Rentenpaket 2.0 – Pläne der Bundesregierung zum Thema Alterssicherung
der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit Vorschläge zum Thema Alterssicherung, die gegebenenfalls noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden sollen. Die Themenpalette ist breit und geht vom Rentenniveau bzw. Beitragssatz über die Betriebs- und Riesterrente sowie die Erwerbsminderungs-, Lebensleistungs- und „Mütterrente“ bis hin zur Renteneinheit und dem Einbezug Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung. Ein gemeinsamer Kompass der Großen Koalition ist nach Auffassung der Fragesteller kaum erkennbar, obwohl doch gerade in der Alterssicherungspolitik Nachhaltigkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit so wichtig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zusätzliche Vorsorge
Fragen20
Soll die geplante Erhöhung der Riester-Grundzulage von 154 Euro auf 165 Euro allen bestehenden Verträgen zugutekommen oder gilt die Erhöhung nur für Neuverträge?
Zu welchen Mehrausgaben führt die geplante Erhöhung bis zum Jahr 2030?
Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei nicht tarifgebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, und wie viele Unternehmen sind nicht tarifgebunden?
Inwieweit sieht die Bundesregierung vor, die geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung über Neuregelungen zur Vereinfachung von Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen zu flankieren?
Inwiefern gilt der vorgesehene Wegfall einer Leistungsgarantie („pay and forget“) bei der Betriebsrente auch für nicht tarifgebundene Unternehmen?
Wie hoch sind die erwarteten Mehrausgaben des Bundes, wenn es künftig bei der Grundsicherung im Alter einen Freibetrag für die Betriebs- und Riesterrente in Höhe von bis zu 200 Euro gibt?
Sieht die Bundesregierung auch Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter vor, wenn freiwillige Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung getätigt werden?
Wenn nein, wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Ungleichbehandlung zwischen freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung einerseits und Beiträgen für die Betriebs- und Riesterrente andererseits gerechtfertigt werden?
Wie hoch sind nach Berechnungen der Bundesregierung die erwarteten Mehrausgaben in den Jahren bis zum Jahr 2030, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in Zukunft einen steuerfinanzierten Zuschuss in Höhe von 30 Prozent erhalten, insofern sie selbst für Geringverdienerinnen und Geringverdiener einen Beitrag von 240 bis 480 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten einzahlen?
Inwiefern, etwa über tarifvertragliche Regelungen oder gesetzliche Vorgaben, sieht die Bundesregierung vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig zu einem Betriebsrentenangebot an ihre Beschäftigten verpflichtet werden?
Unter welchen Rahmenbedingungen sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Kontext von tarifvertraglichen Regelungen zur Vereinbarung einer „Zielrente“ innerhalb der betrieblichen Altersversorgung die Prognosen zu den Leistungen in der Auszahlungsphase erarbeitet werden, und auf welchem Wege und mithilfe welcher Institution, etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ist die Aufsicht zu gewährleisten?
Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung nach heutigem Stand von einer Regelung betroffen, nach der diejenigen, die eine Riesterrente mit einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren, in der Leistungsphase auf die Bezüge künftig lediglich noch den hälftigen Beitrag zur Kranken- und zur Pflegeversicherung zu zahlen haben?
Erwerbsminderungs-, Lebensleistungs- und „Mütterrente“
Welche fünf Modelle einer Lebensleistungsrente wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerechnet, und was waren die jeweiligen Ergebnisse (Berliner Zeitung vom 1. November 2016 „Rentenreform noch vor der Bundestagswahl“)?
Welche Art von Höherwertung gab es schon einmal für Geringverdienende im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, und aus welchem Grund wurde diese Höherwertung abgeschafft?
Wer profitierte in welchem Maß von dieser Höherwertung, und wie hoch sind die jahresdurchschnittlichen Ausgaben dieser Höherwertung?
Welche weiteren Schritte zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente sind denkbar?
Wie hoch wären die jährlichen Mehrausgaben für einen dritten Entgeltpunkt bei der sog. Mütterrente, und bis zu welchem Jahr wären diese Ausgaben anzunehmen?
Bürgerversicherung
Wie hoch sind die durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge von Selbständigen, die bisher nicht obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und wie hoch sind die jeweiligen Beiträge zu den jeweiligen Zweigen der Sozialversicherung?
Wie hoch sind jeweils die jährlichen Ausgaben des Bundes und der Bundesländer für die Altersvorsorge ihrer Beamten?