Umweltverschmutzung durch Mikroplastik aus Kosmetika und Reinigungsmitteln
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Einer aktuellen Studie des Verbraucherportals Codecheck AG in Kooperation mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) zufolge findet Mikroplastik nach wie vor breite Anwendung in Körperpflegeprodukten (http://corporate.codecheck.info/wp-content/uploads/2016/10/Codecheck_Mikroplastikstudie_2016.pdf). Im Vergleich der Jahre 2014 und 2016 sei die Anzahl der Produkte, die Mikroplastik enthalten, sogar gestiegen. Laut Studie enthält nach wie vor jedes dritte untersuchte Gesichtspeeling und mehr als jedes zehnte Körperpeeling Polyethylen. Aber auch andere Kunststoffe wie Nylon-12, Acrylates Copolymer oder Acrylate Crosspolymer würden verwendet. Der BUND verwendet dabei die Mikroplastik-Definition „synthetische Polymere kleiner 5 mm“.
Dieser Befund steht in krassem Widerspruch zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller, die im „Kosmetikdialog“ mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Oktober 2013 vereinbart wurde (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807181.pdf). Gegenüber dem ZDF-Magazin „WISO“ erklärte ein Bundesministeriumssprecher nun im Oktober 2016, mit der Industrie sei ein freiwilliger Ausstieg bis 2020 vereinbart worden (https://presseportal.zdf.de/pressemitteilungen/mitteilung/zdf-magazin-wiso-bundesumweltministerium-lehnt-verbot-von-mikroplastik-in-kosmetika-ab/seite/1/).
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Peter Meiwald auf Bundestagsdrucksache 18/7181 gibt die Bundesregierung an, dass produktbezogene Regelungen aufgrund der weitgehenden EU-Harmonisierung produktrechtlicher Vorschriften vordinglich auf europäischer Ebene zu treffen sind, und verweist auf eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission zu Regelungsszenarien (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807181.pdf).
Diese Studie liegt seit Januar 2016 vor (http://ec.europa.eu/environment/marine/good-environmental-status/descriptor-10/pdf/MSFD%20Measures%20to%20Combat%20Marine%20Litter.pdf). Sie kommt zum Schluss, dass die Ökodesign-Richtlinie Möglichkeiten für die Regulierung von primärem Mikroplastik aus Kosmetika bietet, sich allerdings ein Mitgliedsland dafür einsetzen müsste, dass die zukünftige Vermeidung von Mikroplastikfreisetzung in das nächste Arbeitsprogramm aufgenommen wird. Die Bundesregierung bestreitet in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Peter Meiwald auf Bundestagsdrucksache 18/9729 jedoch die Möglichkeit der Ausweitung des Arbeitsprogramms auf weitere Produkte, die nichts mit Energieeffizienz zu tun haben (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/Parlamentarische-Anfragen/2016/9-93,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).
Die Studie schätzt, dass sich der Eintrag von primärem Mikroplastik in Europa bis 2020 dank freiwilliger Selbstverpflichtungen halbiert haben könnte, v. a. dank des Ausstiegs vieler Hersteller aus der Verwendung von Mikroplastik in Zahnpasta und Körperpflegeprodukten, die ausgespült werden und nicht auf der Haut verbleiben. An der Nutzung von Mikroplastik in anderen Produktgruppen wie dekorativer Kosmetik, Shampoo oder Deodorants werde sich allerdings wahrscheinlich nichts ändern, so dass 2020 europaweit weiterhin noch rund 4 500 Tonnen pro Jahr in Körperpflegeprodukten eingesetzt würden.
Primäres Mikroplastik wird auch in weiteren Alltagsprodukten eingesetzt. So zeichnete die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Babara Hendricks, im Oktober 2016 ein Waschmittel mit dem Blauen Engel aus, weil es kein Mikroplastik enthält (www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/blauer-engel-fuer-langlebiges-smartphone-und-waschmittel-ohnemikroplastik/).
