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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Integrationskurse (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9623)

Teilnehmer von Integrationskursen im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016: Anzahl, Prüfungsteilnahme und -erfolg, Anspruch bzw. Verpflichtung auf Teilnahme sowie nachrangige Zulassung, Staatsangehörigkeit; Ausländer mit der Staatsangehörigkeit Sowjetunion und Tschechoslowakei<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.12.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1043823.11.2016

Integrationskurse (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9623)

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 29. August 2016 eine Kleine Anfrage zu den Integrationskursen – Zulassungsverfahren und Situation der Lehrkräfte ohne Zusatzqualifizierung (Bundestagsdrucksache 18/9491) eingereicht, die die Bundesregierung am 14. September 2016 beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 18/9623). Die Angaben der Bundesregierung erfolgen aus Sicht der Fragesteller jedoch teilweise auf keiner nachvollziehbaren Grundlage und sind dem Vergleich untereinander kaum zugänglich. An einigen Stellen bezieht sich die Antwort der Bundesregierung zudem nicht auf die Fragestellung und entbehrt damit eines Mindestmaßes an Genauigkeit. Auch auf Nachfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg und Brigitte Pothmer hat es das Bundesministerium des Innern nicht vermocht, alle bestehenden Unklarheiten zu beseitigen (www.volkerbeck.de/2016/11/16/integration-bedenkliches-wirrwarr-bei-der-bundesregierung/#anfang, 16. November 2016). Daher sehen sich die Fragesteller veranlasst, erneut von ihrem parlamentarischen Fragerecht Gebrauch zu machen. Die erbetenen Auskünfte sind ihrer Auffassung nach erforderlich, um die Ausgestaltung und Fortentwicklung der Integrationskurse anzustoßen und parlamentarisch zu begleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Personen haben im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Bundesländern und Kompetenzstufen A1, A2, B2 und Orientierungskursen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen haben im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 an der Prüfung der jeweiligen Kompetenzstufe bzw. des Orientierungskurses teilgenommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen haben im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 an der Prüfung der jeweiligen Kompetenzstufe bzw. des Orientierungskurses erfolgreich teilgenommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele neue Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 hatten gemäß § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?

5

Wie viele neue Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 waren gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG nachrangig zur Teilnahme an den Integrationskursen berechtigt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?

6

Wie viele neue Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 waren gemäß § 44a AufenthG zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichtet (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?

7

Wie viele Personen haben im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 jeweils an den verschiedenen Integrationskursarten (Integrationskurs mit Alphabetisierung, Integrationskurs für Frauen, Integrationskurs für Eltern, Integrationskurs für junge Erwachsene, Förderkurs, Intensivkurs) teilgenommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Beziehen sich die Angaben zur Staatsangehörigkeit von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Integrationskursen – Zulassungsverfahren und Situation der Lehrkräfte ohne Zusatzqualifizierung – (Bundestagsdrucksache 18/9623) auf alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, lediglich auf anspruchsberechtigte Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (§ 44 Absatz 1 AufenthG) oder lediglich auf nachrangig zugelassene Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer?

a) Sofern sich diese Angaben auf alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer beziehen, wie viel Zeit ist zwischen der Ausstellung des Berechtigungsscheins bzw. der Zulassung und dem tatsächlichen Beginn des Integrationskurses nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich vergangen (bitte nach Bundesländern, Monaten, Rechtsgrundlage für die Teilnahme – § 44 Absatz 1 oder § 44 Absatz 4 AufenthG – und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

b) Sofern sich diese Angaben lediglich auf anspruchsberechtigte Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer beziehen:

 Wie viel Zeit ist zwischen der nachrangigen Zulassung und dem tatsächlichen Beginn des Integrationskurses nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich vergangen (bitte nach Bundesländern, Monaten, und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

 Auf welcher Rechtsgrundlage beruht nach Auffassung der Bundesregierung der Teilnahmeanspruch der in der betreffenden Antwort der Bundesregierung aufgeführten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger?

c) Sofern sich die in Frage 8 erwähnten Angaben lediglich auf nachrangig zugelassene Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer beziehen:

 Wie viel Zeit ist zwischen der Ausstellung des Berechtigungsscheins für anspruchsberechtigte Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und dem tatsächlichen Beginn des Integrationskurses nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich vergangen (bitte nach Bundesländern, Monaten, Rechtsgrundlage für die Teilnahme – § 44 Absatz 1 oder § 44 Absatz 4 AufenthG – und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

 Warum wurde den in der betreffenden Antwort der Bundesregierung aufgeführten Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt, wie viele Staatsangehörige der Europäischen Union sind bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz dieser Aufenthaltstitel (bitte nach Bundesländern und Art des Aufenthaltstitels aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies?

9

Handelt es sich nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung bei den in ihrer Antwort zu Frage 13 der vorbezeichneten Kleinen Anfrage aufgeführten Angehörigen der Staaten Kosovo, Montenegro, Serbien, Serbien (einschließlich Kosovo) und Serbien und Montenegro ganz oder teilweise um dieselben Personen?

a) Wenn ja, wie viele Staatsangehörige von Kosovo, Serbien und Montenegro haben im ersten Halbjahr 2016 an den Integrationskursen teilgenommen (bitte nach Bundesländern, Monaten, Rechtsgrundlage für die Teilnahme – § 44 Absatz 1 oder § 44 Absatz 4 AufenthG – und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln), und warum bzw. nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung diese Personen fünf verschiedenen Staaten zugeordnet, obwohl es sich dabei offensichtlich nur um drei Staaten handelt?

b) Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien ordnet die Bundesregierung bzw. ordnen nach ihrer Kenntnis oder Auffassung andere deutsche Stellen diese Personen fünf verschiedenen Staaten zu, obwohl es sich dabei offensichtlich nur um drei Staaten handelt?

10

Wie viele Staatsangehörige der Sowjetunion leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welcher Staat betreut nach Kenntnis oder Auffassung der Bundesregierung die konsularischen Belange der sowjetischen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (vgl. Antwort zu Frage 13, S. 23, der vorbezeichneten Kleinen Anfrage)?

11

Wie viele Staatsangehörige der Tschechoslowakei leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welcher Staat betreut nach Kenntnis oder Auffassung der Bundesregierung die konsularischen Belange der tschechoslowakischen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (vgl. Antwort zu Frage 13, S. 23, der vorbezeichneten Kleinen Anfrage)? Handelt es sich bei dieser Personengruppe nach Auffassung der Bundesregierung um Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, und woraus ergibt sich das angesichts dessen, dass die Tschechoslowakei weder Mitglied der Europäischen Union war noch ist und nach Ansicht der Fragesteller auch nicht mehr existiert?

Berlin, den 21. November 2016

Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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