Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und Kiesabbau Mühlberg
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat zwei Bergwerkseigentume in Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster zur Abgabe einer Interessenbekundung ausgeschrieben: das Bergwerkseigentum Mühlberg/Neuburxdorf mit einer Fläche von 366,6 ha und das Bergwerkseigentum Mühlberg/Köttlitz mit einer Fläche von 147,2 ha. (www.bvvg.de/ INTERNET/wdoks.nsf/WEB/AAGKKY2N/$file/AAGKKY2N.PDF; www.bvvg.de/INTERNET/wdoks.nsf/WEB/AAGKLA53/$FILE/aagkla53.PDF). Aktuell sind in der Region zwei Unternehmen, die Elbekies Mühlberg GmbH Eurovia mit Sitz in Oßlingen (Sachsen bzw. Frankreich) und die Firma Berger Rohstoffe GmbH mit Sitz in Passau tätig. Die Firma Elbekies Mühlberg GmbH baut jährlich fünf Millionen t Kies- und Kiessande ab, die Firma Berger drei Millionen t Kies- und Kiessande (hierzu sowie zu den weiteren Angaben in der Vorbemerkung vgl. http://gl.berlin-brandenburg.de/raumentwicklung/regionalentwicklung/kiesabbau_ muehlberg_kapitel_1_und_2.pdf). Beide Firmen planen eine Erweiterung ihrer Produktion. Der Rahmenbetriebsplan Mühlberg Süderweiterung über 51,2 ha der Elbekies Mühlberg GmbH und der Rahmenbetriebsplan Altenau 2015 über 289 ha der Berger Rohstoff GmbH sind bereits in der Zulassung. Weiterhin befindet sich der Rahmenbetriebsplan für das Bergwerkseigentum Mühlberg/Hauptlagerstätte Werk V Ostfeld über 366 ha in der Bearbeitung. Diese vorgenannten Felder sollen in nur 25 Jahren ausgekiest werden. Zu diesen vorgenannten Bergbauberechtigungen und Plänen befindet sich der Rahmenbetriebsplan Kosilenzien der Firma Wolff & Müller Baustoffe GmbH von 83,5 ha (Abbauzeitraum 43 Jahre) und der Rahmenbetriebsplan Koßdorf West 1 (Kies- und Steinwerk Boerner GmbH & Co. KG) über 188 ha (Abbauzeitraum 44,5 Jahre) in Zulassung. Die Gesamtfläche der Bergbauberechtigungen mit den bereits ausgekiesten Flächen beträgt im Raum Mühlberg 2 790 ha.
Für die Stadt Mühlberg und ihre Gemeindeteile bleibt keine Wertschöpfung. Es gibt im Stadtgebiet keine sand- bzw. kiesverarbeitende Industrie. Die geplante Erweiterung der Elbekies GmbH Eurovia erstreckt sich in die fruchtbare Elbaue. Die Landwirtschaft wird seiner Arbeitsgrundlage zu einem Großteil beraubt, wenn der Abbau genehmigt wird. Die neuen Tagebaue bedrohen die Existenz und Arbeitsplätze u. a. der Agrargenossenschaft Mühlberg e. G.
Die Abbauflächen liegen im hochwassergefährdeten Einzugsgebiet der Elbe und im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Mühlberg. Bei einer Überflutung wäre das Grundwasser bis in eine Tiefe über 40 m über 1 000 ha (zum heutigen Zeitpunkt bereits 500 ha) auf engstem Raum schutzlos verschmutztem Elbwasser ausgesetzt; Schutzziele der Verordnung über das LSG werden gefährdet.
Die Regelungen des Einigungsvertrages und des veralteten Bundesbergrechtes führen dazu, dass in Ost- und Westdeutschland lange nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten eine unterschiedliche Rechtslage beim Abbau der gleichen Rohstoffe fortbesteht. Somit haben Betroffene im Osten Deutschlands weniger Rechte gegen Kiestagebauneuaufschlüsse als im Westen. Der Einigungsvertrag dehnte den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 auf die neuen Bundesländer unter anderem mit der Maßgabe aus, dass mineralische Rohstoffe wie zum Beispiel Quarz und Quarzsande im Sinne des § 3 des Berggesetzes der DDR bergfreie Bodenschätze im Sinne des § 3 Absatz 3 des Bundesberggesetzes (BBergG) sind. Entsprechend besteht nun im vereinten Deutschland für dieselben Rohstoffe zum Teil ein unterschiedlicher Rechtszustand. Dies kann im 26. Jahr der deutschen Einheit nicht mehr hingenommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beim Abbau und der Sicherung von Rohstoffen mit der genannten Ausschreibung der Interessenbekundung für den Erwerb der Bergwerkseigentümer Mühlberg/Neuburxdorf und Mühlberg/Köttlitz vereinbar?
Warum werden diese Bergwerksfelder aufgrund der Endlichkeit der Ressourcen nicht für nachfolgende Generationen zurückbehalten und gesichert?
Wie ist der massive Abbau der Kieslagerstätten mit dem Schutz des Grundwassers zu vereinbaren, insbesondere was die Auswirkungen eines Durchsickerns von Elbehochwasser in die zukünftigen Tagebauseen betrifft?
Wurde dies nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausschreibung der Interessenbekundung durch die BVVG berücksichtigt?
Inwieweit gehen den Ausschreibungen der Bergwerksfelder durch die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen des vorgesehenen Bergbaus auf die weiteren Umwelt- und Naturschutzbelange und auf die Wirtschafts- und Sozialstruktur der betroffenen Regionen voraus?
Falls ja, welche Kriterien gelten für ein solches Verfahren, und falls nein, warum nicht?
Wie ist das Ziel der Bundesregierung für den nachhaltigen Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen mit der Ausschreibung der Interessenbekundung der BVVG vor allem in der überflutungsgefährdeten Region mit den in Brandenburg einmaligen, klimarobusten und ertragreichen Böden vereinbar?
Ist der Ausschreibung der Interessenbekundung nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bedarfsermittlung vorausgegangen?
Falls ja, wurde dabei eine Wiederverwertung und Wiederverwendung durch Recycling statt immer neuem Rohstoffabbau einbezogen, und falls nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die geplanten massiven Erweiterungen des Kiesabbaus die Existenz der Agrargenossenschaft Mühlberg e. G. mit ihren Betriebsteilen und weitere landwirtschaftliche Familienbetriebe und die dortigen Arbeitsplätze bedroht sind?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und falls nein, warum nicht?
Wie werden die für den Hochwasserschutz zuständigen Bundesländer am Verfahren beteiligt, wenn Kieslager in unmittelbarer Nähe von überflutungsgefährdeten Gebieten veräußert und abgebaut werden?
Werden dazu hydrogeologische Gutachten angefertigt, und falls ja, welcher Art, und falls nein, warum nicht?
Werden von der BVVG auch Bergwerksfelder auf der Landesgrenze bzw. unmittelbar dahinter ausgeschrieben?
Wie werden in so einem Fall die Interessen der beiden betroffenen Bundesländer gewahrt?
Hält die Bundesregierung die unterschiedliche Rechtslage für den Kiesbergbau in West- und Ostdeutschland für zeitgemäß, insbesondere angesichts der geringeren Rechte ostdeutscher Landeigentümerinnen und Landeigentümer, deren Flächen über dem Kies liegen (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bundesberggesetzes durchzuführen, und falls ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang, und falls nein, warum nicht?