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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Auswirkungen der Gesetzesänderungen von 2016 zum Einkommensteuer-Entlastungsbetrag; Inanspruchnahme, Entlastungshöhe, Nichtinanspruchnahme wegen zu niedrigen Verdienstes und mögliche Auszahlung einer zusätzlichen Steuergutschrift, Inanspruchnahme ab dem zweitem Kind, notwendiger SGB-II-Bezug, empirische Grundlagen für die Festlegung der Betragshöhe, Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nicht Anspruchsberechtigter, steuerliche Berücksichtigung volljähriger Mitbewohner als Haushaltsgemeinschaft<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.12.2016

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1058001.12.2016

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katja Dörner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von sogenannten echten Alleinerziehenden gegenüber anderen Erziehenden berücksichtigen.

Im Rahmen der Gesetzgebung zur Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergelds wurde die Regelung zum Entlastungsbetrag 2016 in folgenden Punkten geändert: Der (Grund-)Entlastungsbetrag wurde um 600 Euro pro Jahr auf 1 908 Euro erhöht. Weitere Kinder werden nunmehr berücksichtigt, indem der Entlastungsbetrag um 240 Euro je weiterem Kind steigt (Erhöhungsbetrag).

Es gilt nun zu beurteilen, welche Auswirkung die Erhöhung sowie die Berücksichtigung weiterer Kinder hat und welche weiteren Reformen notwendig sind, um Familien endlich unabhängig vom Status und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in gleicher Weise entlasten und fördern zu können. Hierzu liegen jedoch bisher noch nicht die entsprechenden Daten vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Alleinerziehende nehmen den Entlastungsbetrag nach Kenntnis der Bundesregierung in Anspruch (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Wie viele Alleinerziehende machen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Steuererklärung, obwohl sie von dem Entlastungsbetrag profitieren könnten?

3

In welcher Höhe werden Alleinerziehende nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Entlastungsbetrag entlastet (bitte nach Einkommensgruppen, Anzahl der Kinder und Geschlecht aufschlüsseln)?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Entlastung bei den Alleinerziehenden, die den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen (bitte nach Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?

5

Wie viele Alleinerziehende erreicht nach Kenntnis der Bundesregierung der Entlastungsbetrag – auch nach dessen Erhöhung zum 1. Januar 2016 – nicht, weil sie zu wenig verdienen?

6

Wie viele Alleinerziehende profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von dem nach Kinderzahl gestaffelten Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind?

7

Wie viele Alleinerziehende würden nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht, wenn der Entlastungsbetrag um eine zusätzliche Steuergutschrift ergänzt werden würde, die ausgezahlt wird, wenn der Entlastungsbetrag aufgrund niedriger Einkünfte keine Wirkung entfaltet?

8

a) Wie viele Alleinerziehende sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Entlastungsbetrages nicht auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen?

b) Wie viele von ihnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Erhöhung des Entlastungsbetrages nicht mehr auf SGB II angewiesen?

9

a) Auf welcher empirischen Grundlage wurde die Höhe des Entlastungsbetrages berechnet?

b) Und wenn dies nicht passiert ist, plant die Bundesregierung, den Entlastungsbetrag in Zukunft auf empirisch sicherere Beine zu stellen?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Alleinerziehende den Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind nicht in Anspruch nehmen, da über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale der Entlastungsbetrag maschinell nur für das erste Kind, nicht aber für das zweite und alle weiteren Kindern umgesetzt werden kann und sie zusätzlich einen Antrag beim Wohnstättenfinanzamt stellen müssten?

11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Alleinerziehenden, die vom steuerlichen Entlastungsbetrag nicht profitieren?

12

Wie können Alleinerziehende die Vermutung des Finanzamts nach § 24 Absatz 3 Satz 3 EStG widerlegen, dass eine im Haushalt gemeldete volljährige Mitbewohnerin bzw. volljähriger Mitbewohner eine für den Entlastungsbetrag schädliche Haushaltsgemeinschaft begründet, und welche Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen?

Berlin, den 29. November 2016

Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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