EU-Richtlinie Nationale Höchstmengen für Luftschadstoffe
der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 30. Juni 2016 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Novelle der EU-Richtlinie zur Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („NEC-Richtlinie“ COM(2013)920). Ein wichtiger Schadstoff, der von der Richtlinie abgedeckt wird, ist die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC). Zu ihnen gehört eine Vielzahl von Stoffen, darunter auch das gesundheitsgefährdende Benzol. NMVOC sind als Vorläufer sekundärer Luftverunreinigungen von Bedeutung: zusammen mit Stickstoffoxiden führen sie zur Bildung von bodennahem Ozon, dem sogenannten Sommersmog. Das Stickoxid N2O, auch bekannt als Lachgas, ist extrem klimarelevant und trägt als Treibhausgas zur Erderwärmung bei.
Deutschland verpflichtete sich im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene, seine NMVOC-Emissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 um 28 Prozent zu senken. Zwei Wochen vor der Einigung veröffentlichte die Europäische Umweltagentur (EEA) ihren Bericht, inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus der geltenden Vorgänger-Richtlinie (EU-Richtlinie 2001/81/EG) nachkommen (Quelle: Ten EU countries continue to breach National Emission Ceilings Directive limits, European Environment Agency, 2016). Darin konstatiert die EEA, dass Deutschland das einzige Land sei, das seit dem Jahr 2010 jährlich seine Verpflichtungen bei drei von vier Luftschadstoffen nicht erfüllt habe (NOx, NMVOCs und NH3). Die Bundesregierung sieht die Verpflichtung durch die Berücksichtigung von Korrekturverfahren (Inventory Adjustments, siehe Bundestagsdrucksache 18/8540 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Peter Meiwald auf Bundestagsdrucksache 18/8933) jedoch als erfüllt an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Korrekturverfahren, bezogen auf die jeweiligen Emissionen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet (bitte mit rechnerischer Emissionsminderungsmenge des jeweiligen Schadstoffs)?
Welche der Korrekturverfahren und Emissionsminderungsmengen wurden von den zuständigen Gremien der UNECE-Luftreinhaltekonvention (UNECE: Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) anerkannt?
Welche (negativen) Auswirkungen auf die Luftreinhaltung und das Klima sieht die Bundesregierung durch die laut EEA nicht erfüllten Verpflichtungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gesundheitlichen Folgen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen laut EEA aus der NEC (Art und Dauer der Erkrankungen, Zahl der Betroffenen, sensible Gruppen, Kosten im Gesundheitssystem, volkswirtschaftliche Folgekosten, z. B. durch Arbeitsausfälle)?
Welche Technologien sind nach Meinung der Bundesregierung am besten geeignet, zusätzliche Emissionseinsparungen zu erzielen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verpflichtungen der „neuen“ NEC-Richtlinie erfüllen zu können?
Sind Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Rahmen des Klimaschutzplanes 2050 vorgesehen, und falls ja, welche, bzw. falls nein, warum nicht?
Zu welchen der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzplans gibt es noch keinen Konsens innerhalb der Bundesregierung, und was sind die jeweiligen Konfliktlinien?
Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Luftqualität im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 vorgesehen, wie fällt die Zwischenbilanz im Rahmen des jährlichen Monitorings des Aktionsprogramms aus, und soll in diesem Kontext ggf. nachgeschärft werden, falls nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bzgl. der von mehreren städtischen Verwaltungen aufgebrachten Idee einer blauen Umweltplakette für Diesel-PKW, um die Grenzwerte für Stickstoff-Emissionen einzuhalten?
In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Kommunen dabei, die Grenzwerte einzuhalten?
Welche Alternativen verfolgt die Bundesregierung, um die künftige Einhaltung der Grenzwerte in Städten zu gewährleisten?
Welche weiteren Maßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, um die permanente Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in deutschen Großstädten einzudämmen?
Mit welchen Einsparungen bei welchen Luftschadstoffen rechnet die Bundesregierung durch die Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), wie sie derzeit im Entwurf vorliegt (bitte die einzelnen Minderungspotenziale differenziert nach Maßnahmen und Schadstoffen angeben)?
Wie ist der Zeitplan zur Inkraftsetzung der neuen TA Luft, welche Punkte sind noch nicht zwischen den Ressorts konsentiert, und wo verlaufen die Konfliktlinien?
Welche Einsparungen bei welchen Luftschadstoffen ließen sich durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu Intensivtierhaltungsanlagen des BMUB realisieren?
Wie ist der Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu Intensivtierhaltungsanlagen, und zu welchen Punkten haben das BMUB bereits jetzt ablehnende Verlautbarungen aus anderen Ressorts erreicht?