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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fragen zur Sicherheit beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Festnahme des Mitarbeiters des BfV, Roque M., unter dem Verdacht der Planung eines Bombenanschlags in der BfV-Zentrale: Arbeitsbereiche und Funktionen des Mitarbeiters, Zugang zu Verschlusssachen, Einstellungsverfahren, Sicherheitsüberprüfung, interne und externe Kommunikation des BfV zum Sachverhalt, Erfüllung der Fürsorgepflicht, Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, Anwendungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.01.2017

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1069814.12.2016

Fragen zur Sicherheit beim Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ab dem 29. November 2016 berichteten viele Medien mit laufend mehr Details, dass Roque M., ein Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), einen Bombenanschlag in der BfV-Zentrale geplant habe und festgenommen wurde (WELT 29. November 2016; Süddeutsche Zeitung 29. November 2016; SPIEGEL ONLINE 30. November 2016, ZEIT ONLINE, 30. November 2016). Der betreffende BfV-Mitarbeiter sei vor seinem Tätigkeitsbeginn im April 2016 erfolgreich einer „erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen“ („Ü 3“) gemäß § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) unterzogen worden (DER SPIEGEL 49/2016, 3. Dezember 2016, Seite 57 f.; MDR AKTUELL, 30. November 2016; SPIEGEL ONLINE, 30. November 2016). Vor der Einstellung des Roque M. hatte das BfV im Internet nicht nach etwaiger Erwähnung dieses Bewerbers geschaut (tagesschau.de, 1. Dezember 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

a) Hatte Roque M. Zugang zu Verschlusssachen-Kommunikation oder -Datenträgern?

1

b) Wenn ja, zu welchen Dateisystemen und zu wie vielen Verschlusssachen je welcher Geheimhaltungsgrade?

1

c) In welchen Arbeitsbereichen und Funktionen war Roque M. seit Beginn seiner Tätigkeit eingesetzt (bitte vollständig auflisten)?

2

Inwiefern war die Sicherheitsüberprüfung von Roque M. bei dessen Festnahme bereits abgeschlossen, und welcher Grad der Überprüfung (Ü1, Ü2 oder Ü3) wurde tatsächlich durchgeführt?

2

a) Wann und mit welchem Ergebnis wurde die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen (bitte auch den entsprechenden Grad angeben)?

2

b) Wann wurde Roque M. das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung mitgeteilt?

2

c) Wie war Roque M. bis zum Abschluss der Sicherheitsüberprüfung und seiner förmlichen Ermächtigung beim BfV eingesetzt?

3

Unter welchen Voraussetzungen darf nach Auffassung der Bundesregierung das BfV im Rahmen eines Einstellungsverfahrens öffentlich zugängliche Quellen (einschließlich des Internets), insbesondere soziale Netzwerke, über einen Bewerber auswerten?

4

a) Recherchierte das BfV im Rahmen des Einstellungsverfahrens bezüglich Roque M. dessen Eignung für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit?

4

b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4

c) Welche der im Internet dokumentierten, unter dem Gesichtspunkt etwaiger Erpressbarkeit u. U. sehr sicherheitsrelevanten Details aus dem Vorleben des Roque M. (vgl. etwa DER SPIEGEL, 3. Dezember 2016, Seite 57 f.) erfuhr das BfV dabei?

5

Wie erfüllte das BfV – insbesondere bei seiner internen und externen Kommunikation seit November 2016 – seine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Mitarbeiter Roque M. einschließlich dessen Familie, v. a. gegen öffentliche Vorverurteilung als islamistischer Straftäter?

6

a) Ab wann hat das BfV jeweils wie seine Mitarbeiter über den Vorfall informiert?

6

b) Inwiefern thematisierte das BfV den Vorfall amtsintern, etwa durch eine Mitarbeiterinformation?

6

c) Machte das BfV dabei weitere Angaben über die Identität und zur Person des Roque M.? Wenn ja, welche Angaben je warum?

7

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie, wann und durch wen Identität und Vorleben des Roque M. sowie z. T. dessen Aussagen aus Vernehmungen teils in wörtlicher Rede der Presse bekannt geworden sind?

7

b) Welche disziplinaren und strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts einer Verletzung von Dienstgeheimnissen hat die Bundesregierung deswegen gegen BfV-Mitarbeiter einzuleiten veranlasst?

7

c) Falls bisher noch keine, warum unterließ die Bundesregierung dies?

8

Seit wann war der andere BfV-Mitarbeiter, mit dem Roque M. laut Medien über Islamismus gechattet haben soll, unter verdeckter Identität in entsprechenden Internet-Foren tätig?

9

a) Wann „Mitte November“ (lt. DER SPIEGEL, 3. Dezember 2016) hat das BfV Roque M. von seinen Dienstgeschäften entbunden und den Fall der Staatsanwaltschaft vorgelegt?

9

b) Hat die Bundesregierung das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages von diesem (zweifellos:) „Vorgang von besonderer Bedeutung“ im Sinne des § 4 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes (PKGrG) pflichtgemäß unverzüglich unterrichtet oder aber – ggf. warum – erst wegen bzw. nach den ersten Medien-Veröffentlichungen darüber am 29. November 2016?

10

Inwiefern plant die Bundesregierung nun

a) die Praxis der Personalauswahl, Sicherheitsüberprüfungen und Einstellungen beim BfV zu verändern,

b) den Anwendungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zu erweitern, insbesondere

aa) über den Bereich des personellen Geheim- und Sabotageschutz hinaus,

bb) auf (ggf. welche) weitere sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, und

cc) deren bisherige Definition in § 1 SÜG auf weitere Tätigkeiten zu erstrecken, etwa jegliche Tätigkeit in Sicherheitsbehörden wie Bundespolizei und Bundeskriminalamt?

Berlin, den 13. Dezember 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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