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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Pläne von RWE und E.ON zum Verkauf ihrer Anteile am Urananreicherungsunternehmen URENCO

Vereinbarung zwischen den Almelo-Vertragsstaaten Großbritannien, Deutschland und Niederlande sowie rechtliche Regelung zum Ausschlusses einer Börsennotierung der URENCO Ltd. nach einem Verkauf, Inhalt des niederländischen "Gesetzgebungspakets" und Mitwirkung der Bundesregierung, Ablehnung der Regelung durch RWE und E.ON, Gesprächskontakte der Beteiligten, weitere Aktivitäten zum geplanten Verkauf, nicht erfolgte Unterrichtung des Deutschen Bundestages<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.12.2016

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1062412.12.2016

Pläne von RWE und E.ON zum Verkauf ihrer Anteile am Urananreicherungsunternehmen URENCO

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Susanna Karawanskij, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Angesichts der Pläne Großbritanniens und der deutschen Energiekonzerne RWE und E.ON, ihre Anteile am Urananreicherungsunternehmen URENCO Limited (im Weiteren URENCO Ltd. oder URENCO) zu verkaufen, strebt die niederländische Regierung eine gesetzliche Regelung zur Sicherung der öffentlichen Belange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit an. Ein entsprechendes Gesetzgebungspaket in Sachen URENCO Ltd. soll im niederländischen Parlament beschlossen werden. Einem Brief des niederländischen Wirtschaftsministers Henk Kamp vom 31. Oktober 2016 an die Präsidentin des niederländischen Parlaments zufolge (vgl. www.tweedekamer.nl/downloads/document?id=fc3ffc69-b375-4d3d-88f7-6fbc48bb7961&title=Borging%20publieke%20belangen%20inzake%20URENCO.pdf) haben sich die drei Almelo-Vertragsstaaten Großbritannien, Deutschland und Niederlande sich in Sachen Verkauf der URENCO Ltd. darauf verständigt, eine künftige Börsennotierung des Unternehmens auszuschließen. Laut dieses Briefes haben sich die zu einem Drittel an URENCO Ltd. beteiligten deutschen Unternehmen RWE und E.ON gegen diese Einigung der Almelo-Vertragsstaaten ausgesprochen. Gegenüber Medien haben sie in dem Zusammenhang geäußert, dass diese Maßgabe einen Verkauf der URENCO-Anteile praktisch verhindern würde (siehe Handelsblatt, www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html).

In dem Brief des niederländischen Wirtschaftsministers heißt es u. a.: „Im vergangenen Sommer haben die Vertragspartner des Vertrages von Almelo nach schwierigen und komplexen Verhandlungen bezüglich des Gesetzgebungspakets eine Übereinkunft erzielt. Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene sowohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt worden. Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält, die eine Börsennotierung ausschließt.“

In dem Brief wird ferner mitgeteilt, dass die Niederlande ihren Drittel-Anteil an der URENCO Ltd. nicht verkaufen wollen, aber aufgrund der Verkaufspläne von Großbritannien und von RWE und E.ON offenbar eine zusätzliche nationale gesetzliche Regelung anstreben. „Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstimmung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird.“

Ziel dieser Maßnahmen soll sein, einen Missbrauch der Anreicherungstechnik der URENCO für militärische und andere Zwecke auszuschließen. Dabei geht es vor allem um das Know-How und die Möglichkeit, in den Urananreicherungsanlagen auch atomwaffenfähiges Uran herzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Almelo-Vertragsstaaten hinsichtlich einer Börsennotierung der URENCO Ltd. nach einem Verkauf genau vereinbart, und wie genau ist der Wortlaut dieser Vereinbarung?

2

In welcher rechtlichen Weise bzw. in welchen Verträgen bzw. Gesetzen soll der Ausschluss einer Börsennotierung nach einem Verkauf der URENCO Ltd. geregelt werden?

3

Welche Maßnahmen sind insgesamt in dem vom niederländischen Wirtschaftsminister als „Gesetzgebungspaket“ bezeichneten Vereinbarungen im Einzelnen enthalten (bitte die entsprechenden Maßnahmen im Wortlaut darstellen)?

4

Trifft es zu, dass die angestrebte Regelung zum Ausschluss einer künftigen Börsennotierung der URENCO Ltd. nach einem Verkauf von der deutschen Regierung formuliert wurde?

Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung diese Maßnahme für erforderlich?

Wenn nein, was ist warum dann zutreffend?

5

Wäre aus Sicht der Bundesregierung dafür die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich?

Wenn nein, warum wäre das nicht der Fall?

6

Aus welchen Gründen halten die Almelo-Vertragsstaaten und die Bundesregierung es für erforderlich, eine künftige Börsennotierung der URENCO Ltd. nach einem Verkauf auszuschließen?

7

Halten die Almelo-Vertragsstaaten trotz der Ablehnung der Regelung zum Ausschluss einer künftigen Börsennotierung durch die deutschen Unternehmen RWE und E.ON an dieser Regelung fest?

Wenn nein, warum nicht?

8

Braucht es aus Sicht der Bundesregierung oder der Almelo-Vertragsstaaten eine Zustimmung für eine Regelung zum Ausschluss einer künftigen Börsennotierung durch die deutschen Unternehmen E.ON und RWE?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

9

Hat es seit dem 13. Oktober 2016 weitere Gespräche zwischen den Almelo-Vertragsstaaten untereinander und mit den deutschen Unternehmen E.ON und RWE zur Frage ihrer Ablehnung einer Regelung zum Ausschluss einer künftigen Börsennotierung der URENCO Ltd. gegeben?

Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?

10

Hat es seit dem 13. Oktober 2016 Gespräche zwischen der Bundesregierung und den deutschen Unternehmen E.ON und RWE zur Frage ihrer Ablehnung einer Regelung zum Ausschluss einer künftigen Börsennotierung der URENCO Ltd. gegeben?

Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?

11

Wann werden weitere Beratungen zwischen den Almelo-Vertragsstaaten und zwischen diesen und den Unternehmen RWE und E.ON in dieser Sache stattfinden?

12

Aus welchen Gründen wollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Niederlande ihren Anteil an der URENCO Ltd. nicht verkaufen?

13

Welche weiteren Maßnahmen sind zwischen den Almelo-Vertragsstaaten hinsichtlich des geplanten Verkaufs der URENCO Ltd. bzw. von Teilen der URENCO Ltd. außerdem getroffen worden, die über die bisherigen Regelungen des Almelo-Vertrags hinausgehen?

Wie haben sich E.ON und RWE dazu im Einzelnen geäußert?

14

Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung bis heute nicht für erforderlich, von sich aus den Deutschen Bundestag über die Entwicklung und den Stand der Vorbereitung für einen Verkauf von Anteilen der URENCO Ltd. – insbesondere mit Blick auf den deutschen Anteil – zu informieren?

15

Wann und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von E.ON und RWE über die Bedingungen für einen Verkauf von Anteilen der URENCO Ltd. gesprochen?

Berlin, den 12. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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