Ungeachtet des weiterhin bestehenden hohen Forschungsbedarfes bezüglich der Auswirkungen von in die Umwelt freigesetztem Mikroplastik werden die schädlichen Folgen von Mikroplastik auf unsere Ökosysteme immer deutlicher. Laut einer Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg bindet Mikroplastik im Sediment der Elbe, Weser, Trave, der Boddengewässer und der Nord- und Ostsee viel mehr Schad- und Giftstoffe als bisher angenommen (www.haw-hamburg.de/news-online-journal/newsdetails/artikel/schadstoffbelastungdurch-plastik-giftcocktails-im-sediment-hoeher-als-erwartet.html). Die Aufnahme von Mikroplastik durch die Tierwelt ist mittlerweile breit untersucht. Selbst in den Mägen von Speisefischen sind hohe Mengen an Mikroplastik gefunden worden (www.awi.de/nc/ueber-uns/service/presse/pressemeldung/mikroplastikpartikel-in-speisefischen-und-pflanzenfressern.html). Mikroplastik gefährdet das Ökosystem Meer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie lauten die konkreten Vereinbarungen mit den Herstellern im Rahmen des Kosmetikdialogs?
a) Auf welche Kunststoffe bezieht sich die Vereinbarung?
b) Welche Definition von Mikroplastik liegt ihr zugrunde?
c) Welche Produktgruppen umfasst die Selbstverpflichtung?
Sind Zwischenziele festgehalten, die die Hersteller vor dem Jahr 2020 erreichen müssen (wenn ja, bitte aufschlüsseln, welche Ziele bis wann erreicht werden sollen und wie das Fortschrittsmonitoring gewährleistet wird)?
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung (bitte spezifizieren, wie sich die Menge des in Kosmetika und Körperpflegeprodukten eingesetzten Mikroplastiks seit Beginn der Selbstverpflichtung entwickelt hat)?
Welche Unternehmen und Verbände beteiligen sich am Kosmetikdialog?
Welchen Marktanteil decken die am Kosmetikdialog beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung ab?
Wie wird sichergestellt, dass auch importierte Produkte bis 2020 mikroplastikfrei sind?
Wie wird sichergestellt, dass das Ziel der Meeresstrategierahmenrichtlinie, bis 2020 einen guten Umweltzustand zu erhalten, erreicht wird, wenn die Umsetzung der Selbstverpflichtung erst 2020 überprüft wird und erst dann notfalls andere Maßnahmen überlegt werden, wie es Bundesministeriumssprecher Stephan Haufe in „WISO“ angekündigt hat?
Wie und mit welchem Erfolg hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass der Eintrag von primärem Mikroplastik in die Umwelt reduziert wird?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Studie im Auftrag der Europäischen Kommission, die Freisetzung von Mikroplastik aus Körperpflegeprodukten in das nächste Arbeitsprogramm der Ökodesign-Richtlinie aufzunehmen, und warum hat sich die Bundesregierung nicht dafür eingesetzt?
Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, ob die Produkte, die sie erwerben, mikroplastikfrei sind?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auf Produkten transparent gekennzeichnet bzw. angegeben werden muss, wenn diese Mikroplastik enthalten?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das Verbraucherwissen bezüglich des Einsatzes und der Auswirkungen von Mikroplastik sowie dessen Akzeptanz vor?
Welche Produktgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute auf dem deutschen Markt, die Mikroplastik enthalten und in die Umwelt freisetzen können (bitte spezifizieren)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, welche Mengen an Mikroplastik aus Wasch- und Reinigungsmitteln ins Abwasser gelangen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich der Eintrag von Mikroplastik aus Waschmitteln und Reinigungsmitteln verringert?
Soll es einen Dialog mit den Wasch- und Reinigungsmittelherstellern bzw. den Inverkehrbringern von Wasch- und Reinigungsmitteln geben?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über das Umweltverhalten und ggf. die Schädlichkeit von Mikroplastik in nichtfester Form (z. B. in flüssiger oder Pulverform)?
Welche Kosmetikprodukte enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung Kunststoffe im Nanobereich (< 1 000 nm)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Umweltschädlichkeit von Nanokunststoffen in der Umwelt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen über die Freisetzung von Mikroplastik aus Wasch- und Reinigungsmitteln, Kosmetika, aber auch Textilien in die Abwässer für die Anforderungen an Kläranlagen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Dichte von Mikroplastikteilchen in der Wassersäule in Nord- und Ostsee?