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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rolle Russlands bei den Kampfhandlungen in der Ostukraine

Einhaltung des Waffenstillstands seit Unterzeichnung des Abkommens Minsk II, Beteiligung nichtukrainischer Akteure an Kampfverbänden in nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, insb. reguläre Angehörige russischer Streitkräfte, Truppengattungen und Rotation, militärische Ausrüstung und deren Transport aus Russland, Tendenz und Bedeutung der militärischen Unterstützung aus Russland, Informationsquellen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.02.2017

Antwortdauer

50 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1071814.12.2016

Rolle Russlands bei den Kampfhandlungen in der Ostukraine

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der mit dem Minsker Abkommen vom 12. Februar 2015 („Minsk II“-Abkommen) vereinbarte Waffenstillstand in der Ostukraine ist weiterhin brüchig. Die Special Monitoring Mission der OSZE (OSZE SMM) berichtet von täglichen Schusswechseln zwischen den von Russland unterstützten bewaffneten Kräften und den ukrainischen Streitkräften an der Kontaktlinie. Dabei kommen auch schwere Waffen zum Einsatz.

Die Verhandlungen zur Implementierung des „Minsk II“-Abkommens gestalten sich ausgesprochen zäh. Dabei ist insbesondere die zeitliche Abfolge der im Abkommen zur Umsetzung vereinbarten Punkte strittig. Festzuhalten ist, dass gegenwärtig nicht einmal grundlegende Verabredungen des „Minsk II“-Abkommens, wie die Einhaltung des Waffenstillstands, der Abzug schwerer Waffen und der (uneingeschränkte und vollständige) Zugang für die OSZE-Mission, realisiert sind (FAZ vom 30. November 2016, SZ vom 21. Oktober 2016).

Erschwert werden die internationalen Verhandlungen, die vor allem im sogenannten Normandie-Format unter Beteiligung Deutschlands, Frankreichs, der Ukraine und Russlands sowie in der trilateralen Kontaktgruppe durchgeführt werden, dadurch, dass sich Russland bis heute nicht als Konfliktpartei sieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie hat sich die Einhaltung des Waffenstillstands in der Ostukraine seit Unterzeichnung des „Minsk II“-Abkommens am 12. Februar 2015 insgesamt entwickelt?

2

In welcher Größenordnung kommt es nach den Beobachtungen der OSZE SMM pro Tag zu Verletzungen des Waffenstillstands (im Durchschnitt und mit welchen Spitzenwerten)?

3

Wie hat sich die Zahl der Waffenstillstandsverletzungen im Jahr 2016 entwickelt, und haben wir es gegenwärtig mit einer nachlassenden, gleichbleibenden oder ansteigenden Tendenz zu tun?

4

Welche Personengruppen, nichtstaatlichen oder staatlichen Strukturen sind generell in Betracht zu ziehen, um die Beteiligung nichtukrainischer Akteure an den Kampfverbänden in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten zu ermessen (z. B. reguläre russische Streitkräfte, Geheimdienste, Angehörige paramilitärischer oder substaatlicher Sicherheitsstrukturen aus dem Ausland, private Sicherheitsdienste, Söldner usw.)?

5

Wie hat sich die Anzahl der in der Ostukraine befindlichen regulären Angehörigen der russischen Streitkräfte seit Beginn der Kampfhandlungen entwickelt?

6

Wie hoch ist die der Bundesregierung bekannte Höchstzahl regulärer Angehöriger der russischen Streitkräfte, die sich seit Beginn der Kampfhandlungen in der Ostukraine aufgehalten haben?

7

Wie hoch ist der gegenwärtige Anteil regulärer Angehöriger der russischen Streitkräfte an den in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten befindlichen Kampfverbänden?

8

Welchen Truppengattungen gehören diese regulären Angehörigen der russischen Streitkräfte an?

9

Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Rotation von in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten anwesenden Angehörigen der regulären russischen Streitkräfte?

10

Wie ist die russische Rechtslage zur Beteiligung von regulären Militärangehörigen an Kampfhandlungen und außerstaatlichen Kampfverbänden außerhalb ihrer Dienstzeit?

11

In welchem Umfang sind gegenwärtig andere am Konfliktgeschehen im weiteren Sinne beteiligte und nicht aus der Ukraine stammende Personen – wie etwa Angehörige russischer Geheimdienst- und Sicherheitsstrukturen oder Angehörige paramilitärischer oder substaatlicher Strukturen (wie z. B. die Kampfverbände des tschetschenischen Präsidenten oder Kampfverbände aus postsowjetischen Konfliktgebieten wie Transnistrien, Abchasien, Südossetien) – in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten aktiv?

12

In welchem Umfang sind seit Jahresbeginn 2016 nicht reguläre Kämpfer über die russische Grenze in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete eingereist?

13

Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen gegenwärtig die regulären russischen Streitkräfte sowie die irregulären Kampfverbände in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten – bitte einzeln auflisten nach Stückzahl und Waffensystem:

a) Kampfpanzer,

b) Artillerie,

c) geschützte Truppentransporter,

d) mobile Luftabwehrsysteme,

e) mobile Systeme für den elektronischen Kampf und zur Störung der Kommunikation?

14

Wie hoch ist gegenwärtig die Anzahl der den Kampfverbänden in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten verfügbaren Panzer – soweit bekannt, ggf. auch geschätzt –, und wie groß ist darunter mindestens der Anteil der seit Beginn der Kampfhandlungen aus Russland in die genannten Gebiete gelieferten Panzer?

15

Woher stammen die übrigen Panzer?

16

Wie viele Panzer sind gezählt worden, die seit Unterzeichnung des „Minsk II“-Abkommens aus Russland über die russisch-ukrainische Grenze in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete gelangt sind?

17

In welchem Umfang wurden seit August 2016 Waffensysteme und sonstige militärisch verwendbare Güter wie Munition, Fahrzeuge, Kraftstoff etc. aus Russland in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete geliefert?

18

Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt die militärische Unterstützung aus Russland für die Kampffähigkeit der in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten befindlichen Kampfverbände?

19

Wie ist die Tendenz der militärischen Unterstützung nach Kenntnis der Bundesregierung seitens Russlands seit Inkrafttreten des „Minsk II“-Abkommens?

20

In welchem Umfang wurden bislang im Jahr 2016 verwundete oder getötete mutmaßliche Kampfbeteiligte aus den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten nach Russland verbracht?

21

Welche Gebiete konnten bis heute nicht von der OSZE SMM betreten werden, da der Mission der Zugang verweigert wurde?

22

Welche Quellen und technischen Einrichtungen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um sich über den Transport von Kämpfern und/oder militärischer Ausrüstung über die russische Grenze in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete zu informieren?

Berlin, den 13. Dezember 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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