Das vorläufige Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs im Rahmen der Integrationskurse
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2016 hatte die Bundesregierung in der Meseberger Erklärung zur Integration angekündigt, die Orientierungskurse im Rahmen des Integrationskursangebotes von bisher 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufzustocken und diese inhaltlich stärker auf Wertevermittlung ausrichten zu wollen. Diese Ankündigung wurde dann im Rahmen der Reform der Integrationsverordnung operativ umgesetzt. Im Oktober 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein vorläufiges Curriculum für den erweiterten Orientierungskurs vorgelegt. Demnach werden die beiden Kurs-Module „Politik in der Demokratie“ und „Mensch und Gesellschaft“ von bislang 19 bzw. 13 auf jeweils 36 Unterrichtseinheiten aufgestockt. Das Modul „Geschichte und Verantwortung“ wird von 9 auf 16 Stunden erweitert. Dementsprechend sollen sich die Teilnehmenden dann z. B. acht (statt vier) Kursstunden mit dem Thema „Grundrechte“ und fünf (statt drei) Kursstunden mit dem Thema „Nationalsozialismus und seine Folgen“, sowie zwei (statt drei) mit dem Thema „Familie und andere Formen des Zusammenlebens“ beschäftigen. Insgesamt ist in diesen drei Themenfeldern aber nur ein Stundenaufwuchs von acht Kursstunden zu verzeichnen. Darüber hinaus ergeben sich aus einem Abgleich mit dem bisherigen Curriculum eine Reihe weiterer inhaltlicher Veränderungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Orientierungskursen die Themen „Rassismus“, „Antisemitismus“ und „Antiziganismus“ lediglich als historisches Thema in Bezug auf den Nationalsozialismus erörtert?
Inwiefern reicht diese Engführung nach Auffassung der Bundesregierung aus, um die Teilnehmenden am Orientierungskurs in die Lage zu versetzen, sich ausreichend gegen rassistische, antisemitische und antiziganistische Straftaten zur Wehr setzen zu können?
Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorläufigen Curriculum Diskriminierung nur in Bezug auf Frauen thematisiert („Diskriminierung am Arbeitsplatz“)?
Inwiefern wird nach Auffassung der Bundesregierung in den Orientierungskursen ein Verständnis der Grund- und Freiheitsrechte als Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat vermittelt?
Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorläufigen Curriculum das bisherige Lernthema „Interreligiöse Beziehungen, Dialog und Konflikt“ ersatzlos weggefallen – samt der darin zu behandelnden Themen „Kopftuchdebatte“ und „Kruzifix-Urteil“?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung dieses Lernthema innerhalb des Orientierungskurses kompensiert werden?
Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorläufigen Curriculum die bisherigen Themen „Zwangsheiraten“, „Gewalt in der Familie“ und „Ehrenmord“ nicht mehr erwähnt?
Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung diese Lernthemen innerhalb des Orientierungskurses kompensiert werden?
Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorläufigen Curriculum das bisherige Lernthema „Interkulturelles Zusammenleben“ ersatzlos weggefallen?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung dieses Lernthema innerhalb des Orientierungskurses kompensiert werden?
Warum werden die Begriffe „Judentum“, „jüdisches Lebens in Deutschland“, „Israel“ und „Existenzrecht Israels“ nach Kenntnis der Bundesregierung im „vorläufigen Curriculum“ nur durch den Hinweis thematisiert, dass „Judentum“ einer von 100 Begriffen sein soll, „die im Orientierungskurs von zentraler Bedeutung sind“ (vgl. S. 41 des „vorläufigen Curriculums“)?
Wieso vermeidet nach Kenntnis der Bundesregierung das „vorläufige Curriculum“ bei der Thematisierung von „Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Lebensweise“ die Verwendung einer klaren Begrifflichkeit – also z. B. die Begriffe „Homosexuelle“, „Schwule“ oder „Lesben“?
Warum tauchen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem „vorläufigen Curriculum“ Begriffe wie „sexuelle Gewalt“, „Vergewaltigung“ oder „sexuelle Nötigung“ nicht auf?
Warum fehlt nach Kenntnis der Bundesregierung in dem „vorläufigen Curriculum“ der zentrale gesellschaftspolitische Begriff der „sozialen und politischen Inklusion“, als Leitmotiv dessen, was auf S. 7 des „vorläufigen Curriculums“ mit der Formel „Befähigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Handlungskompetenz)“ gemeint sein dürfte?