Mehrstaatigkeit im deutsch-israelischen Verhältnis
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland steht in einem einzigartigen Verhältnis zu Israel, das Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Rede vor der Knesset am 18. März 2008 mit den Worten beschrieben hat: „Das Bewusstsein für die historische Verantwortung und das Eintreten für unsere gemeinsamen Werte das bildet das Fundament der deutschisraelischen Beziehungen von ihren Anfängen bis heute… Israel und Deutschland, Israel und Europa sind solche Partner verbunden durch gemeinsame Werte, verbunden durch gemeinsame Herausforderungen und verbunden durch gemeinsame Interessen… Die Beziehungen unserer beiden Länder sind ausgezeichnet. Aber wir wollen diese Verbindungen und das Vertrauen zwischen unseren Völkern noch weiter stärken.“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation_alt/ Anlagenbe/_Anlagen/2008-03-18-merkel-rede-knesset.pdf?__blob=publicationFile& v=2 <7. Dezember 2016>).
Das besondere Verhältnis zwischen beiden Staaten ist begründet durch die Verantwortung Deutschlands für die Shoa, dem systematischen Völkermord an etwa sechs Millionen Juden Europas in der Zeit des Nationalsozialismus. Seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen am 12. Mai 1965 haben sich die deutsch-israelischen Beziehungen sowohl auf offizieller Ebene als auch im zivilgesellschaftlichen Bereich kontinuierlich intensiviert und vertieft. Die deutsch-israelischen Beziehungen sind heute eng und freundschaftlich. Die einzigartigen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind ein Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik. Deutschland steht ein für das Existenzrecht des Staates Israel (www. auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Israel/Bilateral_ node.html <7. Dezember 2016>).
Als Bundespräsident Joachim Gauck Israel im Dezember 2015 besuchte, bezeichnete er die deutsch-israelischen Beziehungen als Wunder. Auch Reuven Rivlin, der israelische Staatspräsident, betonte: „Die Verbindung ist gut und richtig – wir werden für immer in Schmerz und Hoffnung miteinander verknüpft sein.“ (www.tagesschau.de/ausland/gauck-319.html <7. Dezember 2016>).
Zahlreiche israelische Staatsangehörige haben – nicht zuletzt aufgrund ihrer Familiengeschichte – einen engen Bezug zu Deutschland. Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden zahlreiche Jüdinnen und Juden ausgebürgert. Nach dem 25. November 1941 verloren gemäß der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 722) alle Jüdinnen und Juden die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die deutsche Reichsgrenze überschritten. Nach Artikel 116 Absatz 2 des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes sind frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, auf Antrag wieder einzubürgern; sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Diese Regelung gilt zwar auch für Abkömmlinge der Betroffenen, allerdings nur, wenn sie nach den im Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben hätten. Damit wurden lange Zeit die nichtehelichen Kinder von Männern wie auch die ehelichen Kinder von Frauen benachteiligt. Mithin sind zahlreiche israelische Staatsangehörige trotz ihres engen Bezugs zu Deutschland nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Zugleich haben auch zahlreiche deutsche Staatsangehörige, insbesondere jüdischen Glaubens, einen engen Bezug zu Israel, müssen aber befürchten, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn sie die israelische Staatsangehörigkeit annehmen. Bei der Einbürgerung israelischer Staatsangehöriger macht der Wortlaut des Gesetzes – anders als bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz – keine Ausnahme vom Verbot der Mehrstaatigkeit (vgl. § 12 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Daher geht auch infolge des Erwerbs der israelischen Staatsangehörigkeit durch deutsche Staatsangehörige die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich verloren (§ 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes).
Das Verbot der Mehrstaatigkeit macht die Einbürgerung weniger attraktiv und erschwert damit die demokratische Partizipation, die internationale, insbesondere bilaterale Mobilität und wirkt integrationsfeindlich. Deshalb kritisiert die fragestellende Fraktion das Verbot der Mehrstaatigkeit und setzt sich für seine Abschaffung im Rahmen einer weitreichenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5631). Insbesondere im Verhältnis zu Israel, mit dem Deutschland eine besonders enge Beziehung pflegt, trägt das Verbot der Mehrstaatigkeit der Tatsache nicht Rechnung, dass sich zahlreiche Menschen in beiden Staaten sowohl Deutschland als auch Israel zugehörig und verpflichtet fühlen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele israelische Staatsangehörige leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Israel?
Wie viele Personen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich in Besitz der deutschen und der israelischen Staatsangehörigkeit?
Wie viele dieser Personen leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit a) in Deutschland, b) in Israel, c) in anderen Staaten?
