvetten K130 und hat sich nun diese Pläne zu eigen gemacht. Das Vorhaben überrascht, da es sich im Bericht des BMVg vom März 2016 zur aufgabenorientierten Ausstattung und der darin enthaltenen Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen nicht wiederfindet und das BMVg in keiner der zahlreichen Sitzungen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eine Überprüfung oder einen zusätzlichen Bedarf überhaupt signalisiert hat. In der ebenfalls im Bericht enthaltenen Übersicht, die für die strukturrelevanten Hauptwaffensysteme der Streitkräfte jeweils aufzeigt, wo sich die bisherige Obergrenze sowie der an den derzeitigen Aufgaben neu ermittelte und orientierte Bedarf befindet, war weiterhin von fünf Korvetten die Rede. Seitens des BMVg wurde stets dargelegt, dass der seinerzeit dargelegte Bedarf aus den Aufgaben der Bundeswehr abgeleitet worden war und eine enge Verzahnung mit der damals laufenden Erstellung des Weißbuches erfolgt war. Dass wenige Monate nach Veröffentlichung dieser Planungsdokumente derart plötzlich zusätzliche Bedarfe an Korvetten entstanden sein sollen, ist aus Sicht der Fragesteller höchst erklärungsbedürftig und wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz und zu Prioritäten bei der Rüstungsplanung auf.
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen33
Inwiefern sind die Planung und Phasendokumente aus dem Jahr 1997, aus denen nach Aussagen von Vertretern des BMVg ein Bedarf von 15 Korvetten hervorgeht, für den derzeitigen an den Aufgaben orientierten Bedarf der Bundeswehr relevant oder maßgeblich?
Warum wurde von der Beschaffung von 15 Korvetten bei der ursprünglichen Beschaffung der K130 Abstand genommen?
Wie grenzen sich die Korvetten K130 in ihren Fähigkeiten und ihrer Konstruktion von dem geplanten MKS180 ab?
Seit wann gibt es im Geschäftsbereich des BMVg die Absicht fünf weitere Korvetten vom Typ K130 zu beschaffen?
Warum wurde im Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr nur ein Bedarf von fünf Korvetten aufgeführt?
Durch welche einzelnen Überlegungen bzw. Veränderung des Aufgabenspektrums der Bundeswehr hat sich der Bedarf an Korvetten seit der Veröffentlichung des Berichts des BMVg zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr verändert?
Welche sicherheitspolitische Begründung liegt der Absicht zugrunde, weitere Korvetten für die Bundeswehr zu beschaffen?
Wurden dazu Initiativen seitens der Marine oder anderer Stellen vorgebracht? Falls ja, welche, durch wen, und wann?
Inwiefern existiert ein aktuelles Phasendokument, das die Fähigkeitslücke beschreibt, die durch den Kauf weiterer Korvetten geschlossen werden soll?
Wann plant das BMVg den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die relevanten Planungsdokumente zukommen zu lassen, auf deren Grundlage der erhöhte Bedarf für die Korvetten gründet?
Wie hoch werden die Kosten der Beschaffung fünf weiterer Korvetten K130 schätzungsweise sein?
Inwiefern war die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in der aktuellen oder der vorherigen Finanzbedarfsanalyse der Bundeswehr enthalten?
Inwiefern wurde die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in den Einzelplan 14 übernommen?
Für welche Jahre sollen in den Einzelplan 14 Mittel in welcher Höhe zur Entwicklung und Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten eingestellt werden?
Welche haushaltsbegründenden Dokumente zur Beschaffung fünf weiterer Korvetten gibt es, und wann wurden diese jeweils erstellt?
Inwiefern sind alle Vorhaben der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen in der Finanzbedarfsanalyse und im Einzelplan 14 berücksichtigt?
Inwiefern sind bis zum Jahr 2030 die Mittel für die Finanzierung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen eingestellt, und welche Aufwüchse sind nach Jahresscheiben geplant, um den Bedarf zu decken?
Wird die Entscheidung fünf zusätzliche Korvetten zu beschaffen zu einer Erweiterung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen über den bisher genannten Betrag von 130 Mrd. Euro führen?
Wann und in welchen Dokumenten wurde der Bedarf an fünf weiteren Korvetten im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung des Bedarfs in den Dimensionen Land, Luft und See festgestellt, und welchen konkreten Hintergrund hatte dieser Prozess?
Warum wurden die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht in der Sitzung vom 6. Juli 2016 oder anschließend schriftlich hierüber informiert?
Wurden andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages seit der Entscheidung, weitere fünf Korvetten beschaffen zu wollen, durch das BMVg informiert – wenn ja, wer, wann, und auf welchem Wege? Warum finden sich zu diesem Beschaffungsvorhaben keinerlei Informationen im Ende September 2016 vorgelegten vierten Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es ein planerisch sinnvolles Vorgehen darstellt, einerseits öffentlichkeitswirksam den neuen Bedarf für die nächsten Jahre zu definieren, der sich angeblich ausschließlich aus den Aufgaben der Bundeswehr ableitet, und gleichzeitig parallel oder im Nachhinein eine Analyse der Perspektiven und Bedarfe für alle Teilstreitkräfte durchzuführen? Warum wurde dieser zeitliche Ablauf gewählt?
Trifft es zu, dass zunächst Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU die Idee ins Spiel gebracht haben, zusätzliche Schiffe vom Typ K130 für die Deutsche Marine zu beschaffen (vgl. www.welt.de vom 16. Oktober 2016)?
Inwiefern hat es hierzu Gespräche zwischen den Abgeordneten der Koalition und des Bundesministeriums der Verteidigung gegeben?
Wann und auf wessen Initiative fanden diese Gespräche statt, und wer war jeweils von Seiten des BMVg daran beteiligt (bitte alle einzeln mit Datum aufführen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es bei Planung und Beschaffung sowohl ausreichend und als auch einer guten Kultur zwischen Parlament und Bundesregierung zuträglich ist, nur das Gespräch mit ausgewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu suchen, und warum wurde der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages sowie die zuständigen Berichterstatterinnen und Berichterstatter zum Einzelplan 14 aus dem Haushaltsausschuss über Monate außen vor gelassen?
Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung der Auffassung, dass eine Beschaffung weiterer Korvetten zeitkritisch ist bzw. zügig zu erfolgen habe? Was sind im Einzelnen die Gründe für die Auffassung?
Plant das BMVg für das Beschaffungsvorhaben eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?
Wie soll nach Ansicht des BMVg mit den zahlreichen Mängeln umgegangen werden, die das erste Los der Korvetten K130 beinhaltete (u. a. Probleme bei Getriebe, Klimaanlage, Außenhaut) und die bei einer Beschaffung eines weiteren Loses K130 für die in Rede stehenden zusätzlichen Einheiten virulent würden?
Sind die Planungen zum aufgabenorientierten Bedarf, wie sie u. a. für die Hauptwaffensysteme der Bundeswehr noch Ende Januar 2016 vorgelegt wurden, nach Ansicht des BMVg hinfällig?
Wenn ja, seit wann, und warum?
Wenn nein, wie erklärt das BMVg dann den geänderten Bedarf bei den Korvetten?
Bei welchen anderen Waffensystemen der Bundeswehr zeichnet sich nach Ansicht des BMVg ein geänderter Bedarf ab als jener, der in der Liste mit den Hauptwaffensystemen der Bundeswehr und dem an den derzeitigen Aufgaben orientierten Bedarf vermerkt ist?