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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Befristete Beschäftigungsverhältnisse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Entwicklung der Asylantragszahlen und Stand der Bearbeitung anhängiger Verfahren; Personalplanung des BAMF: Bedarf im Bereich Asylverfahren, befristete Beschäftigungsverhältnisse, Planungsstand betr. Verlängerung bzw. Nichtverlängerung der Arbeitsverträge, Gründe, Arbeitsgerichtsverfahren, Evaluierung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter, Umfang der Personalkollekte aus Verwaltungen des Bundes, Weiterbetrieb der Entscheidungszentren, Einführung einer Personalreserve<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.2016

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1070414.12.2016

Befristete Beschäftigungsverhältnisse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Bearbeitung der Asylanträge von Asylsuchenden hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem Jahr 2015 eine Vielzahl von neuen Mitarbeitenden eingestellt. Die Mitarbeitenden sind dabei vor die Aufgabe gestellt, sich einerseits schnell in das komplexe Aufgabengebiet einzuarbeiten, um den öffentlichen Handlungsdruck, die Asylverfahren zügig zu bearbeiten, weiter gerecht zu werden. Daneben stehen sie unter dem Druck, dass viele von ihnen nur befristet eingestellt worden sind, aufgrund der stark schwankenden Zugangszahlen von Geflüchteten und aufgrund einer nach Auffassung der Fragesteller jahrelang verfehlten Personalpolitik seitens des Bundesministeriums des Innern. Auch wird ihre Arbeit von einer kritischen Öffentlichkeit begleitet. Die Arbeit der Beschäftigten beim BAMF ist dementsprechend eine besondere Herausforderung.

Viele Beschäftigungsverhältnisse beim BAMF sind gegenwärtig befristet. Dies gilt sowohl für die Personalkollekte aus anderen Ministerien, der Bundeswehr und Verwaltungen, aber im besonderen Maße auch für Angestellte, die sich direkt beim BAMF beworben hatten. Folgt man den Aussagen des BAMF-Leiters, Frank-Jürgen Weise, wird im Laufe des Jahres 2017 die Anzahl der anhängigen Verfahren weitgehend abgebaut (www.spiegel.de/politik/deutschland/bamf-chef- weise-250-000-asylantraege-noch-nicht-abgearbeitet-a-1114529.html). Es ist dementsprechend notwendig, zeitnah eine Planung für den weiteren Umgang insbesondere mit den befristet eingestellten Beschäftigten zu entwerfen.

Das Asylverfahren hat für Asylsuchende eine oftmals existentielle Bedeutung. Von Seiten von Nichtregierungsorganisationen wird die Qualität der Asylverfahren deutlich kritisiert (vgl. hierzu: www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/ Memorandum-f%C3%BCr-faire-und-sorgf%C3%A4ltige-Asylverfahren-in- Deutschland-2016.pdf). Gerade auch vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass das BAMF eine Beschäftigungspolitik betreibt, die den Erfordernissen der Verwaltung, ihrer Mitarbeitenden und den Geflüchteten gerecht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

a) Welche konkrete Personalplanung hat das BAMF für das Jahr 2017 erstellt?

2

b) Mit welcher Zugangszahl von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern rechnet das BAMF?

3

c) Bis wann sind nach gegenwärtigen Stand der Planung die noch anhängigen Asylverfahren aus den Jahren 2016 und früher von Seiten des BAMF abschließend bearbeitet?

4

Wie groß wird der geplante Gesamtpersonalbedarf des BAMF im Bereich Asylverfahren sein, wenn die anhängigen Verfahren aus den Vorjahren abgebaut sind (bitte nach Einsatzbereichen Anhörer, Entscheider, Asylverfahrenssekretariat, Dublinreferat, Widerrufsverfahren, Prozessreferat etc. aufschlüsseln)?

5

Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten laufen in den kommenden Monaten aus, und wie viele der auslaufenden Beschäftigungsverhältnisse werden nach dem gegenwärtigen Planungstand verlängert (bitte nach einzelnen Monaten – Januar bis Dezember 2017 – in Verbindung mit jeweiliger Außenstelle, Ankunftszentrum, Entscheidungszentrum sowie der Tätigkeit aufschlüsseln)?

6

Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Ressortkollekte laufen in den kommenden Monaten aus, und wie viele der auslaufenden Beschäftigungsverhältnisse werden nach gegenwärtigen Planungstand verlängert (bitte nach einzelnen Monaten – Januar bis Dezember 2017 – in Verbindung mit jeweiliger Außenstelle, Ankunftszentrum, Entscheidungszentrum sowie der Tätigkeit aufschlüsseln)?

7

Welche Gründe gibt es für die Nichtverlängerung der Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten?

8

Wie viele der befristet Beschäftigten wurden aufgrund eines falschen Studiengangs bzw. eines nichtverwaltungsspezifischen Studiums oder einer Ausbildung nicht zu einem Verlängerungsgespräch eingeladen bzw. sind nicht für eine Verlängerung vorgesehen?

Warum wurden die Betroffenen ohne verwaltungsspezifische Ausbildung bzw. Studium beim BAMF beschäftigt und dementsprechend als qualifiziert angesehen, wenn eine Weiterbeschäftigung unabhängig von der individuellen Leistung jetzt nicht mehr gewünscht ist?

9

Gibt es gegenwärtig anhängige oder bereits entschiedene Arbeitsgerichtsverfahren aufgrund der Nichtverlängerung der Beschäftigungsverhältnisse (bitte nach jeweiliger Außenstelle, Ankunftszentrum, Entscheidungszentrum aufschlüsseln)?

Welche Konsequenzen zieht die Leitung des BAMF aus etwaigen Urteilen?

10

Wie hoch wird die sogenannte Personalkollekte aus anderen Ministerien bzw. Verwaltungen des Bundes im Jahr 2017 sein?

11

Wie wird die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden evaluiert, und inwieweit wird dies bei Fragen der Verlängerung der Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt?

12

Werden die Entscheidungszentren auch im Jahr 2017 weiterbetrieben, bzw. ist beabsichtigt, die Arbeit zukünftig wieder in die Außenstellen und Ankunftszentren zu verlagern?

Falls eine Schließung bzw. Verlagerung der Tätigkeiten geplant ist, sollen, und wenn ja, wo, die dort beschäftigten Mitarbeitenden übernommen werden?

13

Inwiefern plant die Bundesregierung eine Personalreserve – wie von BAMF- Leiter, Frank-Jürgen Weise, gefordert (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a- z-exklusiv-bamf-schafft-dieses-jahr-nur-700-000-asylantraege-14419937.html) – in Höhe von 20 bis 30 Prozent einzuführen, um künftig schneller auf Notsituationen reagieren zu können?

Berlin, den 13. Dezember 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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