Wie viele israelische Staatsangehörige wurden seit dem 1. Januar 2000 eingebürgert (bitte nach Jahren und Bundesländern unter Angabe der Rechtsgrundlage für die Einbürgerung aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle haben die Betroffenen die Beibehaltung der israelischen Staatsangehörigkeit beantragt, und in wie vielen Fällen und ggf. aus welchen Gründen wurde dieser Antrag abgelehnt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele israelische Staatsangehörige haben seit dem 1. Januar 2000 im Zusammenhang mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die israelische Staatsangehörigkeit aufgegeben bzw. verloren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige haben seit dem 1. Januar 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung die israelische Staatsangehörigkeit erworben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle haben die Betroffenen vor der Einbürgerung die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt, und in wie vielen Fällen und ggf. aus welchen Gründen wurde der Antrag abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde infolge des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 2000 der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt (bitte nach Jahren und feststellender Behörde sowie erworbener anderer Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie viele Verlustfeststellungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch anhängig (bitte nach zuständiger Behörde sowie erworbener anderer Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derjenigen ein, die infolge des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, ohne dass dies bislang zur Einleitung eines Verlustfeststellungsverfahrens geführt hat (bitte nach erworbener anderer Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde infolge des Erwerbs der israelischen Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 2000 der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt (bitte nach Jahren und feststellender Behörde aufschlüsseln)?
Wie viele Verlustfeststellungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch anhängig (bitte nach zuständiger Behörde aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derjenigen ein, die infolge des Erwerbs der israelischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, ohne dass dies bislang zur Einleitung eines Verlustfeststellungsverfahrens geführt hat?
Wie viele vor dem 1. Juli 1993 geborene Kinder deutscher Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch Erklärung gem. § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die israelische Staatsangehörigkeit?
c) Wie viele dieser Personen lebten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitpunkt der Erklärung nicht in Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstaaten aufschlüsseln)?
d) Wie viele dieser Personen lebten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitpunkt der Erklärung in Israel?
e) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die erforderliche Erklärung erst nach Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben und hat daher nicht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geführt?
In wie vielen dieser Fälle wurde die Erklärung von israelischen Staatsangehörigen abgegeben?
Wie viele Kinder deutscher Mütter oder Väter haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Mai 1949 in Anwendung der jeweils geltenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften nicht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) In wie vielen dieser Fälle handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Abkömmlinge früherer deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen entzogen worden ist (Artikel 116 des Grundgesetzes) (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) In wie vielen dieser Fälle handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen, die durch Geburt oder Abstammung die israelische Staatsangehörigkeit erworben haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und in wie vielen dieser Fälle wurde bei der Einbürgerung die Mehrstaatigkeit hingenommen?
Inwiefern hält es die Bundesregierung angesichts des besonderen Charakters der deutsch-israelischen Beziehungen sowie vor dem Hintergrund jüdischer Familien, die aus Deutschland – direkt oder über Umwege – nach Israel geflohen oder ausgewandert sind, und im Lichte der gegenwärtigen Praxis der Einbürgerungsbehörden für sachgerecht, an der Regelung festzuhalten, die den Verzicht auf die israelische Staatsangehörigkeit grundsätzlich zur Voraussetzung der Einbürgerung macht?
Inwiefern hält es die Bundesregierung angesichts des besonderen Charakters der deutsch-israelischen Beziehungen sowie vor dem Hintergrund jüdischer Familien, die aus Deutschland nach Israel geflohen oder ausgewandert sind, und im Lichte der gegenwärtigen Praxis der Einbürgerungsbehörden für sachgerecht, an der Regelung festzuhalten, die an den Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit anknüpft?
Plant die Bundesregierung eine Ergänzung des § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, um in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten die Hinnahme der deutsch-israelischen Doppelstaatigkeit generell vorzusehen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen im israelischen Recht, die der deutsch-israelischen Doppelstaatigkeit entgegenstehen?
Wenn ja, welche?
Wie viele israelische Staatsangehörige haben seit dem 1. Januar 2000 im Ausland die Einbürgerung gemäß § 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes beantragt, und in wie vielen Fällen wurde dieser Antrag
a) bewilligt oder
b) abgelehnt
(bitte nach Jahren und dem Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers aufschlüsseln)?
Welche Bindungen an Deutschland im Sinne von § 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes rechtfertigen die Einbürgerung von im Ausland lebenden israelischen Staatsangehörigen nach Auffassung der Bundesregierung?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Erleichterung der Mobilität von Personen zwischen Deutschland und Israel, die mit der Hinnahme der Mehrstaatigkeit einhergeht, für kulturell, wirtschaftlich und politisch erstrebenswert, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Hinnahme der Mehrstaatigkeit in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten mit israelischem Bezug zu ermöglichen?