3. Generation der Roten Armee Fraktion
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 25 Jahren leben die ehemaligen Mitglieder der Roten Armee Fraktion („RAF“) Burkhard Garweg, Daniela Klette, und Ernst-Volker Staub im Untergrund. Angeblich sollen sie seither zehn bewaffnete Raubüberfälle auf Supermärkte und Geldtransporter schwerpunktmäßig in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, begangen haben. Allein in den Jahren 2015 und 2016 werden ihnen sechs versuchte sowie vollendete Raubüberfälle zur Last gelegt. Es wird vermutet, dass die unbekannten Täter dieser Überfälle sich in Nord-Deutschland oder in den angrenzenden Nachbarländern aufhalten. Konkret ergab sich in einem Fall ein Hinweis auf die Niederlande, weil ein Mobiltelefon, mit dem die unbekannten Täter Kontakt zu einem Autohändler aufgenommen hatten, dort ausgeschaltet wurde.
Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen betreibt die Fahndung nach den drei gesuchten Ex-RAF-Mitgliedern unter der Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft Verden, die Haftbefehle gegen Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg und Daniela Klette wegen des Verdachts des versuchten Mordes sowie des versuchten schweren Raubes und mit dem Haftgrund der Flucht erlassen hat. Seit den 90er-Jahren ermittelt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gegen Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg und Daniela Klette unter anderem wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung. In diesem Zusammenhang fahndet das Bundeskriminalamt (BKA) nach diesen drei Ex-RAF-Mitgliedern. Die Generalbundesanwaltschaft hat jedoch die Verfahren wegen der aktuellen Raubüberfall-Serie nicht an sich gezogen, denn sie geht davon aus, dass die aktuellen Taten – falls diese tatsächlich durch ehemalige RAF-Mitglieder begangen wurde – allein der Finanzierung des Lebens im Untergrund dienen sollen. Als hingegen vor 15 Jahren der Verdacht aufkam, dass das Trio einen Geldtransporter überfallen hatte, bezeichnete eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft die Möglichkeit, dass sie sich nun als „normale Schwerkriminelle ohne revolutionäres Ziel“ verstünden, noch als „lebensfremde Annahme“ (ZEIT ONLINE, „Sie sind wieder da“, 27. Mai 2016, siehe www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/raf-trio-ueberfaelle-geldtransporter-supermaerkte).
Laut Medienberichten lassen sich Muster bei den Raubüberfällen erkennen (SPIEGEL ONLINE, „Fahndung nach Ex-RAF-Trio: Der nächste Überfall kommt vielleicht schon bald“, 11. November 2016, siehe www.spiegel.de/panorama/justiz/ex-raf-trio-was-beute-und-taten-ueber-ihren-weiteren-plaene-verraten-a-1119212.html). Das LKA Niedersachen konstatiert außerdem, dass die Täter vermutlich in Geldnot sind. Folglich wären, falls die o. g. Ex-RAF-Mitglieder tatsächlich jene Überfälle begingen, weitere Taten zur Kostendeckung des Lebens im Untergrund nicht auszuschließen. Außerdem sollen die früheren RAF-Mitglieder schwer bewaffnet sein, u. a. mit Pistolen, Elektroschockern, Schnellfeuergewehren und sogar Panzerfäusten und haben bei ihren Überfällen von diesen Waffen auch Gebrauch gemacht. Sie stellen u. U. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Politik und Gesellschaft benötigen daher Informationen über die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sowie Einschätzungen zum etwaigen Gefahrenpotential durch die ehemaligen RAF-Mitglieder.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gibt es, und wenn ja, welche Erkenntnisse im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, insbesondere beim BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), seit 1998 zur sogenannten 3. Generation der RAF sowie zu deren Ex-Mitgliedern?
Wie viele Straftaten jenseits der Bagatellgrenze haben Ex-Mitglieder der RAF seit der Ankündigung der Selbstauflösung der RAF im Jahr 1998 nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in Deutschland verübt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Ex-Mitglieder der RAF, gegen die wegen unverjährter Straftaten noch Ermittlungsverfahren anhängig sind (im Folgenden genannt: „flüchtige Ex-Mitglieder“), sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung untergetaucht? Wie viele davon leben je in Deutschland und im übrigen Europa?
Wie viele und welche Waffen befinden sich nach Informationen der Bundesregierung im Besitz der flüchtigen Ex-Mitglieder der 3. Generation der RAF?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr von Straftaten durch die flüchtigen Ex-Mitglieder der 3. Generation der RAF in Deutschland ein, auch angesichts deren vermuteten Waffenarsenals sowie der Dichte und Schwere der ihnen zugeschriebenen Straftaten in den vergangenen Jahren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige Organisationsstruktur der flüchtigen Ex-Mitglieder der RAF, vor allem der mutmaßlich in Deutschland lebenden?
Wie konkret schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass flüchtige Ex-Mitglieder der 3. Generation der RAF in Deutschland künftig a) wiederum bewaffnete Angriffe bzw. Anschläge begehen, b) Beschaffungsstraftaten zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts begehen?
Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit seiner Gründung mit den Aktivitäten der flüchtigen Ex-RAF-Mitglieder befasst? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Sind der Bundesregierung – ggf. welche – Gruppierungen oder Einzelpersonen bekannt, welche die flüchtigen Ex-Mitglieder der 3. Generation der RAF anders als nur ideologisch – ggf. wie – logistisch oder materiell unterstützen?
Gibt es, und wenn ja, welche Erkenntnisse der Bundesregierung, dass ehemalige Mitglieder der RAF die flüchtigen Ex-Mitglieder der RAF nach wie vor materiell unterstützen?
Sammelt das BfV nach wie vor Informationen über die flüchtigen Ex-Mitglieder der RAF, deren Umfeld oder frühere Mitglieder der RAF?
Hat das BfV seit 1998 V-Leute im Umfeld der ehemaligen RAF eingesetzt? Wenn ja, in welcher Form, wann, und mit welchem Erfolg?
Wie viele Zielfahnder setzte und setzt das BKA ein, um flüchtige Ex-RAF-Mitglieder aufzuspüren?
Sind ehemalige Mitglieder bzw. V-Leute der RAF nach Kenntnis der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden verstorben, und falls ja, wurde eine Person oder mehrere unter falscher Identität beerdigt?